Previous Page  32 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 32 / 40 Next Page
Page Background

Auflösung derWG

Weil ihr den Mietvertrag alle gemeinsam abgeschlossen habt und gleichberechtigt seid, könnt ihr das

Mietverhältnis

auch nur gemeinsam kündigen.

Rein theoretisch hätte nämlich jeder von euch das gleiche Recht, alleine in der

Wohnung zu bleiben. Ihr müsst euch also einigen, ob ihr alle geht bzw. wer bleiben darf.

Bleibt einer (bzw. mehrere)

von euch in der Wohnung,

während andere ausziehen, muss, wie schon oben beschrieben, unter Mitwirkung des

Vermieters der

Mietvertrag geändert

oder ein

neuer Vertrag

gemacht werden.

Besondere Vereinbarung zwischen den Mitbewohnern bei einemWG-Mietvertrag

mit allenWG-Mitgliedern als Hauptmieter

SONDERFALL WG

32

Wenn Teile deiner WG ausziehen und wenn im Mietvertrag für diesen Fall keine Vorsorge getroffen

wurde und wenn der Vermieter auf den mit euch allen abgeschlossenen Mietvertrag besteht, solltet ihr

wenigstens untereinander die Verantwortlichkeiten mit folgender Vereinbarung festsetzen:

„

„

Der Ausziehende verzichtet im Innenverhältnis der Mieter für die Zukunft auf die Ausübung

seiner (Mit-)Mietrechte. (So müssen die in der Wohnung verbleibenden Mieter nicht Angst haben,

dass der Ausziehende nach z. B. drei Jahren wieder vor der Tür steht, auf seine (Mit-)Mietrechte

pocht und wieder einziehen will.)

„

„

Der Ausziehende gibt dem in der Wohnung Verbleibenden eine Vollmacht bezüglich aller dieses

Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten.

(Wie sollten z. B. sonst die in der Wohnung verbleibenden Mieter in ein paar

Jahren kündigen, wenn der ausgezogene Mieter dann vielleicht nach

Brasilien ausgewandert ist?)

„

„

Der in der Wohnung Verbleibende erklärt, dass den Ausziehenden im

Innenverhältnis der Mieter für Vergangenheit und Zukunft keine Zahlungs-

pflichten mehr treffen und dass er den Ausziehenden hinsichtlich aller

zukünftigen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis schad-

und klaglos haltet. (Damit muss der Ausgezogene zumindest im

Innenverhältnis der ehemaligen WG mit keinen

Forderungen mehr rechnen. Wenn er vom Vermieter

in Anspruch genommen wird, obwohl er dort gar

nicht mehr wohnt, kann er sich bei dem in der

Wohnung Verbleibenden das Geld zurückholen.)