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Anhang

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M: Also, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, er hat das abgeklärt, ich glaube du musst ja wie die Frau, drei

Jahre, das weiß ich jetzt nicht so… Jedenfalls war klar, dass das nicht gegangen wäre beziehungsweise es

wäre darauf hinaus gelaufen, dass er zwar offiziell in Karenz gewesen wäre aber inoffiziell gearbeitet hätte.

Und das hätte uns allen nichts gebracht.

I: Ja, ganz klar. Hat sich dann die Geburt Ihres Kindes irgendwie auf seine Arbeitszeit ausgewirkt?

M: Ja, ich meine, er hat da, als die (M nennt Namen des Kindes) dann auf die Welt gekommen ist schon drei

Wochen Auszeit genommen. Das schon. Das war gerade über Weihnachten.

I: Unmittelbar nach der Geburt?

M: Mhm, also das muss man fairerweise schon sagen, er hat dann drei Wochen bis einen Monat Auszeit

bekommen. Mit Urlaub, aber den hat er nehmen müssen.

I: Und nach diesen drei bis vier Wochen? Gar nichts, also keine Möglichkeit diesbezüglich gehabt?

M: Nein.

I: Demnach ist die Frage auch…

M: Aber beim nächsten Kind soll das anders sein.

I: Laut?

M: Laut Arbeitgeber.

I: Demnach wäre es für ihn oder wäre es dann beim zweiten Kind ein Thema, wie kurz er in Karenz gehen darf?

M: Ja, da möchte er dann unbedingt in Karenz gehen, aber mehr als zwei Monate beziehungsweise drei

Monate, wird sich dann nicht spielen.

I: Ok, also da spielt es also dann schon eine Rolle, dass in der kürzesten Variante zwei Monate möglich sind?

M: Mhm.

I: Also das ist für ihn wichtig, ok. Die Väterbeteiligung an sich, wie hat sich das bei ihm geäußert? Er hat ganz

normal 40 Stunden gearbeitet und konnte quasi, nachdem er nach Hause kommt…

M: Er ist super, super Daddy (lacht). Gibt es nichts. Väterbeteiligung war auf jeden Fall da. Er ist früher heim

gekommen. Am Wochenende. In den Nächten.

I: Ok. Bezüglich den Zuverdienstgrenzen. Sie haben es bereits angesprochen. Sie kennen die eigene

Zuverdienstgrenze beziehungsweise haben Sie gekannt?

M: Mhm, also damals habe ich mir das ausrechnen lassen, bevor ich in Karenz gegangen bin, vom Personal, was

meine Zuverdienstgrenze wäre. Das wäre dann damals, also mit, mit den Stunden, die ich jetzt mache, das

wäre sich dann nicht ausgegangen. Da hätte ich weit, da hätte ich, glaube ich so 30 Stunden, also 30% oder

40% hätte ich zurückkommen können.

I: Wenn Sie nicht die einkommensabhängige genommen hätten, meinen Sie?

M: Genau. Genau.

I: Ok. Demnach war sozusagen für die Wahl Ihrer Variante die Zuverdienstgrenze schon ein Thema?