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5.5 Geschlossene versus offene Fonds

Offene Fonds unterscheiden sich grundlegend von geschlossenen Fonds. Während

man bei offenen Investmentfonds Fondsanteile erwirbt, wird man beim

geschlossenen Fonds durch eine Investition zum Gesellschafter und damit

Mitunternehmer. Bei geschlossenen Fonds ist eine Veräußerung innerhalb der ersten

5 bis 15 Jahre meist vertraglich ausgeschlossen. Weiters ist ein Verkauf der Anteile

auch nach dieser Vertragslaufzeit schwierig, da geschlossene Fonds nicht über die

Börse gehandelt werden und keine Rückkaufverpflichtung der Fondsgesellschaft

besteht. Im Gegensatz dazu können offene Fonds täglich an der Börse verkauft

werden bzw. müssen von der KAG zum Rückgabepreis zurückgekauft werden. Seit

22. Juli 2013 unterliegen geschlossene Fonds der Kontrolle der FMA und der

Vertrieb in Österreich an Kleinanleger ist verboten.