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Risikokategorien erklären und nehmen Sie sich Zeit eine für Sie passende

auszuwählen.

Die Risikoneigung sowohl zeitlich als auch inhaltlich erst nach der

Produktauswahl anzupassen wäre falsch.

Gesetzlich vorgeschrieben: Anlegerprofil

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Finanzdienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, von ihren Kunden ein

Anlegerprofil zu erstellen. Darin werden die Anlageziele, die Risikobereitschaft,

bisherige Erfahrungen und Kenntnisse mit Wertpapierveranlagungen sowie die

finanziellen Verhältnisse erfragt. Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass

die Anlageberatung im Sinne der Bedürfnisse des Kunden erfolgt. Das funktioniert

allerdings nur, wenn das Profil oder ein eventuelles Beratungsprotokoll korrekt

ausgefüllt wird. Allzu oft wird das Ankreuzen und Ausfüllen in der Praxis aber noch

dem Berater überlassen oder vom Berater selbst vorgenommen, der es vielleicht als

reine Formsache abtut oder über manche Fragestellungen zu leichtfertig hinweggeht.

Immer wieder schätzen Anleger ihre Kenntnisse auch zu hoch ein oder wollen sich

vor dem Berater nicht mit Unkenntnis blamieren. Das kann dazu führen, dass

Produkte offeriert werden, die nicht verstanden werden oder deren Risiken für den

jeweiligen Anleger nicht einschätzbar sind. So kann es, zum Beispiel beim Online-

Trading, passieren, dass man hochriskante Papiere erwischt, und die Trading-Bank

ist nicht verpflichtet, vorzuwarnen, weil man einen Expertenstatus angegeben hat. Es

ist daher wichtig, dass man wahrheitsgemäße, eher defensive Angaben zu seinen

bisherigen Wertpapiererfahrungen macht.

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Das Anlegerprofil folgt den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG), im

Speziellen dem 6.Abschnitt §40ff