Previous Page  86 / 96 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 86 / 96 Next Page
Page Background

84

AK-

Infoservice

Die Funktionsdauer der Mitglieder des Vertrauensrates beginnt mit der

Kundmachung des Wahlergebnisses und endet mit dem Zeitpunkt der

Kundmachung des Ergebnisses der Wahl eines/einer NachfolgerIn oder

des Ausscheidens aus der Ausbildungseinrichtung sowie bei Rücktritt

von der Funktion. Im Fall des Ausscheidens oder bei Rücktritt übernimmt

die auf Grund des Wahlergebnisses nächstgereihte Person die Funktion.

Die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates erfolgt

jährlich in freier, gleicher und geheimer Wahl,

durch alle am Standort der Ausbildungseinrichtung am Tag der Wahl

in einem Ausbildungsverhältnis befindlichen und in der Wählerliste ver-

merkten Personen,

im vierten Quartal jeden Jahres.

Der/Die InhaberIn der Ausbildungseinrichtung ist verpflichtet, die für die

Durchführung der Wahl erforderliche Infrastruktur zu Verfügung zu stellen.

Die näheren Bestimmungen zur Wahl wurden vom Bundesminister für

Wirtschaft, Familie und Jugend (nunmehr: Bundesminister für Wissenschaft,

Forschung und Wirtschaft) durch Verordnung festgelegt.