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Risikokategorien erklären und nehmen Sie sich Zeit eine für Sie passende
auszuwählen.
Die Risikoneigung sowohl zeitlich als auch inhaltlich erst nach der
Produktauswahl anzupassen wäre falsch.
Gesetzlich vorgeschrieben: Anlegerprofil
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Finanzdienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, von ihren Kunden ein
Anlegerprofil zu erstellen. Darin werden die Anlageziele, die Risikobereitschaft,
bisherige Erfahrungen und Kenntnisse mit Wertpapierveranlagungen sowie die
finanziellen Verhältnisse erfragt. Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass
die Anlageberatung im Sinne der Bedürfnisse des Kunden erfolgt. Das funktioniert
allerdings nur, wenn das Profil oder ein eventuelles Beratungsprotokoll korrekt
ausgefüllt wird. Allzu oft wird das Ankreuzen und Ausfüllen in der Praxis aber noch
dem Berater überlassen oder vom Berater selbst vorgenommen, der es vielleicht als
reine Formsache abtut oder über manche Fragestellungen zu leichtfertig hinweggeht.
Immer wieder schätzen Anleger ihre Kenntnisse auch zu hoch ein oder wollen sich
vor dem Berater nicht mit Unkenntnis blamieren. Das kann dazu führen, dass
Produkte offeriert werden, die nicht verstanden werden oder deren Risiken für den
jeweiligen Anleger nicht einschätzbar sind. So kann es, zum Beispiel beim Online-
Trading, passieren, dass man hochriskante Papiere erwischt, und die Trading-Bank
ist nicht verpflichtet, vorzuwarnen, weil man einen Expertenstatus angegeben hat. Es
ist daher wichtig, dass man wahrheitsgemäße, eher defensive Angaben zu seinen
bisherigen Wertpapiererfahrungen macht.
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Das Anlegerprofil folgt den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG), im
Speziellen dem 6.Abschnitt §40ff