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WISO Seite 33

Bestimmungen hinausgehen. In Zeiten der Globa-

lisierung lagern multinationale Unternehmen ihre

Produktion in Niedriglohnländer aus, die wenig bis

gar keine gesetzlichen Regelungen zu Fragen des

ArbeitnehmerInnenschutzes und der Einhaltung von

Umweltstandards haben. Es liegt in der sozialen Ver-

antwortung der Unternehmen darauf zu achten, dass

in der gesamten Wertschöpfungskette menschen-

würdige Arbeitsbedingungen, gerechte Entlohnung,

Abschaffung von Kinderarbeit, Umweltschutz und die

Menschenrechte eingehalten werden.

Manche Unternehmen betreiben jedoch ausschließ-

lich „Greenwashing“, d.h. sie missbrauchen CSR als

Marketing-Instrument, um ihr Image aufzupolieren.

Auf Hochglanzplakaten bekennen sie sich etwa zu

dem Verbot, giftige Chemikalien bei der Produktion

einzusetzen. Ob jedoch in den Zulieferbetrieben des

gleichen Unternehmens die Kleidung von Kindern

genäht wird, wird wohlweislich verschwiegen.

Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeit

Das Verständnis von unternehmerischer Verantwor-

tung ist dem Wandel der Zeit unterworfen und ge-

prägt von den jeweils herrschenden Marktbedingun-

gen. So findet sich in der Literatur keine einheitliche

Definition von CSR.

Der Wegbereiter des Neoliberalismus, Milton Fried-

man, sieht 1970 die soziale Verantwortung von Un-

ternehmen ausschließlich darin, so zu handeln, dass

sie ihre Gewinne maximieren - vorausgesetzt, dass

sie sich innerhalb der gegebenen (gesetzlichen)

Grenzen bewegen. Eine breitere Auffassung von

CSR entwickelte sich im Laufe der Jahre.

Die Grundlage für das heutige CSR-Verständnis

bilden internationale Rahmenwerke wie UN-Global

Compact, die Grundsatzerklärung der Internationa-

len Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeit- und Sozial-

standards oder die OECD-Leitsätze für multinationa-

le Unternehmen. Sie enthalten eine Bandbreite von

Maßnahmen, die Anhaltspunkt für CSR-Aktivitäten

von Unternehmen sind.

Europäische CSR-Initiativen

Auf europäischer Ebene wurde die CSR-Debatte erst

viele Jahre später entfacht. Im Grünbuch der Euro-

päischen Kommission 2001 wurde die soziale Ver-

antwortung der Unternehmen folgendermaßen defi-

niert: „CSR ist ein Konzept, das den Unternehmen

als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Be-

lange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstä-

tigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Sta-

keholdern zu integrieren“. Kennzeichnend für diese

Definition ist die Freiwilligkeit, das Einbeziehen der

betroffenen Anspruchsgruppen (Arbeitnehmer, So-

zialpartner, NGOs - sogenannte „Stakeholder“) und

das Bewusstsein, dass sich CSR auf die gesamte

unternehmerische Tätigkeit bezieht.

Zehn Jahre später legte die EU-Kommission die

CSR-Strategie 2011 - 2014 vor. Darin werden erst-

mals rechtlich verbindliche Maßnahmen angekün-

digt, um „die Verantwortung von Unternehmen für

ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ zu stärken.

Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Aktivitäten auf

den Gebieten faire Arbeitsbedingungen und Umwelt-

schutz (sogenannte „nichtfinanzielle Informationen“)

offenlegen.

Nur wenige europäische Unternehmen veröffentli-

chen seit 2011 Nachhaltigkeitsberichte. Unterneh-

men beschränken sich auf allgemeine Feststellun-

gen zu sozialen und ökologischen Belangen. Zudem

variiert die Qualität der offengelegten Informationen

stark. Das macht einen Vergleich mit anderen Unter-

nehmen für die Stakeholder nur schwer möglich.

Faire Arbeitsbedingungen und der Schutz der Umwelt vor

den Folgen des Wirtschaftens sind Kernelemente von ernst

gemeinter CSR.

© dhunfini