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GRUNDSÄTZLICHES ZUR MIETE EINER
WOHNUNG
Was bedeutet Miete?
Miete ist die
Überlassung einer Sache zum Gebrauch
(zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung) gegen Entgelt (Mietzins). Ein Mieter hat
also das Recht, eine Sache gegen Bezahlung eines Mietzinses zu gebrau-
chen. Wird eine Wohnung vermietet, so sind die Räumlichkeiten (überwie-
gend) zum Wohnen zu gebrauchen.
Grundlage für ein Mietverhältnis ist in der Regel ein mündlicher oder
schriftlicher Mietvertrag.
Bevor wir uns in den nachfolgenden Kapiteln nur der Wohnform Miete zu-
wenden, werden nachfolgend einige andere, mietähnliche Wohnformen
kurz dargestellt, die in der Praxis vielleicht etwas seltener vorkommen.
Gerade aufgrund ihrer Besonderheiten kommt ihnen jedoch besondere
Bedeutung zu.
Unterscheidung und Abgrenzung anderer Wohnformen zur Miete sind
notwendig, damit man in der Praxis nicht von falschen Voraussetzungen
ausgeht. Manchen Wohnungsnutzern ist nämlich nicht immer eindeutig
klar, ob sie Mieter sind, oder eine Wohnung/ein Haus aufgrund einer ande-
ren Rechtsgrundlage nutzen. Damit können dann aber ganz andere
Rechtsvorschriften anwendbar sein, als die Betroffenen annehmen.
So kann etwa jemand der Meinung sein, er habe einen kündigungsge-
schützten Mietvertrag, in Wirklichkeit besteht jedoch nur ein – jederzeit
frei widerrufbares – familienrechtliches Wohnverhältnis.
Abgrenzung der Miete zu anderen Wohnformen
Familienrechtliches Wohnverhältnis
Vielfach gründen sich im täglichen Leben Wohnungsnutzungen darauf,
dass von engen Familienangehörigen eine Wohnmöglichkeit zur Verfü-
gung gestellt wird. Der Grund dafür liegt einfach in gewissen Sorgepflich-
ten und/oder im Zusammengehörigkeitsgefühl unter nahen Angehörigen.
Familienrechtliche Wohnverhältnisse äußern sich in der bloßen
tatsächli
chen Zurverfügungstellung einer Wohnmöglichkeit
und unterscheiden
sich von Miet- oder anderen Verträgen durch das Fehlen einer vertragli
chen Bindung.