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Seite 10 WISO

Tirol belegt in den Einkommensstatistiken regelmä-

ßig den letzten Platz im Vergleich der österreichi-

schen Bundesländer. Welche Auswirkungen hätte

eine Verankerung einer Mindestentlohnung von EUR

1.700 brutto in allen Kollektivverträgen in Tirol?

Positive Effekte auf die Tiroler Einkommenssitua-

tion wären sicherlich Vollzeitbeschäftigten im Tou-

rismus zu erwarten, welche nach dem Handel die

zweitgrößte Beschäftigtengruppe unterhalb der EUR

1.700-Marke stellen. Der Anteil der Tourismusbe-

schäftigten liegt in Tirol deutlich höher, als in den an-

deren Bundesländern. In Tirol sind 5,3% aller ganz-

jährig Vollzeitbeschäftigten im Tourismus tätig, im

österreichischen Durchschnitt sind es 3,6%. Für die

Tiroler Frauen gilt dies im besonderen Maße, denn

beinahe jede zehnte weibliche Beschäftigte in Tirol

arbeitet im Tourismus, österreichweit ist es nur jede

Zwanzigste. In dieser Hinsicht würde sich ein EUR

1.700-Mindestlohn in Tirol stärker auswirken, als dies

in den anderen Bundesländern der Fall wäre und

könnte dadurch dazu beitragen, den Einkommens-

rückstand Tirols zu verringern.

Begrenzt würde die Wirkung des Mindestlohns je-

doch durch die in Tirol weitverbreitete Saison- und

Teilzeitarbeit. In Tirol arbeitet weniger als die Hälfte

der Beschäftigten das ganze Jahr hindurch in Voll-

zeit. Wobei sich Tirol nicht so sehr durch den Anteil

der Teilzeitbeschäftigten unterscheidet, dieser liegt

sogar etwas unterhalb des Österreich-Schnittes,

sondern durch den deutlich erhöhten Anteil von Be-

schäftigungsverhältnissen, die durch Zwischensaiso-

nen unterbrochen sind. In Tirol arbeitet fast ein Drittel

aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht das

ganze Jahr hindurch. Im Österreich-Durchschnitt ist

es nur knapp ein Viertel. Insofern wäre der Effekt ei-

ner Anhebung auf ein Bruttominimum von EUR 1.700

durch die große Zahl der Erwerbsunterbrechungen

gemindert, die sich durch die ausgeprägte saisonale

Struktur der Tiroler Wirtschaft ergeben.

Dennoch wäre eine Anhebung der Mindestentloh-

nung eine signifikante Hilfe für die Tiroler Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer. In wohl keinem

Bundesland klaffen Einkommensniveau und Lebens-

haltungskosten so weit auseinander wie in Tirol. Ein

kollektivvertraglich vereinbarter Mindeststandard bei

der Entlohnung kann aber nur ein Element für eine

Anhebung des Tiroler Einkommensniveaus sein.

Vielmehr muss auf eine Änderung in der Wirtschafts-

struktur des Landes hingearbeitet werden, die vor

allem das Ziel hat, mehr ganzjährige Erwerbsarbeit

und dadurch regelmäßigere Einkommen zu schaffen.

Niedriglohnbereich: Wenn jeder

Cent sprichwörtlich

zwei Mal umgedreht

werden muss.

cc JWPhotography 2012