Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

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Nr. 57, Dezember 2013
THEMA:
ARBEIT & RECHT
Auskünfte erteilen die AK Arbeits-
rechtsexperten unter der Hotline
0800/22 55 22 - 1414.
!
GUT ZU WISSEN
eile mit weile
Arbeitszeiten
notieren!
D
ie AK rät den Arbeitnehmern
dringend, alle Arbeitszeiten
schriftlich genau festzuhalten.
Auch um die monatlichen Lohn-
oder Gehaltsabrechnungen nach-
kontrollieren zu können, sollte man
die
Arbeits-
zeiten genau
mitschreiben
- samt Beginn-
und Endzeiten
sowie den Pau-
sen - und sich
diese idealer-
weise vom Vorgesetzten bestä-
tigen lassen. Unter
.
com gibt es Arbeitszeitformulare
zum Download oder den AK Zeit-
speicher kostenlos im App Store
oder im Android Market.
Heiß ersehnt.
Die meisten haben das Weihnachtsgeld schon am Konto. Evi nicht. Zum Glück
fragt die geringfügig beschäftigte Verkäuferin bei der AK nach. Jetzt kann auch sie sich freuen.
G
erade jetzt tut es gut, wenn
dank Weihnachtsgeld etwas
mehr Bares zur Verfügung
steht, etwa um Heizmaterial oder
Weihnachtsgeschenke kaufen zu kön-
nen.
Freudig erzählen auch die Verkäufe-
rinnen einer Boutique von der Sonder-
zahlung am Konto und darüber, wie
sie das Geld verwenden werden. Nur
Evi ist leer ausgegangen. Ob es daran
liegen mag, dass sie die einzig geringfü-
gig Beschäftigte in der Boutique ist? Sie
fragt bei ihrem Chef nach. Weil er sich
aber auch nicht sicher ist, ruft Evi bei
der Arbeiterkammer an und erkundigt
sich.
Das bringt Klarheit vom dortigen Ar-
beitsrechtsexperten: „Wenn der Kollek-
tivvertrag Weihnachts- und Urlaubsgeld
vorsieht oder Sonderzahlungen sonst
im Betrieb bezahlt werden, dann stehen
sie auch Teilzeit- und damit geringfügig
Beschäftigten anteilig zu.“
Und Evi darf sich freuen, wird ihr
gleich weiter erklärt – denn Vollzeit-
beschäftigte im Handel erhalten laut
Handels-Kollektivvertrag sehr wohl
Sonderzahlungen und damit auch
Weihnachtsgeld.
Sonderzahlungen
Auf der Gehaltsabrechnung hat das
Jahr für viele Beschäftigte nicht 12,
sondern 14 Monate, und zwar dann,
wenn sie Sonderzahlungen beziehen.
Die eine ist das Weihnachtsgeld (13.
Gehalt), die andere das Urlaubsgeld
(14. Gehalt).
Kollektivvertrag
zählt.
Kollektivvertrag (KV) oder Einzelar-
beitsvertrag regeln, wer Anspruch auf
Sonderzahlungen hat, wie hoch sie
ausfallen, und wann sie zu zahlen sind
– Weihnachtsgeld meist im November
Entlarvte
Arbeitsmythen
Durchleuchtet.
Behauptungen, wie „drohender Pensionskollaps“ oder
„unnötige Gewerkschaften“, gehören ins Reich der Märchen verbannt.
Weihnachtsgeld
nicht für alle
W
enn es um die Zukunft
von Arbeit und Arbeits-
welt geht, halten sich
hartnäckig falsche Analysen und un-
realistische Prognosen – wichtige Er-
rungenschaften werden damit in Frage
gestellt, obwohl sie doch Eckpfeiler
unserer Gesellschaft sind. Aber wie sich
die Arbeitswelt verändern wird, hängt
von vielen Faktoren ab. Nur werden
diese sehr komplexen Entwicklungen in
der Öffentlichkeit oft nur verkürzt dar-
gestellt. Das löst wilde Spekulationen
aus und sorgt für Verunsicherung.
