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5.5 Geschlossene versus offene Fonds
Offene Fonds unterscheiden sich grundlegend von geschlossenen Fonds. Während
man bei offenen Investmentfonds Fondsanteile erwirbt, wird man beim
geschlossenen Fonds durch eine Investition zum Gesellschafter und damit
Mitunternehmer. Bei geschlossenen Fonds ist eine Veräußerung innerhalb der ersten
5 bis 15 Jahre meist vertraglich ausgeschlossen. Weiters ist ein Verkauf der Anteile
auch nach dieser Vertragslaufzeit schwierig, da geschlossene Fonds nicht über die
Börse gehandelt werden und keine Rückkaufverpflichtung der Fondsgesellschaft
besteht. Im Gegensatz dazu können offene Fonds täglich an der Börse verkauft
werden bzw. müssen von der KAG zum Rückgabepreis zurückgekauft werden. Seit
22. Juli 2013 unterliegen geschlossene Fonds der Kontrolle der FMA und der
Vertrieb in Österreich an Kleinanleger ist verboten.