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AK-

Infoservice 83

Der Vertrauensrat

hat die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Inte-

ressen der Auszubildenden wahrzunehmen,

hat den/die InhaberIn der Ausbildungseinrichtung auf allfällige Mängel

aufmerksam zu machen und entsprechende Maßnahmen anzuregen,

kann Vorschläge zu allen die Ausbildung betreffenden Fragen machen,

ist in die Planung der Ausbildung einzubeziehen.

Der Vertrauensrat hat weiters das Recht, einmal pro Funktionsperiode mit

dem/der AuftraggeberIn oder dem/der überwiegenden FördergeberIn der

Ausbildungseinrichtung ein Gespräch über die Qualitätssicherung der Aus-

bildung zu führen.

Der/Die InhaberIn der Ausbildungseinrichtung hat dem Vertrauensrat die für

seine Aufgaben erforderliche Zeit zu gewähren und die notwendigen Mittel

und Sacherfordernisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Weiters ist

der Inhaber der Ausbildungseinrichtung verpflichtet mit dem Vertrauensrat

gemeinsame Beratungen über laufende Angelegenheiten der Ausbildung

zu führen, ihn über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren und ihm

die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Mitglieder des Vertrauensrates können sich innerhalb der Ausbildungs-

zeit mit den zuständigen Interessenvertretungen beraten und habe An-

spruch auf Bildungsfreistellung bis zum Höchstausmaß von fünf Ausbil-

dungstagen innerhalb einer Funktionsperiode.

Die Mitglieder des Vertrauensrates dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit

nicht beschränkt und nicht benachteiligt werden und haben über vertrau-

liche Angelegenheiten der von ihnen vertretenen Jugendlichen Verschwie-

genheit zu bewahren. Weitere Regelungen für die Rechte und Pflichten

der Mitglieder des Vertrauensrates wurden durch den Bundesminister für

Wirtschaft, Familie und Jugend (nunmehr: Bundesminister für Wissenschaft,

Forschung und Wirtschaft) durch Verordnung festgelegt.

Der Vertrauensrat besteht an Standorten mit

bis zu 30 Auszubildenden aus 1 Mitglied,

31 bis 50 Auszubildenden aus 2 Mitgliedern,

51 bis 100 Auszubildenden aus 3 Mitgliedern.

Für je weitere bis zu 100 Auszubildende an einem Standort erhöht sich

die Zahl der Mitglieder um je ein weiteres Mitglied.