In ihrem Buch „Die zehn Mythen der
Arbeit“ räumen Christian A. Belabed
und Tobias Hinterseer vom Zentrum
für Zukunftsstudien Salzburg mit die-
sen auf. Ein Auszug im Überblick.
Mythos 1: „Die Arbeit
geht uns aus“
Bei steigenden Arbeitslosenzahlen liegt
der Schluss nahe, dass die Arbeit aus-
ginge. „Aber berücksichtigt man die
steigenden Erwerbsquoten – vor allem
durch den Anstieg bei Teilzeitarbeit
und viele Überstunden, wird klar, dass
die Arbeit nur falsch verteilt wird“, sagt
Hinterseer. Abbau von Überstunden
und Arbeitszeitverkürzung würden
mehr Jobs schaffen, als zerstören ohne
sich nachteilig auf den Wirtschafts-
standort auszuwirken.
Mythos 2: „Gewerkschaften
sind nicht mehr zeitgemäß“
„Wir beweisen, dass traditionelle Insti-
tutionen, wie Gewerkschaften, künftig
eine zentrale und wichtige Rolle spie-
len werden“, betont Autor Belabed.
Sie setzen sich für die Interessen der
Arbeitnehmer im Verteilungskonflikt
zwischen Kapital und Arbeit ein. Gera-
de in Österreich sind Gewerkschaften
Garant für faire Arbeitsbedingungen
und Wohlstand.
Mythos 3: „Mindestlöhne
zerstören Arbeitsplätze“
Ein weiterer Klassiker unter den My-
then, der aber deshalb nicht wahrhaf-
tiger wird! Tatsache ist: Mindestlöhne
sind ein möglicher Weg, die gesamt-
wirtschaftliche Nachfrage zu stärken.
Mit fallenden Löhnen sinkt die Kauf-
kraft. Und weniger Gesamtnachfrage
führt zum Rückgang der Produktion.
Die Folgen sind weniger Beschäftigung
und erhöhte Arbeitslosigkeit.
Mythos 4: „Ich bekomme
sowieso keine Pension mehr“
Das Märchen vom Zusammenbruch
des öffentlichen Pensionssystems hält
sich hartnäckig. Wegen des demogra-
fischen Wandels würde es unfinanzier-
bar, und die privaten Modelle seien ef-
fizienter, lauten die Argumente. „Dabei
zeigt sich, dass private Vorsorgemodelle
dem demografischen Wandel ebenso
ausgesetzt sind, dazu aber noch hohe
Kapitalmarkt- und Insolvenzrisiken für
die Pensionsbezieher mit sich bringen
und durch staatliche Zuschüsse, Wer-
bungs- und Verwaltungskosten oben-
drein teuer sind“, sagt Belabed.
<<
Dienst im
Handel
A
usdauer müssen jetzt die Mit-
arbeiter in den Geschäften be-
weisen. Für alle, die am Weih-
nachts- und Silvestertag im Handel
arbeiten, endet die Normalarbeitszeit
am 24.12. um 14 Uhr, am 31.12. um
17 Uhr (Ausnahmen für Verkauf von
Süßwaren, Naturblumen und Christ-
bäumen, am 31.12. zusätzlich für Feu-
erwerkskörper und Silvesterartikel).
Dennoch ist der Lohn für beide Tage
auf Basis der vollen Normalarbeitszeit
zu bezahlen. Arbeiten Sie am 24.12.
auch nach 14 Uhr oder am 31.12. nach
17 Uhr, so sind dies Überstunden.
Und wie werden die langen Weih-
nachtssamstage entlohnt? Das hängt ab
von der Arbeitseinteilung übers Jahr.
Wer bis November mindestens zwei-
mal im Monat an einem Samstag nach
13 Uhr gearbeitet hat, bekommt an
den vier Adventsamstagen ab 13 Uhr
100 % Zuschlag (gilt auch für Teilzeit-
beschäftigte). Ansonsten gibts dann
Überstundenentlohnung, wenn die für
den Tag vereinbarte oder die wöchent-
liche Normalarbeitszeit überschritten
wird (es gibt Ausnahmen).
