Auflösung derWG
Weil ihr den Mietvertrag alle gemeinsam abgeschlossen habt und gleichberechtigt seid, könnt ihr das
Mietverhältnis
auch nur gemeinsam kündigen.
Rein theoretisch hätte nämlich jeder von euch das gleiche Recht, alleine in der
Wohnung zu bleiben. Ihr müsst euch also einigen, ob ihr alle geht bzw. wer bleiben darf.
Bleibt einer (bzw. mehrere)
von euch in der Wohnung,
während andere ausziehen, muss, wie schon oben beschrieben, unter Mitwirkung des
Vermieters der
Mietvertrag geändert
oder ein
neuer Vertrag
gemacht werden.
Besondere Vereinbarung zwischen den Mitbewohnern bei einemWG-Mietvertrag
mit allenWG-Mitgliedern als Hauptmieter
SONDERFALL WG
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Wenn Teile deiner WG ausziehen und wenn im Mietvertrag für diesen Fall keine Vorsorge getroffen
wurde und wenn der Vermieter auf den mit euch allen abgeschlossenen Mietvertrag besteht, solltet ihr
wenigstens untereinander die Verantwortlichkeiten mit folgender Vereinbarung festsetzen:
Der Ausziehende verzichtet im Innenverhältnis der Mieter für die Zukunft auf die Ausübung
seiner (Mit-)Mietrechte. (So müssen die in der Wohnung verbleibenden Mieter nicht Angst haben,
dass der Ausziehende nach z. B. drei Jahren wieder vor der Tür steht, auf seine (Mit-)Mietrechte
pocht und wieder einziehen will.)
Der Ausziehende gibt dem in der Wohnung Verbleibenden eine Vollmacht bezüglich aller dieses
Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten.
(Wie sollten z. B. sonst die in der Wohnung verbleibenden Mieter in ein paar
Jahren kündigen, wenn der ausgezogene Mieter dann vielleicht nach
Brasilien ausgewandert ist?)
Der in der Wohnung Verbleibende erklärt, dass den Ausziehenden im
Innenverhältnis der Mieter für Vergangenheit und Zukunft keine Zahlungs-
pflichten mehr treffen und dass er den Ausziehenden hinsichtlich aller
zukünftigen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis schad-
und klaglos haltet. (Damit muss der Ausgezogene zumindest im
Innenverhältnis der ehemaligen WG mit keinen
Forderungen mehr rechnen. Wenn er vom Vermieter
in Anspruch genommen wird, obwohl er dort gar
nicht mehr wohnt, kann er sich bei dem in der
Wohnung Verbleibenden das Geld zurückholen.)