Tiroler Arbeiterzeitung - page 5

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Nr. 62, April 2014
THEMA:
Urlaub & Recht
Mehr Schein als Sein.
Wer jetzt seinen nächsten Urlaub bucht, sollte sich mit der geheimen
Sprache in Prospekten vertraut machen. Lesen Sie hier, was sich dahinter verbergen kann.
B
unt sind in Hotelprospekten
und Reisekatalogen nicht nur
die Bilder: Auch die Texte be-
schreiben vollmundig, was sich später
am Urlaubsort oft als herbe Enttäu-
schung entpuppt.
Weil Anbieter z. B. „zentrale Lage“
oder „örtliche Reiseleitung“ unter Um-
ständen recht frei auslegen, ist es gut zu
wissen, was sich hinter Beschreibungen
verbergen kann.
Direktflug
steht nicht für Non-stop-
Flug. Beim Direktflug muss lediglich
das Flugzeug nicht gewechselt werden,
eine Zwischenlandung ist möglich.
Örtliche Reiseleitung:
Es kann zu
Verständigungsproblemen kommen,
wenn Ihr Guide nur die Landes-
sprache oder gebrochenes Englisch
spricht.
Strand & Meer
Direkt am Meer:
Das Hotel muss
nicht am Strand liegen, auch ein Ha-
fen liegt direkt am Meer.
Zur Meerseite hin
kann bedeuten,
dass vomMeer wenig zu sehen ist, weil
der Blick durch Häuser versperrt ist.
Zimmer mit Meerblick
heißt nicht
Lage direkt am Meer, sehen werden
Sie es können.
Keine ausgesprochene Badeinsel:
Statt
Strand wird es eher Klippen geben.
In Strandnähe:
Der Strand muss
nicht binnen weniger Minuten zu
Fuß erreichbar sein. Es gibt keine
Richtlinie, wie viele Kilometer noch
als „nah“ gelten.
Strandpromenade:
Die Promenade
kann auch eine stark befahrene Küs­
tenstraße sein.
Naturbelassener Strand
kann auch
für ungepflegten Strand stehen.
Das Meer ist über Treppen erreich-
bar:
Das Hotel kann auf einer ho-
hen Klippe stehen.
Hotel & Zimmer
Neueröffnetes Hotel:
Handwerker
und Baulärm sind nicht auszu-
schließen.
Das teilweise renovierte Hotel:
Mög-
lich ist hier, dass Ihr Zimmer noch
nicht renoviert wurde, auch mit
Bauarbeitern ist in der Anlage zu
rechnen.
Klimatisierbare Zimmer:
Müssen
nicht klimatisiert sein, wären aber
klimatisierbar.
Sauber und zweckmäßig:
Komfort
kann man nicht unbedingt er-
Hotelkritik:
Echt oder Fälschung?
Bewertungen im Internet.
Konsumenten sollten sowohl bei überschwänglichem Lob, als auch
bei all zu viel Tadel auf der Hut sein. Daran erkennen auch Sie die falschen Kommentare.
Die Codes
im Reisekatalog
S
chimmel im Bad, Brot vom
Vortag zum Frühstück und die
Außenanlage heruntergekom-
men.“ – Wer einen solchen Kommen-
tar auf einer Hotelbewertungs- oder
Buchungsplattform im Internet liest,
wird sich wohl eine andere Urlaubsun-
terkunft suchen.
Umfrage.
Wie wichtig Hotelbe-
wertungen für Konsumenten geworden
sind, belegt eine Umfrage der deutschen
Fachhochschule Worms im Auftrag der
Internationalen Tourismusbörse (ITB)
unter mehr als 1.000 Teilnehmern:
90 % der Internet-User nutzen Be-
wertungsportale immer oder häufiger
als Entscheidungshilfe, bevor sie eine
Unterkunft buchen. Für 96 % sind
sie „unerlässlich“, „sehr wichtig“ oder
„wichtig“. Allerdings räumen mehr als
die Hälfte der Befragten ein, dass die
Kommentare durchaus mit Vorsicht zu
genießen sind.
Fälschungen.
Und tatsächlich:
Nicht nur Facebook-Fans kann man
kaufen, sondern auch gefälschte Hotel-
bewertungen! Und zwar sowohl über-
schwängliches Lob, als auch besonders
schlechte Kommentare. Und dahinter
steckt einiges Kalkül.
Misstrauisch sollten Konsumenten
werden, wenn Bewertungen stark von
anderen abweichen oder Floskeln ent-
halten, die frappierend jenen in Reise-
katalogen ähneln. Welcher Gast würde
normalerweise schon schreiben, dass
„die Hotelbar zum Verweilen einlädt“!
Im Gegenzug könnte bei besonders
schlechten Bewertungen ein neidischer
Konkurrent der Urheber sein.
Prinzipiell gilt:
Wurden in einem
kurzen Zeitraum auffallend viele positive
bzw. negative Kommentare verfasst, ist
dies ein Indiz für „Fake“-Bewertungen.
Die meisten Internet-Portale schätzen
den Anteil der Fälschungen auf 1 bis 5
%. Für Authentizität spricht, wenn für
ein Hotel eine große Anzahl von Be-
wertungen abgegeben wurde und Gäste
konkrete Situationen beschreiben bzw.
eigene Fotos oder Videos hochladen. Vor
allem, wenn sie Kontaktmöglichkeiten
bzw. Infos zur Person hinterlassen.
