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DieWohnkostenbeihilfe
fürWehr- und
Zivildienstleistende
Die Wohnkostenbeihilfe für Wehr- und Zivildienstleistende soll es dir ermöglichen,
deine schon
bestehendeWohnung
während deines Dienstes behalten zu können.
Dabei muss deine Wohnung eine abgeschlossene Einheit bilden, und du selbst
musst für den Haushalt verantwortlich sein. Wohnst du bei den Eltern oder
mit deinem Lebenspartner zusammen, kannst du die Wohnkostenbeihilfe
nicht beantragen.
Die Leistungen
Die Bemessungsgrundlage für die Wohnkostenbeihilfe besteht u. a. aus
deinen Ausgaben für die Wohnung und deinem Durchschnittseinkommen
der letzten drei Monate des vorangegangenen Jahres. Die tatsächlichen
Leistungen betragen
maximal 30 % deiner individuellen
Bemessungsgrundlage
.
Für eventuelle Grundgebühren, z. B. für den Telefonanschluss, gibt es den
Grundgebühren- Pauschalbetrag. Ausgaben für Strom
und Heizung können nicht berücksichtigt werden.
EIN ANSPRECHPARTNER
FÜR BEIDE GRUPPEN.
Auch als Zivildienstleistender suchst du beim Heerespersonalamt um
diesen Zuschuss an. Der Antrag dafür wird dir zusammen mit dem Zuwei-
sungsbescheid zugeschickt. Auskunft erhälst du beim Heerespersonalamt,
Panikengasse 2, 1163 Wien unter 0810 242 811 jeweils von Montag bis
Freitag von 07.30 – 16.00 Uhr.