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Rosinenprinzip
Der im April 2013 veröffentlichte Vorschlag der EU-
Kommission über eine neue „Richtlinie zur Offenle-
gung nichtfinanzieller Informationen“ beabsichtigt
Transparenz, Informationsgehalt und Vergleichbar-
keit der Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern. Ab
einer bestimmten Größe sind Unternehmen ver-
pflichtet, Mindestangaben zu Umwelt-, Sozial- und
ArbeitnehmerInnenbelangen, zur Achtung der Men-
schenrechte und zur Bekämpfung von Korruption
und Bestechung in ihrem Lagebericht zu machen.
Es wird jedoch kein „europäischer Standard“ hin-
sichtlich der Qualität der offenzulegenden Informati-
onen definiert. Das Rosinenprinzip bleibt somit be-
stehen: Unternehmen geben nur jene Informationen
zu sozialen und ökologischen Belangen preis, die ein
gutes Licht auf sie werfen.
Nationaler Aktionsplan
In Österreich wird seit 2012 an einem „Nationalen Ak-
tionsplan für unternehmerische Verantwortung“ gear-
beitet. Sozial-, Umwelt-, und Wirtschaftsministerium
erstellen in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen
Stakeholdern diesen bundesweiten Aktionsplan, der
bislang noch nicht veröffentlicht wurde. Bekannt ist
jedoch, dass für alle staatlichen und börsennotierten
Unternehmen eine Berichtspflicht zu ihren Nachhal-
tigkeitsaktivitäten eingeführt werden soll. Offen ist,
ob der Aktionsplan rechtlich verbindlichen Charakter
erhalten wird. Andere europäische Staaten (so etwa
Deutschland oder Dänemark) haben einen solchen
Nationalen Aktionsplan zur Förderung der gesell-
schaftlichen Verantwortung von Unternehmen be-
reits umgesetzt.
Unternehmerisches i-Tüpfelchen?
Internationale Initiativen, europäische Lösungsvor-
schläge und ein Entwurf für einen Nationalen Akti-
onsplan in Österreich – sie alle machen die soziale
Verantwortung von Unternehmen zum Thema. Ob
Corporate Social Responsibility auf dieser Grundla-
ge zu einem fixen Bestandteil der Unternehmenskul-
tur wird oder bloß ein i-Tüpfelchen für Unternehmen
bleibt, ist abzuwarten.