Tiroler Arbeiterzeitung - page 11

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THEMA:
Für Junge
G
rundsätzlich ist Ferialarbeit ab
dem vollendeten 15. Lebens-
jahr und vollendeter Schul-
pflicht erlaubt. Ein Ferialjob ist ein
ganz normales Arbeitsverhältnis. Es
gelten die üblichen arbeitsrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere der Kol-
lektivvertrag.
Vertrag.
Darin sollen Tätigkeit,
Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der
Beschäftigung und die Bezahlung fest-
gehalten sein. Ein Vertrag kann zwar
auch mündlich geschlossen werden, die
AK rät aber dringend zur Schriftform.
Keine Verzichtserklärungen etwa auf be-
zahlte Überstunden unterschreiben.
Ruhepausen.
Jugendliche unter
18 Jahren dürfen höchstens 8 Stunden
täglich und 40 Stunden wöchentlich
arbeiten. Spätestens nach 6 Stunden Ar-
beit muss eine zumindest halbstündige
Pause gewährt werden.
Arbeitszeit notieren.
Das ist
das beste Mittel, um im Streitfall ge-
wappnet zu sein! Eine Vorlage findet
sich auf
oder im Fal-
ter „Arbeiten in den Ferien“ mit einem
Kalender für die Sommermonate. Ein-
fach anfordern.
Entlohnung.
Auch ein Ferienjob
muss mindestens nach Kollektivvertrag
(KV) bezahlt werden; anteilige Sonder-
zahlungen hängen ebenfalls vom KV ab.
Gibt es keinen KV, steht eine angemes-
sene Entlohnung zu.
Anteiliger Urlaub.
Ferialbe-
schäftigte haben einen anteiligen Ur-
laubsanspruch – nach einem Monat
sind das zwei Tage. Wer diesen nicht
konsumiert, muss ihn im Rahmen der
Endabrechnung als Urlaubsersatzlei-
stung bezahlt bekommen.
Abrechnung kontrollieren.
Auch beim Ferialjob ist ein Gehaltszettel
Pflicht – gut checken und bei Unklar-
heiten von der AK kontrollieren lassen!
Wurde zustehendes Entgelt nicht be-
zahlt, sollte es sofort per Einschreiben
beim Arbeitgeber eingefordert werden.
Korrekt sozialversichert.
Ferialbeschäftige müssen vom Arbeit-
geber bei der Gebietskrankenkasse
angemeldet werden, bevor die Arbeit
aufgenommen wird. Eine Kopie der
An- und Abmeldung ist auszuhändi-
gen.
Steuer zurückholen:
Fe-
rialjobber können sich die gesamte
einbehaltene Lohnsteuer und 10
Prozent der Sozialversicherungsbei-
träge (Negativsteuer) vom Finanzamt
zurückholen, wenn über das Jahr
gerechnet weniger als 12.000 Euro
verdient wurde. Neben der einbehal-
tenen Lohnsteuer kann die Negativ-
steuer bis zu 110 Euro bzw. 251 Euro
bringen.
<<
Eigenes Geld.
Tausende Jugendliche arbeiten in den Ferien und bessern sich damit
ihr Taschengeld auf. Hier findet Ihr die besten Tipps für einen Ferialjob ohne Pannen.
So klappt es
ohne
Pannen im Sommerjob
Höhere
Stipendien
W
er mehr kauft, kauft bil-
liger. So oder so ähnlich
sind es Konsumenten aus
zahllosen Werbeprospekten gewohnt.
Doch in der Praxis trifft diese Regel oft
nicht zu, wie eine aktuelle Erhebung in
der April-Ausgabe des AK Konsument
zeigt. Vor allem bei Süßigkeiten steigt
der Kilopreis mit der Packungsgröße.
Den mit Abstand größten Preisunter-
schied fanden Tester bei einer Packung
Mirabell Mozartkugeln bei Billa: 19,97
Euro kostete dort ein Kilo Pralinen in
der 300g-Box, in der etwas größeren
374g-Packung waren es dagegen bereits
32,06 Euro. Das entspricht einer Diffe-
renz von mehr als 60 %. Kein Einzelfall,
wie der Vergleich zeigt. So waren etwa
auch Merci Schokoriegel von Storck in
der 250g-Schachtel durchwegs billiger
als in der 675g-Großpackung. Umge-
rechnet auf den Kilopreis kostete letz-
tere fast sechs Euro mehr.
Wer Großpackungen kauft, erwartet
automatisch einen Preisvorteil, in der
Praxis ist das jedoch nicht immer der
Fall, erklären die AK Konsumenten-
schützer.
Bereits in der Vergangenheit haben
Erhebungen gezeigt, dass in 10 bis 15
% der Fälle die Großpackung teurer
kommt als eine kleinere Packungsgrö-
ße. De facto zahlt der Konsument da-
bei mehr Geld für die Verpackung als
für den Inhalt.
<<
D
ie Kürzung der Studienbei-
hilfen durch die höhere Fa-
milienbeihilfe konnte die
AK verhindern“, sagt Präsident Erwin
Zangerl. „Doch das ist bei weitem zu
wenig. Es braucht dringend Verbesse-
rungen, um die Schieflage zu Unguns-
ten der Arbeitnehmerkinder unter den
Studierenden zu beseitigen. Die Zahl
der Stipendienbezieher sinkt, weil die
Einkommensgrenzen für ihre Familien
seit sechs Jahren nicht angehoben wur-
den.“
Fairness.
