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Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig eine qualitativ hochwertige Beratung in Bezug
auf langfristige Veranlagung für den Verbraucher ist. Die Banken spielen dabei
natürlich eine besonders wichtige Rolle, da sie für den Österreicher, die
Österreicherin, die erste Anlaufstelle in Veranlagungsfragen darstellen.
3. Verbrauchersituation
Wer ein Beratungsgespräch in Anspruch nimmt, sollte sich vorab über seine
Anlageziele Klarheit verschaffen. Die Inhalte des Beratungsgesprächs sollten kritisch
hinterfragt werden. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, welche Fragen der
Berater stellen sollte bzw. man dem Berater stellen sollte und welche Fragen Sie als
Kunde nicht beantworten müssen.
Für Verbraucher mit einem Veranlagungswunsch stellen sich folgende Fragen:
Wo kann ich mich beraten lassen?
Prinzipiell kann man sich nicht nur bei seiner Hausbank sondern natürlich auch bei
jedem anderen Bankinstitut beraten lassen. Immerhin ist man potenzieller Kunde und
sollte auch so behandelt werden. Man muss allerdings davon ausgehen, dass
Banken hauptsächlich eigene Produkte oder Produkte von Tochtergesellschaften
anbieten. Beispielsweise die UniCredit Bank Austria eine Lebensversicherung der
Ergo Versicherung oder Fonds von Pioneer Investments. Aus einem breiteren
Spektrum sollten unabhängige Vermögensberater anbieten. Trotzdem ist man nicht
davor geschützt, dass hier vor allem Produkte mit hohen Provisionssätzen
angeboten werden. Wer sich vorher informiert, kann bei der jeweiligen Beratung die
richtigen Fragen stellen und somit auch die passenden Produkte erwarten.
Welche Informationen zu meiner Person sind für das Beratungsgespräch
wichtig?
Welche Informationen für das Beratungsgespräch wichtig sind, hängt vorrangig
davon ab, über welchen Inhalt beraten wird. Während der Beruf für ein
Veranlagungsgespräch
eher
unwesentlich
erscheint,
wird
er
im
Finanzierungsgespräch über eine mögliche Kreditaufnahme eine wesentliche Rolle
einnehmen, da damit die Zahlungssicherheit zusammenhängt. Bei der erstmaligen
Beratung sind natürlich auch weniger Angaben zur Person erforderlich als bei einem
konkreten Vertragsabschluss.