Quantitative Analyse
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3. Quantitative Analyse
Generell
kann
gesagt
werden,
dass
die
durchschnittliche
Bezugsdauer
des
Kinderbetreuungsgeldes der Mütter am oberen Ende der maximal möglichen Bezugsdauer der
jeweils gewählten Kinderbetreuungsgeld-Variante liegt. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter
liegt – sofern ein Bezug vorliegt – bei den am häufigsten gewählten Pauschalvarianten 30+6 bzw.
20+4 bei rund 8 bzw. 6 Monaten. Demgegenüber liegt die durchschnittliche Bezugsdauer der
Kinderbetreuungsgeld beziehenden Väter bei der neu eingeführten einkommensabhängigen Variante
12+2 bei rund 3 Monaten. Das Kinderbetreuungsgeld wird dabei fast ausschließlich in einem Block in
Anspruch genommen. Die Aufteilung des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs in zwei Blöcke stellt die
absolute Ausnahme dar.
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3.1. Gründe für die Wahl der Kinderbetreuungsgeld-Variante
Auf die Frage nach den wichtigsten Gründen
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, die zur Wahl der jeweiligen
Kinderbetreuungsgeld-Variante geführt haben, zeigt sich für die Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw.
30+6 folgendes Bild. Für rund 44% zählte die Tatsache, dass die Bezugsdauer des
Kinderbetreuungsgeldes möglichst lange sein sollte zu den wichtigsten Gründen, wobei dieser Grund
in 66% der Fälle angegeben wurde, wenn ein Kinderbetreuungsgeld-Bezug unter der
Pauschalvariante 30+6 vorliegt. Für 34% stellte die gewählte Variante zugleich auch die finanziell
beste Variante dar und für 26% passte die Variante am besten zur Familienplanung. Für 25% waren
Überlegungen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Karenz zentral, wobei sich auch hier leichte
Unterschiede zwischen den Varianten zeigen, denn dieser Grund wird in 35% der Fälle genannt,
wenn Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 20+4 bezogen wird und lediglich in 19% der
Fälle, wenn Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 30+6 bezogen wird.
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Hinter der
Antwort „Anderer Grund“ verbergen sich in der Mehrzahl der Fälle Aussagen wie
„Wollte die
wichtigste Zeit meines Kindes bei ihm sein“
,
„Will solange wie möglich daheim beim Kind bleiben„
oder
„Damit ich was von meinen Kindern hab“
. Abbildung 15 stellt die relativen Häufigkeiten im
Detail dar.
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Grundsätzlich wird auf die Darstellung relativer Häufigkeiten verzichtet, wenn die zu Grunde liegenden
absoluten Häufigkeiten gering sind. Dies geschieht, um eine etwaige Überinterpretation der Ergebnisse zu
vermeiden. Daher wird beispielsweise an dieser Stelle der relative Anteil jener Gruppen, die die
Pauschalvarianten 12+2 bzw. 15+3 gewählt haben, nicht dargestellt, da diese beiden Varianten in der
Grundgesamtheit, d.h. in Tirol, und damit in der vorliegenden Stichprobe relativ selten beobachtet werden
konnten.
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Maximal drei Nennungen möglich.
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Die Vereinbarkeit mit der Karenz wurde von 37% der Personen, die Kinderbetreuungsgeld unter der Variante
15+3 beziehen, genannt.