Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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Ihr Recht in der
Probezeit
Durchstarten.
In der Probezeit können Arbeitgeber und
Arbeitnehmer erfahren, wie gut sie miteinander harmonieren.
D
er erste Tag am neuen Arbeits-
platz naht – und damit meist
eine Probezeit. In dieser Pha-
se kann das Arbeitsverhältnis jederzeit
ohne Angabe von Gründen und ohne
Einhaltung einer Frist aufgelöst werden,
und zwar sowohl vom Arbeitgeber, als
auch vom Arbeitnehmer. Die Probezeit
können Arbeitgeber und Arbeitnehmer
vereinbaren. Oft ist sie auch im jewei-
ligen Kollektivvertrag (KV) festgelegt,
der im Betrieb an einem für alle zugäng-
lichen Ort aufliegen muss.
Lehrlinge haben eine dreimonatige
Probezeit, ansonsten darf die Probezeit
maximal einen Monat betragen! Wenn
KV eine kürzere Probezeit vorsehen,
kann diese nicht durch Einzelvereinba-
rungen verlängert werden.
Auflösung.
Falls das Arbeitsverhält-
nis in der Probezeit gelöst wird, endet
es mit dem Zugang der Auflösungser-
klärung, die spätestens am letzten Tag
der Probezeit zugehen muss. Ein Sonn-
tag als letzter Tag verlängert die Frist
nicht! Beginnt ein Dienstverhältnis am
Monatsersten, dauert die einmonatige
Probezeit nur diesen Monat, also z. B.
von 1. bis 28. Februar.
In der Probezeit stehen vereinbartes
Entgelt und Urlaubsersatzleistung bis
zum Zeitpunkt der Lösung zu. Für
Sonderzahlungen ist der KV wesent-
lich. Beendet der Arbeitgeber das Ar-
beitsverhältnis während eines Kran-
kenstandes in der Probezeit, so muss
das Entgelt nicht über den Zeitpunkt
der Beendigung hinaus bezahlt werden,
auch wenn Sie länger krank sind.
Bei Schwangerschaft in der Probe-
zeit besteht kein besonderer Kündi-
gungsschutz. Aber eine Beendigung ist
rechtlich anfechtbar, wenn Sie glaub-
haft machen können, dass die Lösung
wegen bestehender Schwangerschaft
erfolgte.
<<
Probezeit.
Das Arbeitsverhältnis kann ohne Gründe jederzeit gelöst werden.
Arbeitsvertrag
und
Dienstzettel
Rechte & Pflichten.
Wichtige Vereinbarungen
sollten schriftlich fixiert werden.
G
ut ist es gelaufen! Gerade ist
die Job-Zusage gekommen!
Jetzt sollten Sie darauf achten,
dass die wichtigsten Vereinbarungen
auch schriftlich festgehalten werden.
Bei vielen regelt ein Arbeitsvertrag
Rechte und Pflichten von Arbeit-
nehmern und Arbeitgebern, An-
spruch darauf besteht jedoch nicht.
Achten Sie auf eventuelle Klauseln,
wie z. B. zur Versetzbarkeit bei Ver-
wendung und Arbeitsort, zur Rück-
zahlung von Ausbildungskosten oder
Konkurrenzklauseln.
Schwarz auf Weiss.
Vom Ge-
setz her muss der Arbeitgeber einen
Dienstzettel ausstellen. Neben Name
und Anschrift von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer muss dieser den Beginn
des Arbeitsverhältnisses enthalten (bei
Befristungen auch das Ende), Dauer
der Kündigungsfrist, Kündigungster-
min, gewöhnlichen Arbeitsort, all-
fällige Einstufungen in ein generelles
Schema, vorgesehene Verwendung,
Anfangsbezug und Fälligkeit des Ent-
geltes, Urlaubsausmaß, vereinbarte
tägliche oder wöchentliche Normal-
arbeitszeit, Kollektivvertrag, Satzung,
Mindestlohntarif bzw. Lehrlingsent-
schädigung oder Betriebsvereinbarung
sowie Name und Anschrift der Mitar-
beitervorsorgekasse.
