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RichtWG (Richtwertgesetz)

Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage für die Ermittlung und Verlautba-

rung der „Richtwerte“ geschaffen. Die Richtwerte sind je nach Bundes-

land unterschiedlich hoch.

Der jeweilige im Bundesland geltende Richtwert ist für viele (aber nicht

alle!) Mietverhältnisse die Ausgangsbasis für die gesetzliche Obergrenze

des Hauptmietzinses, für den sogenannten Richtwertmietzins.

Der Richtwertmietzins

ist eine der im MRG genannten gesetzlichen Obergrenzen für den Haupt-

mietzins (Nettomietzins). Der Richtwertmietzins errechnet sich aus dem

Richtwert des jeweiligen Bundeslandes und einer Reihe von möglichen

Zu- und Abschlägen, je nach den Umständen des Einzelfalls.

WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz)

Das WGG ist eine Art „Spezialmietrecht“ für „Genossenschaftswohnun­

gen“, wenn man also ein

Miet- oder Nutzungsverhältnis mit einer ge-

meinnützigen Bauvereinigung

(GBV) hat.

Das WGG enthält einerseits Regelungen, welche die gemeinnützigen

Bauvereinigungen selbst betreffen (also die Anerkennung einer Bauverei-

nigung als gemeinnützig, ihre Organisation, etc), und andererseits Bestim-

mungen, welche die Rechte und Pflichten zwischen der gemeinnützigen

Bauvereinigung und den Mietern regeln. Insbesondere enthält das WGG

eigene Regelungen über die Mietzinsbildung.

Das WGG bestimmt aber auch, inwieweit das Mietrechtsgesetz (MRG) auf

Miet- und Nutzungsverhältnisse mit Gemeinnützigen Bauvereinigungen

anzuwenden ist. Auch wenn man also ein Mietverhältnis mit einer gemein-

nützigen Bauvereinigung hat, sind – neben den vorrangigen Bestim-

mungen des WGG – viele Bestimmungen des MRG anwendbar.

GBV (Gemeinnützige Bauvereinigung)

Eine Firma, die Wohnungen errichtet und vermietet, wird nur dann zu ei-

ner „Gemeinnützigen Bauvereinigung“, wenn ihr der Status der Gemein-

nützigkeit mittels Bescheid der Landesregierung zuerkannt wird.

Meistens wird im täglichen Sprachgebrauch jede gemeinnützige Bauver-

einigung einfach als „Genossenschaft“ bezeichnet. Das ist aber juristisch

nicht korrekt. Eine gemeinnützige Bauvereinigung kann nämlich in der