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Quantitative Analyse

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Eltern, die Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen Variante bezogen haben,

signifikant zufriedener mit der von ihnen gewählten Variante waren als Eltern, die

Kinderbetreuungsgeld unter einer der vier Pauschalvarianten bezogen haben.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass unabhängig von der gewählten

Kinderbetreuungsgeld-Variante alle Eltern, wenn schon nicht zufrieden, dann wenigstens nicht

unzufrieden mit der von ihnen gewählten Kinderbetreuungsgeld-Variante sind.

Verbesserungsvorschläge

Trotz hoher Zufriedenheit sehen viele Befragungsteilnehmer Verbesserungsmöglichkeiten, die

dafür sorgen würden, dass die jeweils gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante noch besser auf die

persönliche Lebenssituation passen würde. Die genannten Änderungswünsche sind dabei jedoch

schon alleine auf Grund der Fragestellung so breit gefächert wie die persönlichen Lebensumstände

selbst.

Neben grundsätzlichen Anmerkungen wie beispielsweise, dass die Höhe des

Kinderbetreuungsgeldes an sich zu niedrig ist, die Bezugsdauer selbst unter der Pauschalvariante

30+6 noch zu kurz bemessen ist oder zu wenige bzw. lediglich zu teure

Kinderbetreuungseinrichtungen verfügbar sind, finden sich naturgemäß viele Kommentare, die vor

dem Hintergrund der persönlichen Lebensumstände mancher Eltern gesehen werden müssen. So

würde es für manche Eltern eine Verbesserung darstellen, wenn die Mutter, die für den Bezug durch

den Partner vorgesehenen zusätzlichen Monate selbst in Anspruch nehmen könnte und damit der

Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch die Mutter beispielsweise auf 36 Monate ausgedehnt würde.

Wieder andere möchten, dass das Kinderbetreuungsgeld nicht gestrichen wird, wenn der weitere

Nachwuchs früher auf die Welt kommt als geplant oder auch, dass die Kinderbetreuungsgeld-

Variante zumindest einmal gewechselt werden kann.

Von Eltern, die Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen Variante beziehen,

wurden besonders häufig zwei Anmerkungen angebracht. Zum einen, dass die Bezugsdauer selbst als

zu kurz angesehen wird. Zum anderen, und dies stellt aus Sicht der Autoren das wesentliche Ergebnis

in diesem Zusammenhang dar, dass die Zuverdienstgrenze für viele schlichtweg zu niedrig angesetzt

ist. Wie später noch ausgeführt wird, führt das unter anderem dazu, dass Eltern neben dem

Kinderbetreuungsgeld-Bezug nicht in jenem Ausmaß einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, wie

sie dies aus persönlichen Motiven bzw. auf Grund betrieblicher Erfordernisse gerne tun würden.

Dabei ist dieser Kritikpunkt nicht alleine unter dem Gesichtspunkt einer finanziellen Einbuße seitens

der Leistungsbezieherinnen zu sehen. Für viele – und hier insbesondere für Väter – stellt die

Erwerbstätigkeit parallel zum Kinderbetreuungsgeld-Bezug eine Möglichkeit dar, die Vereinbarkeit

von Beruf und Familie aus Arbeitgebersicht zu erhöhen oder auch um den Kontakt zum Arbeitgeber

bzw. zu den Arbeitskollegen zu halten, was in folgender Aussage zum Ausdruck kommt

„Ich wollte

auf alle Fälle auch den Kontakt halten und den Arbeitsplatz, zumindest die Tätigkeit, die mir gut

gefällt, behalten.“

In manchen Fällen führt die niedrige Zuverdienstgrenze sogar dazu, dass Eltern, für die nach

eigener Einschätzung die einkommensabhängige Variante in Frage kommen würde, diese alleine auf

Grund der für sie zu niedrig angesetzten Zuverdienstgrenze nicht wählen und sich für eine andere

Variante entscheiden. Die gesamte Diskussion der Zuverdienstgrenze sollte auch vor dem

Hintergrund erfolgen, dass tendenziell einkommensstarke Mütter und Väter diese Variante wählen,