Previous Page  37 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 37 / 40 Next Page
Page Background

37

DieWohnkostenbeihilfe

fürWehr- und

Zivildienstleistende

Die Wohnkostenbeihilfe für Wehr- und Zivildienstleistende soll es dir ermöglichen,

deine schon

bestehendeWohnung

während deines Dienstes behalten zu können.

Dabei muss deine Wohnung eine abgeschlossene Einheit bilden, und du selbst

musst für den Haushalt verantwortlich sein. Wohnst du bei den Eltern oder

mit deinem Lebenspartner zusammen, kannst du die Wohnkostenbeihilfe

nicht beantragen.

Die Leistungen

Die Bemessungsgrundlage für die Wohnkostenbeihilfe besteht u. a. aus

deinen Ausgaben für die Wohnung und deinem Durchschnittseinkommen

der letzten drei Monate des vorangegangenen Jahres. Die tatsächlichen

Leistungen betragen

maximal 30 % deiner individuellen

Bemessungsgrundlage

.

Für eventuelle Grundgebühren, z. B. für den Telefonanschluss, gibt es den

Grundgebühren- Pauschalbetrag. Ausgaben für Strom

und Heizung können nicht berücksichtigt werden.

EIN ANSPRECHPARTNER

FÜR BEIDE GRUPPEN.

Auch als Zivildienstleistender suchst du beim Heerespersonalamt um

diesen Zuschuss an. Der Antrag dafür wird dir zusammen mit dem Zuwei-

sungsbescheid zugeschickt. Auskunft erhälst du beim Heerespersonalamt,

Panikengasse 2, 1163 Wien unter 0810 242 811 jeweils von Montag bis

Freitag von 07.30 – 16.00 Uhr.