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WG-Mietvertragsvariante 2:

Nur einWG-Mitglied als Hauptmieter -

mit den anderen als seinen Untermietern

Viele Vermieter möchten auch bei einer WG den Mietvertrag mit nur einem

Mieter abschließen. In diesem Fall solltest du dir zusammen mit deinen zukünftigen

Mitbewohnern überlegen, wer von euch wahrscheinlich am längsten in der Wohnung bleiben wird. Derjenige sollte Haupt-

mieter werden. Denn wenn der Hauptmieter den Vertrag kündigt und auszieht, besteht die Gefahr, dass der Mietvertrag

nicht auf einen anderen von euch übertragen wird. Die Folge: Ihr müsstet euch alle eine neue Wohnung suchen.

Der Hauptmieter schließt dann mit den anderen WG-Mitgliedern jeweils Untermietverträge über die Zimmer ab, in denen

natürlich festgelegt wird, dass die Bewohner ein alleiniges Nutzungsrecht an einem bestimmten Raum haben und ein

Mitnutzungsrecht an Küche, Bad, WC etc.

Der Hauptmieter wird in Zukunft für alles verantwortlich sein:

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Die fristgerechte Überweisung der monatlichen Miete in voller Höhe,

egal ob die anderen WG-Mitglieder zahlen oder nicht

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Die Fortzahlung der Miete, auch wenn einzelne WG-Mitglieder

ausziehen und noch kein neuer Mitbewohner gefunden ist

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Verpflichtungen aus Folgeverträgen, wie Strom- und Gasversorgung,

Internet-, und TV-Anschluss, Haushaltsversicherung