36
MIETBEIHILFEN
Die Mietzinsbeihilfe in Tirol
Mietzinsbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes Tirol zum
Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Mietwohnungen.
Mietzinsbeihilfe musst du schriftlich und jedes Jahr aufs Neue beantragen
der Antrag ist beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt bzw. in Innsbruck
beim Stadtmagistrat (Rathaus, 2. Stock) einzureichen
du musst Hauptmieter sein, dh. du musst die Wohnung direkt
vom Vermieter gemietet haben
du musst mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
du brauchst einen schriftlichen Mietvertrag, der vergebührt worden ist
ACHTUNG:
Manche Gemeinden gewähren keine Mietzinsbeihilfe bzw. die meisten erst nach dem
du mehrere Jahre dort gewohnt hast (bitte informiere dich, am Besten bereits vor deinem
Umzug, über diese Wartefrist).
In Innsbruck gilt ab 1. September 2016 grundsätzlich eine 3-jährigeWartefrist.
Ausgenommen sind jene nach Innsbruck ziehenden Mieter, die insgesamt 15 Jahre mit
Hauptwohnsitz in Innsbruck g
emeldet waren oder die letzten 6 Jahre vor Antragstellungin Innsbruck berufstätig ware
n bzw. sind. Weitere Informationen unter: https://www.inns bruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/foer-
derungen/mietzins--und-annuitaetenbeihilfeund
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/mietzins/
Die Höhe der Mietzinsbeihilfe hängt von mehreren Faktoren ab (wie viele Personen
wohnen in der Wohnung, wie groß ist die Wohnung, wie viel verdienen die Mieter)
und daher kann vorab/vor Antragstellung nicht ganz eindeutig geklärt werden,
ob und in welcher Höhe Mietzinsbeihilfe gewährt werden kann. Im Zweifelsfall
immer den schriftlichen Antrag stellen!