Ausgleich in Freizeit ist vorab zu ver-
einbaren. Entweder bekommen Sie pro
gearbeiteter Stunde eine Stunde frei und
den Zuschlag bezahlt oder Freizeitkon-
sum inkl. Überstundenzuschlag.
Wenn Geld fehlt.
Wenn die
Kassa nicht stimmt, muss der Chef den
Fehlbetrag nachweisen, und wer ihn
verursacht hat. Arbeiten mehrere an
einer Kassa und gelingt ein Nachweis
nicht, darf die Summe nicht von allen
anteilig gefordert werden. Selbst wenn
das Manko zugeordnet werden kann,
gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.
Im Einzelfall kann es beim Schadener-
satz zum Entfall oder zur Minderung
kommen.
<<
Stressiger Advent.
Hier finden Beschäftigte
die wichtigsten arbeitsrechtlichen Infos.
Wahrheit oder Lüge?
Hartnäckig hal-
ten sich Irrtümer im Zusammenhang
mit dem Thema Arbeit.
Sonderzahlung.
Das Extra im Börsl erleichtert so manche Überraschung unterm Christbaum.
Verkäufer jetzt
extrem gefordert
M
ehr als 55.000 Tirolerinnen
und Tiroler arbeiten im
Handel, mehr als zwei Drittel da-
von sind Frauen. Für die meisten
ist der Dezember die stressigste
Zeit im Jahr.
Dennoch sind
sie freundlich
und kompe-
tent und sor-
gen für gute
S t i mm u n g
beim Einkauf.
Auf der ande-
ren Seite ha-
ben sie aber auch oft mit Proble-
men zu kämpfen, vor allem wenn
es um die zusätzliche Arbeitszeit
und die Bezahlung geht.
Festtage
als Herausforderung.
oder Dezember, Urlaubsgeld meist im
Juni oder Juli.
Achtung:
Grundsätzlich besteht kein
gesetzlicher Anspruch auf Sonderzah-
lungen! Wenn kein Kollektivvertrag zur
Anwendung kommt und sie nicht ver-
einbart sind, werden sie nicht bezahlt.
Das steht zu.
Das Weihnachts-
und Urlaubsgeld steht meist in der
Höhe eines Monatslohnes zu. In man-
chen Branchen wird auch weniger
gezahlt. Regelmäßig geleistete Über-
stunden und Prämien müssen dann
enthalten sein, wenn dies im KV steht
oder vereinbart ist.
Teilzeit und geringfügig.
Bei Teilzeitbeschäftigten sind beim
Weihnachtsgeld auch regelmäßige
Mehrstunden zu berücksichtigen, so-
fern diese nicht durch Zeitausgleich
abgegolten wurden. Geringfügig Be-
schäftigte haben Anspruch auf Son-
derzahlungen im anteiligen Ausmaß,
falls diese den Vollzeitbeschäftigten
der Branche oder des Betriebes bezahlt
werden. Für Zeiten der Elternkarenz,
Präsenz- oder Zivildienst steht kein
Weihnachtsgeld zu.
Nicht ganzjährig.
Das volle
Weihnachtsgeld bekommen grundsätz-
lich nur jene, die das ganze Kalenderjahr
über im Betrieb beschäftigt waren. Wer
unterm Jahr zu arbeiten begonnen hat,
erhält es in der Regel nur anteilig aus-
bezahlt. Arbeiter imHotel- und Gastge-
werbe erwerben den Anspruch erst nach
zweimonatiger
Beschäftigungsdauer
beim selben Arbeitgeber.
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Foto:AntonioGravante/Fotolia.de
Foto: lily/Fotolia.de
Weitere gängige Irrmeinungen sind
nachzulesen im Buch „Die zehn
Mythen der Arbeit“, erschienen im
ÖGB Verlag Wien.
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Die AK Arbeitsrechtsexperten
helfen unter 0800/22 55 22 –
1414.
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Foto:Masson/Fotolia.com
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