Tiroler Arbeiterzeitung - page 11

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Nr. 66, September 2014
THEMA:
JUNGE & ARBEIT
AK BROSCHÜREN
Richtiger Schutz
Auch Lehrlinge
haben Rechte
N
och detailliertere Informa-
tionen zu den wichtigsten
Vorschriften finden Interessierte
in der AK Broschüre
„Lehrlings-
und Jugendschutz am Arbeits-
platz“
. Hier erfahrt ihr, wie eine
Lehre im Rahmen eines soge-
nannten Ausbildungsverbundes
absolviert werden kann, oder wie
Mitbestimmung am Arbeitsplatz
funktioniert. Außerdem findet ihr
darin Bestimmungen des Kin-
der- und Jugendlichenbeschäf-
tigungsgesetzes sowie Gründe
für Beschäftigungsverbote und –
beschränkungen. Die Broschüre
kann kostenlos unter 0800/22
55 22 – 1580 angefordert oder
auf
herunter-
geladen werden.
A
lles neu heißt es für viele
Jugendliche, die nach der
Pflichtschule eine Lehre begin-
nen. Praktisches und auch jede
Menge theoretisches Wissen
lernen sie dabei in Betrieb und
Berufsschule. Daneben gibt es
zahlreiche wichtige spezielle
Regelungen und Gesetze, die
Lehrlinge kennen sollten – ob
zu Lehrvertrag und Lehrlings-
entschädigung, zu Ausbildungs-
vorschriften und Lehrabschluss-
prüfung bzw. Kollektivvertrag,
Arbeits- und Ruhezeiten. Über-
sichtlich
zusammengefasst
gibts die wichtigsten Infos in der
AK Broschüre
„Deine Rechte
als Lehrling“
– zum Anfordern
unter 0800/22 55 22 – 1580
oder auf
als
Download.
Nach der Ferialarbeit ist
Zeit für den Kassasturz
Viel Einsatz.
Fairer Lohn steht auch Ferialjobbern zu. Am besten
Abrechnung kontrollieren und bei Unklarheiten nachfragen!
F
erien bedeuten für Tirols Schüler
nicht nur Spaß und Erholung.
Tausende Jugendliche standen
auch heuer in verschiedensten Ferialjobs
ihren Mann bzw. ihre Frau, um in Büro,
Gastgewerbe, Fabrik oder Einkaufszen-
trum ins Berufsleben zu schnuppern
und sich dabei zusätzliches Taschengeld
zu verdienen.
Umso wichtiger ist es, jetzt zu kon-
trollieren, ob auch fair abgerechnet
wurde. Prinzipiell gilt: Ferialjobber sind
Arbeiter oder Angestellte mit normalem
Arbeitsverhältnis, für das normale ar-
beitsrechtliche Vorschriften gelten. Ne-
ben einer Endabrechnung stehen auch
ihnen Arbeitspapiere, wie Jahreslohnzet-
tel, Arbeitsbescheinigung sowie Dienst-
zeugnis zu.
Bezahlung.
Für die Entlohnung
gilt zumindest der Kollektivvertrag
(KV). Fehlt dieser, so steht jedenfalls ein
„ortsübliches“ Entgelt von etwa 950 bis
1.200 Euro brutto pro Monat zu.
Ferialarbeiter haben zudem einen an-
teiligen Urlaubsanspruch, das sind ca.
zwei Tage nach einem Monat. Konsu-
mierst du den Urlaub nicht, muss dir
eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt
werden. Ob auch anteilig Urlaubs- und
Weihnachtsgeld zustehen, hängt vom
KV ab. Im Handel etwa entsteht dieser
Anspruch sofort.
Gehaltszettel.
In der Abrechnung
müssen Bruttolohn, Sozialversiche-
rungsbeitrag und sonstige Abgaben,
Überstunden, anteiliges Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, Urlaubsersatzleistung
und Nettolohn angeführt sein. Bei Un-
klarheiten sofort nachfragen und nicht-
bezahltes Entgelt sofort per Einschreiben
vom Arbeitgeber einfordern! Wartest du
zu lange, kannst du Geld verlieren!
Achtung:
Nie etwas voreilig unter-
schreiben. Denn im Kleingedruckten
finden sich oft Verzichtserklärungen.
Verdienst du im ganzen Jahr weniger
als 12.000 Euro, musst du keine Lohn-
steuer zahlen. Wurde sie dennoch abge-
zogen, kannst du sie dir vom Finanzamt
mittels Lohnsteuerausgleich zurückho-
len.
Übrigens:
Die Experten der AK Ju-
gendabteilung helfen auch beim Kon-
trollieren! Infos unter Tel. 0800/22 55
22 – 1566 oder auf
<<
Alle fleißigen Ferialjobber und
Pflichtpraktikanten, die sich die
AK Broschüren
„Arbeiten in
den Ferien“
bzw.
„Pflichtprak-
tikum im Hotel- und Gast-
gewerbe“
nicht schon vorab
besorgt haben, können von
diesen Ratgebern natürlich
immer noch profitieren. Denn
auch nach dem Sommerjob
sind sie wertvolle und nützliche
Begleiter.
Schließlich enthalten sie die
wichtigsten arbeitsrechtlichen
Grundlagen und helfen dir
dabei, zu überprüfen, ob auch
alles korrekt abgerechnet
wurde.
Beide Broschüren können
unter 0800/22 55 22 –
1580 kostenlos angefordert
werden, zudem stehen sie auf
als Download
bereit.
AK Broschüren
zu Ferien-Arbeit
Kontrolle.
