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MIETBEIHILFEN

Die Mietzinsbeihilfe in Tirol

Mietzinsbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes Tirol zum

Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Mietwohnungen.

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Mietzinsbeihilfe musst du schriftlich und jedes Jahr aufs Neue beantragen

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der Antrag ist beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt bzw. in Innsbruck

beim Stadtmagistrat (Rathaus, 2. Stock) einzureichen

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du musst Hauptmieter sein, dh. du musst die Wohnung direkt

vom Vermieter gemietet haben

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du musst mit Hauptwohnsitz gemeldet sein

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du brauchst einen schriftlichen Mietvertrag, der vergebührt worden ist

ACHTUNG:

Manche Gemeinden gewähren keine Mietzinsbeihilfe bzw. die meisten erst nach dem

du mehrere Jahre dort gewohnt hast (bitte informiere dich, am Besten bereits vor deinem

Umzug, über diese Wartefrist).

In Innsbruck gilt ab 1. September 2016 grundsätzlich eine 3-jährigeWartefrist.

Ausgenommen sind jene nach Innsbruck ziehenden Mieter, die insgesamt 15 Jahre mit

Hauptwohnsitz in Innsbruck g

emeldet waren oder die letzten 6 Jahre vor Antragstellung

in Innsbruck berufstätig ware

n bzw. sind. Weitere Informationen unter: https://www.inns bruck.gv.at/page.cfm?vpa

th=wohnen/foer-

derungen/mietzins--und-annuitaetenbeihilfe

und

https://www.tirol.gv.a

t/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/mietzins/

Die Höhe der Mietzinsbeihilfe hängt von mehreren Faktoren ab (wie viele Personen

wohnen in der Wohnung, wie groß ist die Wohnung, wie viel verdienen die Mieter)

und daher kann vorab/vor Antragstellung nicht ganz eindeutig geklärt werden,

ob und in welcher Höhe Mietzinsbeihilfe gewährt werden kann. Im Zweifelsfall

immer den schriftlichen Antrag stellen!