Das maximale Stipen-
dium von 679 Euro im Monat ist vor
allem für ältere Studierende, die als so-
genannte Selbsterhalter über den zwei-
ten Bildungsweg auf die Hochschule
kommen, nicht ausreichend. Die AK
verlangt die Anpassung der Stipendien
an die Lohn- und Preisentwicklung,
die Erhöhung der Altersgrenze für den
Bezug auf mindestens 40 Jahre und
die Erhöhung der Zuverdienstgrenze
auf 10.000 Euro im Jahr. Außerdem
müssen die Nachteile für Kinder von
Arbeitnehmerfamilien, die sich durch
den Berechnungsmodus im Vergleich
zu Kindern von Bauern und Selbst-
ständigen ergeben, endlich beseiti-
gt werden. Derzeit erhalten knapp
40.000 Studierende noch Stipendium,
obwohl ihre Zahl deutlich gestiegen
ist. Dadurch müssen immer mehr Stu-
dierende neben dem Studium arbei-
ten, um über die Runden zu kommen,
was oft die Studiendauer verlängert
oder zu gar unnötigen und teuren Stu-
dienabbrüchen führt.
<<
Groß heißt
nicht billiger
Ausgepackt.
Wer zu Großpackungen greift, kauft immer billiger.
Gerade bei Süßigkeiten ein häufiger Trugschluss, wie ein Test zeigt.
Süße Versuchung.
Wer mehr kauft,
kauft nicht immer billiger.
Ernst des Lebens.
Trotz Hitze und Ferien diszipliniert durchhalten, dafür gibt es eigenes Geld.
D
as Pflichtpraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, bei
dem es um die Ergänzung des theoretischen Wis-
sens durch berufliche Erfahrung geht. Auch bei Schulen
mit Schwerpunkt Tourismus ist das Praktikum ein Teil
der Ausbildung. In der Broschüre „Pflichtpraktikum im
Hotel- und Gastgewerbe“ findet man alles Wissenswerte
dazu. Anzufordern unter 0800/22 55 22 - 1566 oder
auf
unter „Jugend/Broschüren“.
V
on der Anmeldung bei der Krankenkasse bis zum
Lohnsteuerausgleich, der sich auch nach einem Feri-
aljob lohnt: In der Broschüre „Arbeiten in den Ferien“ hat
die AK die wichtigsten Infos und Regelungen zu Ferialjobs
und Pflichtpraktika zusammengefasst – inklusive Kalen-
der zum Aufzeichnen der Arbeitszeiten. Anzufordern
unter 0800/22 55 22 – 1566 oder herunterzuladen
unter
auf „Jugend/Broschüren“.
Gute Tipps für Ferialarbeiter
Pflichtpraktikum im Tourismus
Nr. 62, April 2014
Foto:kalou1927/Fotolia.com
Anpassung.
Für höhere Studienbeihilfe und
Verbesserungen für Arbeitnehmerfamilien.
Die Expertinnen und Experten der
AK Jugendabteilung Tirol informie-
ren und helfen vor, während und
nach dem Job unter 0800/22 55
22 - 1566.
Tipp: Beim Einkauf nicht nur auf den
Produktpreis, sondern immer auch
auf den Grundpreis achten, der auf
den Regalschildern angegeben wer-
den muss. Wer nur auf den Produkt-
preis schaut, kauft sonst manchmal
ganz schön teuer ein.
!
ZU BEACHTEN
Familienbeihilfe
berücksichtigen
I
mmer wieder kommt es zu
Unklarheiten bei der Frage,
ob die Ferialarbeit Einfluss
auf die Familienbeihilfe haben
kann. Denn Eltern kann der Fe-
rialjob der Kinder die Familien-
beihilfe und den Kinderabsetz-
betrag kosten. Deshalb sollte
diese Frage schon im Vorfeld
geklärt werden.
Grundsätzlich gilt
, dass
Kinder unter 18 Jahren ganz-
jährig beliebig viel verdienen
können, ohne dass den Eltern
Einbußen drohen.
Töchter und Söhne
über 18
Jahre dürfen maximal 13.736
Euro brutto verdienen, das
ergibt 10.000 Euro netto. Das
heißt, um die Familienbeihilfe
und den Kinderabsetzbetrag
bei über 18Jährigen nicht zu
verlieren, darf ein Kind im Jahr
maximal 13.736 Euro brutto,
13. und 14. Monatsgehalt in-
klusive, verdienen. Fallen keine
Sonderzahlungen an, darf der
Betrag 11.774 Euro brutto
pro Jahr nicht überschreiten.
Das zählt.
Es zählen die
Einkünfte aus aktiver Tätigkeit,
das sind Lohn- oder Gehalt,
aus selbstständiger oder ge-
werblicher Tätigkeit, sämtliche
der Einkommensteuer unterlie-
genden Einkünfte.
Lehrlingsentschädigungen,
Waisenpensionen sowie
einkommensteuerfreie Bezüge
und Einkünfte, die vor oder
nach den Zeiträumen, für die
Familienbeihilfe zustand, erzielt
wurden, zählen nicht.
Melden.
Eltern müssen den
zu hohen Verdienst ihres Kin-
des dem Finanzamt melden.
Foto:drubigphoto /Fotolia.com
!
Foto:AmirKaljicovic/Fotolia.com
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