Anhang
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I: Das letzte Jahr wäre jetzt besonders kritisch, das können Sie jetzt so nicht lassen?
M: Ja genau.
I: Im nächsten Punkt, in der Studie, geht es um die Väterbeteiligung. Bei Ihnen hat der Mann auch
Kinderbetreuungsgeld bezogen? Da geht es wieder um die Auswirkung der neuen Variante. Hätte Ihr Mann
das gemacht, wenn es die einkommensabhängige Variante nicht gegeben hätte?
M: Ja.
I: Er hätte trotzdem das Kinderbetreuungsgeld bezogen?
M: Ja.
I: Wieso eigentlich?
M: Er wollte gerne bei dem Kind zu Hause bleiben. Ihm ist es auch wichtig. Er arbeitet bei (M nennt
Arbeitgeber) und dort ist es auch möglich gewesen.
I: Ja, das ist auch so ein Punkt, dass es seitens der Arbeitgeber oft nicht möglich ist, in Karenz zu gehen. Da war
es aber kein Problem?
M: Nein, dort ist es eben möglich gewesen. Er hat einige Freunde, wo es nicht gegangen ist.
I: Haben Sie auch den Eindruck, dass es nicht gegangen wäre?
M: Ja von den drei Freundinnen, die zur gleichen Zeit Kinder bekommen haben wie wir, hätten das alle gerne
gemacht. Vom Arbeitgeber war es aber nicht möglich. Bei uns war es möglich.
I: Hat Ihr Mann die Arbeitszeit reduziert oder ist Ihr Mann ganz in Karenz gegangen?
M: Er ist für vier Monate ganz in die Karenz gegangen.
I: Da hat er überhaupt nicht gearbeitet?
M: Nein, da hat er überhaupt nicht gearbeitet und jetzt hat er auf 80% reduziert.
I: Jetzt nach den vier Monaten? Ist das ein Elternteilzeitmodell?
M: Ja, genau. Es ist Elternteilzeit.
I: Und das ist auch problemlos gegangen?
M: Ja, Gott-sei-Dank, ist das bei ihm problemlos gegangen.
I: Ah, verstehe. Die Varianten hatten jetzt bei Ihnen gar keinen Einfluss. Bei Ihnen speziell hatte es gar keinen
Einfluss?
M: Nein, hatte gar keinen Einfluss.
I: Auch (zögert), ja, bei Ihnen ist es in dem Fall auch nicht relevant, denn Ihr Mann ist vier Monate in Karenz
gegangen und die Mindestkarenzzeit ist zwei Monate. Vorher waren es drei Monate, das hätte jetzt
logischerweise auch keinen Einfluss gehabt, oder?
M: Nein.