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GRUNDSÄTZLICHES ZUR MIETE EINER

WOHNUNG

Was bedeutet Miete?

Miete ist die

Überlassung einer Sache zum Gebrauch

(zur bestim-

mungsgemäßen Verwendung) gegen Entgelt (Mietzins). Ein Mieter hat

also das Recht, eine Sache gegen Bezahlung eines Mietzinses zu gebrau-

chen. Wird eine Wohnung vermietet, so sind die Räumlichkeiten (überwie-

gend) zum Wohnen zu gebrauchen.

Grundlage für ein Mietverhältnis ist in der Regel ein mündlicher oder

schriftlicher Mietvertrag.

Bevor wir uns in den nachfolgenden Kapiteln nur der Wohnform Miete zu-

wenden, werden nachfolgend einige andere, mietähnliche Wohnformen

kurz dargestellt, die in der Praxis vielleicht etwas seltener vorkommen.

Gerade aufgrund ihrer Besonderheiten kommt ihnen jedoch besondere

Bedeutung zu.

Unterscheidung und Abgrenzung anderer Wohnformen zur Miete sind

notwendig, damit man in der Praxis nicht von falschen Voraussetzungen

ausgeht. Manchen Wohnungsnutzern ist nämlich nicht immer eindeutig

klar, ob sie Mieter sind, oder eine Wohnung/ein Haus aufgrund einer ande-

ren Rechtsgrundlage nutzen. Damit können dann aber ganz andere

Rechtsvorschriften anwendbar sein, als die Betroffenen annehmen.

So kann etwa jemand der Meinung sein, er habe einen kündigungsge-

schützten Mietvertrag, in Wirklichkeit besteht jedoch nur ein – jederzeit

frei widerrufbares – familienrechtliches Wohnverhältnis.

Abgrenzung der Miete zu anderen Wohnformen

Familienrechtliches Wohnverhältnis

Vielfach gründen sich im täglichen Leben Wohnungsnutzungen darauf,

dass von engen Familienangehörigen eine Wohnmöglichkeit zur Verfü-

gung gestellt wird. Der Grund dafür liegt einfach in gewissen Sorgepflich-

ten und/oder im Zusammengehörigkeitsgefühl unter nahen Angehörigen.

Familienrechtliche Wohnverhältnisse äußern sich in der bloßen

tatsächli­

chen Zurverfügungstellung einer Wohnmöglichkeit

und unterscheiden

sich von Miet- oder anderen Verträgen durch das Fehlen einer vertragli­

chen Bindung.