Die Dienstzettelpflicht entfällt nur
dann, wenn ein schriftlicher Arbeits-
vertrag vorliegt oder das Dienstver-
hältnis nicht länger als einen Monat
dauert.
<<
B
ei beruflichen Veränderungen stehen
Arbeitnehmern ganz bestimmte
Dokumente zu. Mit dem
AK Falter „Ar-
beitspapiere“
behalten Sie den Überblick.
Er informiert über die wichtigsten Bestäti-
gungen, die bei aufrechtem Arbeitsverhält-
nis bzw. bei dessen Beendigung vorgese-
hen sind, wie z. B. An- und Abmeldung bei
der Krankenkasse, Arbeitsbescheinigung, Arbeits- und Entgeltbestätigung,
Lohnzettel (L16), Arbeitszeugnis, Gehalts-/Lohnabrechnung bzw. Endab-
rechnung. Den Falter gibts kostenlos unter 0800/22 55 22 – 1432
sowie als Download auf
W
er sich um eine Stelle bewirbt, kann
mit gut aufbereiteten aussagekräf-
tigen Unterlagen punkten. Alle wichtigen
Infos auf einen Blick – inklusive Beispielen,
Anleitungen und häufigen Fehlern – finden
Interessierte in der ausführlichen
AK
Broschüre „Bewerbung“
. Darin werden
auch die wesentlichen Bestandteile der
Bewerbungsmappe erklärt, und im Anhang finden sich wichtige Links,
Adressen und Kontakte für die Jobsuche. Die Broschüre ist kostenlos
erhältlich unter der Hotline 0800/22 55 22 – 1530 und kann auf www.
ak-tirol.com herunter geladen werden.
Alles zu Arbeitspapieren
Broschüre hilft bei Bewerbung
Gute Bewerbungsunterlagen
sind die beste Visitenkarte.
Bewerben,
aber richtig!
Der erste Eindruck zählt.
Viele Wege können zum neuen Traumjob führen. Erster Schritt ist meist eine
gute Bewerbung, egal ob persönlich oder per eMail. Hier finden Sie auch Tipps fürs Vorstellungsgespräch.
B
ewerbungen schreiben, das
betrifft nicht nur vorwiegend
Junge, etwa nach Abschluss ih-
rer Ausbildung. Längst ist es gang und
gäbe, dass Menschen ihren Arbeitsplatz
im Laufe ihres Berufslebens wechseln,
durchaus auch mehrfach.
Die Gründe können vielfältig sein
und reichen vom Wechsel des Wohn-
orts über Arbeitsplatzverlust bis hin
zum eigenen Bedürfnis nach Verände-
rung. Der Weg zum neuen Job hinge-
gen ist immer eine Herausforderung
und führt meist über Stellenanzeigen.
Mit Tipps zum Erfolg.
Doch
nicht allen ist bewusst, dass dem Sprich-
wort vom ersten Eindruck, der zählt,
hier besondere Bedeutung zukommt.
Und zwar bereits bei der Bewerbung!
Viele Ratgeber befassen sich mit Grund-
regeln für die richtige und möglichst er-
folgreiche Bewerbung, bei der AK Tirol
gibts sogar eine kostenlose Broschüre
der Experten (siehe unten links).
