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WISO Seite 35

Die Steuerabsetzbeträge

im

Einkommensteuerrecht

WISO TAX - Begriffe aus der Steuer erklärt

Mag. Gerhard Auer

Bedeutung und Funktion

Gemeinsam mit dem progressiven Einkommensteu-

ertarif, welcher aus vier Steuerklassen besteht, wird

nach Anwendung der verschiedenen Steuerabsetz-

beträge die tatsächliche Steuer berechnet. Es sollen

dabei persönliche Umstände die Steuerbelastung

verringern. Die Steuerabsetzbeträge sind daher pro-

gressionsunabhängig und wirken sich grundsätzlich

bei allen Steuerpflichtigen gleich aus. Die Regelun-

gen finden sich in § 33 Abs. 2 bis 6 EStG 1988.

Ein Steuerabsetzbetrag vermindert dabei die Steu-

erbelastung effektiv eins zu eins, wobei im Vergleich

dazu ein Steuerfreibetrag nur die Bemessungsgrund-

lage für die Steuer vermindert (z.B. Kosten für Wohn-

raumschaffung, Versicherungen, Kirchenbeitrag,

Spenden, berufsbezogene Kosten, Krankheitskos-

ten).

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

Wurde für mindestens ein Kind für mehr als sechs Mo-

nate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen,

so beträgt die Verdienstgrenze des (Ehe)partners €

6.000 für die Anerkennung des AVAB. Relevant sind

die Bruttobezüge abzüglich der Sozialversicherung.

Steuerfreie Bezüge, wie z. B. Kinderbetreuungsgeld,

Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, aber auch der

13. oder 14. Monatsbezug (bis zu € 2.100,- jährlich),

können zusätzlich zu den oben genannten Grenzen

bezogen werden.

Eine erhaltene Abfertigung, ebenso Einkünfte aus

Vermietung und Verpachtung, (auch endbesteuerte)

Zinserträge, Einkünfte, welche der neuen Immobilie-

nertragsteuer unterliegen und das Wochengeld zäh-

len jedoch für die Verdienstgrenze.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht auch einer

Lebensgemeinschaft zu, wenn einer der Partner für

mindestens ein Kind für mehr als sechs Monate Fa-

milienbeihilfe bezogen hat (Verdienstgrenze ebenso

€ 6.000). Die oben angeführten Grenzbeträge für

die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages

gelten immer für ein Kalenderjahr.

Der AVAB bringt folgende Vorteile:

- jährlich Steuerermäßigung bei einem Kind von €

494,-, bei zwei Kindern von € 669,- und für jedes wei-

tere Kind um € 220,- mehr.

- Erhöhung des Rahmens für die Sonderausgaben

von € 2.920,- auf € 5.840,-

- die Kosten einer Behinderung des (Ehe-)Partners

können als außergewöhnliche Belastung berücksich-

tigt werden

- Verminderung des Selbstbehaltes bei außerge-

wöhnlichen Belastungen um einen Prozentpunkt

Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag

kann entweder schon während des Jahres mit For-

mular E 30 beim Arbeitgeber beantragt werden oder

erst im Nachhinein im Wege der Arbeitnehmerveran-

lagung (Formular L 1).

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht seit dem Jahr

2011 nicht mehr zu, wenn keine Kinder mit Famili-

enbeihilfe vorhanden sind. In diesem Fall kann bei

Pensionseinkünften unter bestimmten Voraussetzun-

gen der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beantragt

werden (siehe unten).

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag von € 494,- (bzw.

höher je nach Anzahl der Kinder) steht zu, wenn