Untermietverträge –
am besten schriftlich!
Über die Untervermietung des Hauptmieters an jedes einzelne andere WG-Mitglied
solltet ihr jeweils einen schriftlichen Vertrag abschließen.
Darin setzt ihr Folgendes fest:
Mietvertragspartner
(Hauptmieter = Untervermieter, Untermieter)
mit Namen, Geburtsdaten und Adresse
Beschreibung des Mietgegenstandes
(„Vermietet wird in der Wohnung Xxx-Gasse,
Tür Nr. YY das im beiliegenden Plan rot schraffierte Zimmer zur alleinigen Nutzung;
alle nicht farblich gekennzeichneten Räumlichkeiten (Bad, Vorraum, WC, Küche, …)
stehen dem Untermieter zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den anderen Bewohnern
der Wohnung zur Verfügung. Alle anders färbig schraffierten Räume stehen anderen
Bewohnern der WG zur alleinigen Nutzung zur Verfügung“) und der Ausstattung.
Eventuell Übertragung der Regelungen aus dem Hauptmietvertrag über die Nutzung
des Gartens, Fahrradabstellraums, der Waschküche und anderer Gemeinschaftsflächen
Datum des Mietbeginns bzw. der Übergabe
Dauer des Mietvertrages
– entweder unbefristet (also„auf unbestimmte Zeit“),
oder befristet„auf … Jahre“; Achtung! Die gesetzliche Mindestfrist beträgt 3 Jahre;
auf kürzere Zeit darf kein befristeter Vertrag abgeschlossen werden.
Bei einem unbefristeten Vertrag
sollte mit dem Untermieter eine Kündigungsfist
von drei Monaten vereinbart werden, damit der Rest-WG ausreichend Zeit bleibt,
einen neuen Mitbewohner zu finden.
Die Höhe des Untermietzinses
in einem fix vereinbarten Betrag und auch eine Regelung,
wie sich dieser Betrag verändert/verändern kann. (Man könnte die Berechnung„dahinter“
auch im Vertrag offen legen: z. B. der vereinbarte Untermietzins errechnet sich so:
1/3 der Kosten für Strom, Gas, Haushaltsversicherung, GIS und Internet)
Ob eine
Kaution
zu bezahlen ist, und wenn ja, die Höhe und wie sie übergeben wird
(bar oder auf einem Sparbuch)
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SONDERFALL WG