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Quantitative Analyse

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3. Quantitative Analyse

Generell

kann

gesagt

werden,

dass

die

durchschnittliche

Bezugsdauer

des

Kinderbetreuungsgeldes der Mütter am oberen Ende der maximal möglichen Bezugsdauer der

jeweils gewählten Kinderbetreuungsgeld-Variante liegt. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter

liegt – sofern ein Bezug vorliegt – bei den am häufigsten gewählten Pauschalvarianten 30+6 bzw.

20+4 bei rund 8 bzw. 6 Monaten. Demgegenüber liegt die durchschnittliche Bezugsdauer der

Kinderbetreuungsgeld beziehenden Väter bei der neu eingeführten einkommensabhängigen Variante

12+2 bei rund 3 Monaten. Das Kinderbetreuungsgeld wird dabei fast ausschließlich in einem Block in

Anspruch genommen. Die Aufteilung des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs in zwei Blöcke stellt die

absolute Ausnahme dar.

13

3.1. Gründe für die Wahl der Kinderbetreuungsgeld-Variante

Auf die Frage nach den wichtigsten Gründen

14

, die zur Wahl der jeweiligen

Kinderbetreuungsgeld-Variante geführt haben, zeigt sich für die Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw.

30+6 folgendes Bild. Für rund 44% zählte die Tatsache, dass die Bezugsdauer des

Kinderbetreuungsgeldes möglichst lange sein sollte zu den wichtigsten Gründen, wobei dieser Grund

in 66% der Fälle angegeben wurde, wenn ein Kinderbetreuungsgeld-Bezug unter der

Pauschalvariante 30+6 vorliegt. Für 34% stellte die gewählte Variante zugleich auch die finanziell

beste Variante dar und für 26% passte die Variante am besten zur Familienplanung. Für 25% waren

Überlegungen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Karenz zentral, wobei sich auch hier leichte

Unterschiede zwischen den Varianten zeigen, denn dieser Grund wird in 35% der Fälle genannt,

wenn Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 20+4 bezogen wird und lediglich in 19% der

Fälle, wenn Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 30+6 bezogen wird.

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Hinter der

Antwort „Anderer Grund“ verbergen sich in der Mehrzahl der Fälle Aussagen wie

„Wollte die

wichtigste Zeit meines Kindes bei ihm sein“

,

„Will solange wie möglich daheim beim Kind bleiben„

oder

„Damit ich was von meinen Kindern hab“

. Abbildung 15 stellt die relativen Häufigkeiten im

Detail dar.

13

Grundsätzlich wird auf die Darstellung relativer Häufigkeiten verzichtet, wenn die zu Grunde liegenden

absoluten Häufigkeiten gering sind. Dies geschieht, um eine etwaige Überinterpretation der Ergebnisse zu

vermeiden. Daher wird beispielsweise an dieser Stelle der relative Anteil jener Gruppen, die die

Pauschalvarianten 12+2 bzw. 15+3 gewählt haben, nicht dargestellt, da diese beiden Varianten in der

Grundgesamtheit, d.h. in Tirol, und damit in der vorliegenden Stichprobe relativ selten beobachtet werden

konnten.

14

Maximal drei Nennungen möglich.

15

Die Vereinbarkeit mit der Karenz wurde von 37% der Personen, die Kinderbetreuungsgeld unter der Variante

15+3 beziehen, genannt.