Quantitative Analyse
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Eltern, die Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen Variante bezogen haben,
signifikant zufriedener mit der von ihnen gewählten Variante waren als Eltern, die
Kinderbetreuungsgeld unter einer der vier Pauschalvarianten bezogen haben.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass unabhängig von der gewählten
Kinderbetreuungsgeld-Variante alle Eltern, wenn schon nicht zufrieden, dann wenigstens nicht
unzufrieden mit der von ihnen gewählten Kinderbetreuungsgeld-Variante sind.
Verbesserungsvorschläge
Trotz hoher Zufriedenheit sehen viele Befragungsteilnehmer Verbesserungsmöglichkeiten, die
dafür sorgen würden, dass die jeweils gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante noch besser auf die
persönliche Lebenssituation passen würde. Die genannten Änderungswünsche sind dabei jedoch
schon alleine auf Grund der Fragestellung so breit gefächert wie die persönlichen Lebensumstände
selbst.
Neben grundsätzlichen Anmerkungen wie beispielsweise, dass die Höhe des
Kinderbetreuungsgeldes an sich zu niedrig ist, die Bezugsdauer selbst unter der Pauschalvariante
30+6 noch zu kurz bemessen ist oder zu wenige bzw. lediglich zu teure
Kinderbetreuungseinrichtungen verfügbar sind, finden sich naturgemäß viele Kommentare, die vor
dem Hintergrund der persönlichen Lebensumstände mancher Eltern gesehen werden müssen. So
würde es für manche Eltern eine Verbesserung darstellen, wenn die Mutter, die für den Bezug durch
den Partner vorgesehenen zusätzlichen Monate selbst in Anspruch nehmen könnte und damit der
Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch die Mutter beispielsweise auf 36 Monate ausgedehnt würde.
Wieder andere möchten, dass das Kinderbetreuungsgeld nicht gestrichen wird, wenn der weitere
Nachwuchs früher auf die Welt kommt als geplant oder auch, dass die Kinderbetreuungsgeld-
Variante zumindest einmal gewechselt werden kann.
Von Eltern, die Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen Variante beziehen,
wurden besonders häufig zwei Anmerkungen angebracht. Zum einen, dass die Bezugsdauer selbst als
zu kurz angesehen wird. Zum anderen, und dies stellt aus Sicht der Autoren das wesentliche Ergebnis
in diesem Zusammenhang dar, dass die Zuverdienstgrenze für viele schlichtweg zu niedrig angesetzt
ist. Wie später noch ausgeführt wird, führt das unter anderem dazu, dass Eltern neben dem
Kinderbetreuungsgeld-Bezug nicht in jenem Ausmaß einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, wie
sie dies aus persönlichen Motiven bzw. auf Grund betrieblicher Erfordernisse gerne tun würden.
Dabei ist dieser Kritikpunkt nicht alleine unter dem Gesichtspunkt einer finanziellen Einbuße seitens
der Leistungsbezieherinnen zu sehen. Für viele – und hier insbesondere für Väter – stellt die
Erwerbstätigkeit parallel zum Kinderbetreuungsgeld-Bezug eine Möglichkeit dar, die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie aus Arbeitgebersicht zu erhöhen oder auch um den Kontakt zum Arbeitgeber
bzw. zu den Arbeitskollegen zu halten, was in folgender Aussage zum Ausdruck kommt
„Ich wollte
auf alle Fälle auch den Kontakt halten und den Arbeitsplatz, zumindest die Tätigkeit, die mir gut
gefällt, behalten.“
In manchen Fällen führt die niedrige Zuverdienstgrenze sogar dazu, dass Eltern, für die nach
eigener Einschätzung die einkommensabhängige Variante in Frage kommen würde, diese alleine auf
Grund der für sie zu niedrig angesetzten Zuverdienstgrenze nicht wählen und sich für eine andere
Variante entscheiden. Die gesamte Diskussion der Zuverdienstgrenze sollte auch vor dem
Hintergrund erfolgen, dass tendenziell einkommensstarke Mütter und Väter diese Variante wählen,