Bevor die Plattformen Meinungen
online stellen, werden diese mittels Soft-
ware auf fälschungsverdächtige Inhalte
geprüft und im Zweifelsfall von einem
Qualitätsteam untersucht.
Testsieger.
Die FH Worms teste-
te 17 Portale auf Hotelinformationstie-
fe, Detaillierungsgrad der Bewertung
und Manipulationsschutz. Als Sieger
gingen HolidayCheck und Opodo her-
vor, gefolgt von Expedia, TripAdvisor
und Ab-in-den-Urlaub.
<<
Schau, trau, wem.
Nicht jede Bewertung wurde auch tatsächlich von einem Gast
verfasst.
Floskeln.
Oft entpuppen sich die tollen Bilder und blumigen Beschreibungen am Urlaubsort als Enttäuschung.
warten, eben nur Sauberkeit und
Zweckmäßigkeit.
Beheizbarer Swimmingpool:
Das
Wasser ist beheizbar. Die Heizung
muss aber nicht eingeschaltet sein.
Familiäre/legere Atmosphäre:
Im
Hotel wird nicht so genau auf die
Kleiderordnung geschaut. Gäste
kommen auch im Bikini oder Jog-
ginganzug in den Speisesaal.
Service
Unaufdringlicher Service:
Die Bedie-
nung kann etwas länger dauern.
Kinderfreundliches Haus:
Hier kann
es sehr turbulent zugehen.
Besonders für junge Leute geeignet:
„Lauteres“ Hotel mit vielen jungen
Gästen.
Internationale Atmosphäre:
Stellen
Sie sich auch auf größere Urlauber-
gruppen ein, die sich feuchtfröhlich
amüsieren.
Lage
Aufstrebende Gegend:
Ein so ange-
priesener Urlaubsort erweist sich
oft als eher unterentwickelt, mit
Baustellen ist zu rechnen.
Idylle in ruhiger Lage:
Das Hotel
liegt sehr einsam und abgeschieden.
Etwas außerhalb des Ortes:
Zum
nächsten Dorf werden Sie länger
unterwegs sein.
Relativ ruhig inmitten der Altstadt:
Am Tag ruhig, nachts wahrschein-
lich nicht.
Im Zentrum:
Mit Lärm am Tag und
auch in der Nacht ist zu rechnen
Verkehrsgünstige Lage:
Das Hotel
könnte an einer Hauptverkehrsstra-
ße liegen.
In der Nähe des Flughafens:
Ihr Ho-
tel kann auch in der Einflugschnei-
se liegen.
<<
Foto:orstenpairs/Fotolia.com
Foto:Contrastwerkstatt/Fotolia.com
EU-PARLAMENT
AK BROSCHÜRE
Mehr Rechte
für Flugreisende
Tipps für
Urlauber
N
ur 2 % aller Passagiere, die
derzeit Beschwerde gegen
eine Fluglinie einreichen, erhalten
eine Entschädigung. Damit Flug-
reisende künftig mehr Rechte be-
kommen, hat das EU-Parlament
Vorschläge der EU-Kommission
verbessert.
Bei Verspätungen soll die Flugli-
nie Passagiere binnen 30 Minuten
nach planmäßiger Abflugzeit über
Flugumbuchungen
informieren.
Für Flüge bis 3.500 km sollen ab
3 Stunden Verspätung 300 Euro
pro Strecke erstattet werden, für
längere Flüge ab 5 Stunden Ver-
spätung 400 und für Langstre-
ckenflüge über 6.000 km ab 7
Stunden Verspätung 600 Euro.
Für Hotelübernachtungen bei
unverschuldeten Verspätungen
oder Annullierungen werden ma-
ximal 125 Euro pro Nacht gefor-
dert, begrenzt auf fünf Nächte.
Zudem soll bei Direktflügen die
„No Show“-Klausel entfallen, damit
Gäste nicht mehr am Rückflug ge-
hindert werden können, wenn das
Hinflug-Ticket nicht genutzt wurde.
Neben Anlaufstellen in Flughäfen
und einer zweimonatigen Beant-
wortungsfrist für die Fluglinien soll
es unabhängige Schlichtungsstel-
len geben. Jetzt müssen sich EU-
Parlament und Mitgliedsstaaten
über die EU-Verordnung einigen.
V
iele fiebern jetzt schon ihrem
Sommerurlaub
entgegen.
Damit die herbeigesehnten freien
Tage auch nachträglich in mög-
lichst guter Erinnerung bleiben,
sollten Konsumenten einige Rat-
schläge beherzigen: Was ist z. B.
zu tun, wenn das Gepäck beschä-
digt wurde oder überhaupt ver-
schwunden ist, was, wenn der Rei-
severanstalter in Konkurs geht?
Wie muss man mit Problemen vor
Ort umgehen und reklamieren?
Und welche Zollbestimmungen
sind zu beachten?
Wenn auch Sie gut vorbereitet
in Ihre Ferien starten möchten,
dann fordern Sie am besten die
handliche AK Broschüre „Reise-
tipps – Das Wichtigste für Ihren
Urlaub“ an. Sie enthält Antwor-
ten auf die häufigsten Fragen
und ist kostenlos erhältlich unter
0800/22 55 22 – 1832 oder
als Download auf
Foto:pixhunter/Fotolia.com
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