Fakt ist: (Personal-)Chefs, die über
Anstellungen entscheiden, haben mit
wenig aussagekräftigen 08/15-Bewer-
bungen meist keine Freude. Autor und
Coach Peter Miklavcic etwa empfiehlt
in seinem Buch, sich mit seinen eige-
nen Zielen, Wünschen, Talenten und
dem persönlichen Wert auseinanderzu-
TIPPS & INFOS
AK Ratgeber
D
ie Suche nach einem Arbeits-
platz ist meist mit Verunsiche-
rung verbunden. Deshalb enthält
die
AK Broschüre „Jobsuche –
Jobwechsel“
neben Hilfestellungen
für Bewerbung und Vorstellungs-
gespräch auch alles Wichtige aus
arbeitsrechtlicher Sicht: Sie klärt
auf über Vertragstypen, befristetes
und unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Kollektivvertrag u.v.m. Einfach an-
fordern unter 0800/22 55 22 –
1432 oder herunterladen auf www.
ak-tirol.com
PRAKTISCHER AK FALTER
ZUM NACHLESEN
Buchtipp:
Peter Miklavcic, Linda
Sybllaba, „Expertentipps für Arbeits-
suche und Bewerbung“, Renate
Götz Verlag. – Den Ratgeber gibts
auch zum kostenlos Ausleihen in der
AK Bücherei in Innsbruck.
!
Foto:RobertKneschke/fotolia.com
setzen. Sein Tipp: Um Jobs, die einen
nicht interessieren, bzw. die einem nicht
liegen, sollte man sich erst gar nicht be-
mühen. Bei der Bewerbung selbst geht
es weder um richtig, noch falsch, son-
dern einzig darum, ob Bewerber und
jeweilige Stelle zueinander passen.
Mehrere Wege.
Bei ernsthaftem
Interesse gibt es mehrere Möglichkeiten,
um seine Bewerbung zu übermitteln: So
ist die persönliche initiative Vorsprache
für den Coach keinesfalls „out“: Speziell
bei gewerblichen Stellen oder Hilfstätig-
keiten kann sie sogar erfolgreich sein,
vor allem, wenn man versucht, mit dem
Chef bzw. dem Abteilungsleiter ins Ge-
spräch zu kommen, und man ihm dann
gleich noch einen aussagekräftigen Le-
benslauf übergeben kann.
Um Arbeitsplätze im Büro bzw.
wenn besondere Qualifikationen vo-
rausgesetzt werden, bewirbt man sich
meistens per eMail (außer der Betrieb
wünscht, dass die Unterlagen per Post
übermittelt werden oder aber über On-
line-Bewerbungsportale). Schreiben Sie
dazu eine kurze eMail, in der Sie auch
auf einen ganz besonderen Punkt Ihres
Profils verweisen, und fügen Sie Ihr
Bewerbungsschreiben und den Lebens-
lauf als PDFs im Anhang bei. Weitere
Unterlagen, wie Zeugnisse, bringen Sie
Lesen Sie Arbeitsvertrag bzw.
Dienstzettel genau, bevor Sie
unterschreiben. Mehr auf www.
ak-tirol.com oder Hotline Arbeitsrecht
0800/22 55 22 -1414.
!
dann zum Vorstellungsgespräch mit.
Der Coach empfiehlt, entweder vor
dem Absenden oder ein bis zwei Tage
danach zu versuchen, den Verantwort-
lichen noch einmal anzurufen und auf
die eigene Motivation sowie auf den
Nutzen für den Betrieb hinzuweisen.
Eingeladen.
Beim Vorstellungsge-
spräch sollte man ebenfalls einen guten
Eindruck hinterlassen – und Fettnäpf-
chen tunlichst aus demWeg gehen, die
da wären:
• Unpünktlichkeit,
• schlechte Nachreden gegenüber frü-
heren Chefs und Kollegen,
• Unwissenheit über das Unternehmen,
bei dem man sich vorstellt,
• fehlende Kontaktdaten in Bewerbung
und Lebenslauf – überall Name, Te-
lefonnummer und eMail-Adresse an-
führen,
• fehlende Unterlagen,
• zu lange Monologe des Bewerbers
• sowie Unehrlichkeit.
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Foto:RobertKneschke/fotolia.com
Foto:RobertKneschke/fotolia.com
Foto:auremar/fotolia.com
THEMA:
START IN DEN BERUF
Nr. 66 September 2014
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