Auch bei Ferialarbeitern muss der Lohn für die erbrachte Leistung
stimmen. Deshalb Abrechnung möglichst rasch überprüfen.
Fragen, die Tirol bewegen.
Die Themen Arbeitsplätze, Ausbildung,
Krankheit, Pflege und die Zukunft der gesetzlichen Pensionen sind vorran-
gig in Tirol zu lösen. Derzeit beschäftigt sich die Landespolitik zu stark mit
Agrar- und Umweltthemen, und vergisst dabei allzu oft die echten Probleme
der Menschen. Deshalb werden AK und ÖGB, die TGKK und die PVA künftig
noch enger zusammenarbeiten und sich absprechen, damit die zuständige
Landes- und Bundespolitik endlich wieder den Fokus auf die aktiven und
pensionierten Arbeitnehmer legt. Im Bild von links: ÖGB-Vors.-Stv. Gerhard
Seier, TGKK-Obmann Werner Salzburger, AK Präsident Erwin Zangerl, PVA-
Direktor Dr. Christian Bernard und LA Heinz Kirchmair.
Bildungs- und Berufsberatung
Gemeinsam sind wir stark
S
tetiges berufsbezogenes Lernen wird im-
mer wichtiger. Gleichzeitig ergeben sich
daraus viele Fragen, z. B. nach den Möglich-
keiten am 2. Bildungsweg, Beihilfen etc.
Deshalb bietet die AK Tirol ihren Mitgliedern
auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrages
eine kostenlose Bildungsberatung an. Diese
zählt neben Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Konsu-
menten-, Miet- und Wohnrecht sowie Lehr-
lings- und Jugendschutz zu den Säulen im Beratungsangebot der AK Tirol.
Zudem hat sich die 162. AK Vollversammlung einstimmig für eine dauer-
hafte, flächendeckende und für alle Erwachsenen zugängliche Bildungs- und
Berufsberatung in Tirol ausgesprochen.
Seit 2011 ist die AK Tirol auch beratungsaktiver Partner der „Bildungs-
beratung Tirol“. Im Netzwerk „Bildungs- und Berufsberatung Tirol“, das von
der Arbeitsmarktförderungs GmbH Tirol (amg-tirol) koordiniert wird, haben
sich 18 Beratungseinrichtungen aus allen Bezirken zusammengeschlossen.
Mehr auf
Foto:MatjazBoncina/fotolia.com
Krank im
Sommerjob
Hilfe.
Nach Unfall einfach abgemeldeter Ferialarbeiter bekam mit Hilfe
der AK Geld zurück. Sein Glück: Genaue schriftliche Vereinbarungen.
V
iele junge Leute haben sich
während der Sommermonate
an die Expertinnen und Exper-
ten der AK Jugendabteilung gewandt.
Im Ferialjob oder im Pflichtpraktikum
ist es des Öfteren nicht so gelaufen wie
erhofft. Es gab Probleme beim Sam-
meln erster Arbeitserfahrungen.
Stefan, ein Student, hatte besonderes
Pech. Er wollte Geld verdienen, um für
das kommende Semester finanziell ab-
gesichert zu sein. Er ist auf dieses Geld
angewiesen, um die Miete in seiner
WG bezahlen zu können.
Darum hat er sich wie bereits die
vergangenen Jahre um einen Sommer-
job beworben, diesen auch bekommen
und startete im Juli mit seiner Arbeit.
Stefan hat gleich zu Beginn einen be-
fristeten Dienstvertrag über 6 Wochen
abgeschlossen, alles verlief planmäßig.
Doch in der 3. Arbeitswoche passier-
te ein Unglück: Stefan hatte, während
er Botengänge für die Firma erledigte,
einen Fahrradunfall und zog sich da-
bei schwere Verletzungen zu, sodass er
für die restliche Arbeitszeit vom Arzt
krankgeschrieben wurde. Er meldete
das ordnungsgemäß im Betrieb. Dieser
meldete Stefan einfach bei der Versi-
cherung ab, ohne ihn darüber zu infor-
mieren. Erst beim nächsten Arztbesuch
erfuhr er davon. Stefans Erschrecken
war groß, er setzte sich mit dem Betrieb
in Verbindung und erhielt die dürftige
Auskunft, man habe ihn abgemeldet,
weil er ja sowieso nicht mehr zum Ar-
beiten kommt. Er bekam noch einen
Lohnzettel über die drei Wochen, die er
gearbeitet hatte, und das wars.
Das kam Stefan dann doch komisch
vor. Er meldete sich bei der Arbeiter-
kammer und wollte wissen, ob das
denn überhaupt so einfach geht. Und
sein Gefühl hat ihn nicht getäuscht.
Ihm konnte geholfen werden.
Stefan hatte das Glück, dass er ge-
naue schriftliche Vereinbarungen über
seine Zeit im Ferialjob getroffen hat.
Er war in einem befristeten Dienst-
verhältnis. Das bedeutet, der Betrieb
kann ihn nicht einfach eigenmächtig
abmelden, er hat alle seine Pflichten
erfüllt und den Krankenstand ord-
nungsgemäß gemeldet.
Das gute Ende für Stefan: Der Be-
trieb musste ihn noch bis zum Ende
der vereinbarten Zeit nachmelden
und auch den Lohn bezahlen. Somit
ist zumindest die Miete für die kom-
menden Monate gerettet, der Sommer
mit Gips-Arm war leider nicht so an-
genehm.
<<
Glück im Unglück.
Trotz Unfall und
Gips-Arm hat Stefan doch noch den
Lohn für den Sommerjob bekommen.
Foto:MareenFriedrich/fotolia.com
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