Tiroler Arbeiterzeitung - page 8

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THEMA:
RECHT & WOHNEN
Nr. 66, September 2014
Höhe der
Kaution
Vereinbarung.
Durchaus üblich sind drei
Bruttomonatsmieten, oft wird mehr verlangt.
K
autionen sind ein notwendiges
Übel. Kein Mieter hinterlegt
gerne neben Umzugskosten
und eventuell einer Maklerprovision
auch noch mehrere hundert wenn nicht
Tausende Euro als Sicherheitsleistung
für etwaige Beschädigungen der Woh-
nung oder für Mietzinsrückstände.
Umso interessanter: Die maximal er-
laubte Höhe der Kaution. Dazu gibt es
keine gesetzliche Regelung. Auch wenn
Kautionsvereinbarungen in der Höhe
von drei Bruttomonatsmieten (Miete
inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer)
üblich sind, wird oft weit mehr verlangt.
Im Wesentlichen sind die Kaution und
deren Höhe Vereinbarungssache. Sie
muss allerdings immer im Verhältnis
zum Sicherungsbedürfnis des Vermie-
ters stehen, was spätestens bei einer
Kaution von sechs Bruttomonatsmieten
zu hinterfragen ist. Ein Merkblatt „Al-
les zur Kaution“ gibt’s auf
com unter Wohnen.
<<
AK BROSCHÜRE
Das müssen Mieter wissen
G
erade im Bereich Wohnen, vor allem
aber beim Mieten, gibt es immer wie-
der Unklarheiten und offene Fragen. Des-
halb haben die AK Wohnrechtsexperten die
Broschüre „Mietrecht für Mieter“ mit vielen
Infos zu den häufigsten Fragen zusammen-
gestellt. Von Mietvertrag und Kaution bis hin
zur Beendigung des Mietverhältnisses: Im
neuen Ratgeber finden Konsumenten viele praktischen Tipps. Denn wer
seine Rechte und Pflichten kennt, kann Probleme eher vermeiden. Die
Broschüre kann unter 0800/22 55 22 – 1731 kostenlos angefordert
werden oder steht auf
als Download bereit.
Teurer Notgroschen
aus dem Pfandhaus
Achtung, Zusatzkosten!
Um schnell an Bares zu kommen, nutzen viele sogenannte Pfanddarlehen,
für die sie Schmuck oder technische Geräte versetzen. Doch das kann ins Geld gehen.
H
ohe Mieten, Energie- und
Treibstoffkosten, dazu stän-
dig steigende Lebensmit-
telpreise: Wenn dann noch Unvor-
hergesehenes hinzu kommt, finden
sich gerade Menschen mit niedrigen
Einkommen von heute auf morgen in
einer finanzielle Ausnahmesituation.
Wer rasch Bares fürs Nötigste
braucht, dem stechen Versprechen von
Pfandleihern mit „Bargeld sofort“ oder
„Bargeld einfach und unkompliziert“
natürlich ins Auge. Meist aber handelt
es sich um recht kostspielige Finanzie-
rungsvarianten. „Dass man besonders
hier auf zusätzliche Kosten achten
muss, wird leider oft übersehen“, war-
nen die AK Konsumentenschützer.
Teure Darlehen.
Pfandleihen
sind Unternehmen, die Darlehen ge-
gen Schmuck, Kfz, technische Gerä-
ten etc. gewähren. Durch ein Pfand-
darlehen ist man kurzfristig „flüssig“
und kann binnen vereinbarter Lauf-
zeit sein Eigentum wieder auslösen.
Werden Darlehen jedoch nicht
fristgerecht zurückgezahlt und Ver-
längerungen oder gar eine Versteige-
rung des Pfandes notwendig, führt
dies regelmäßig zu nicht unerheb-
lichen Zusatzkosten bzw. Zusatzge-
bühren, die die Notlage weiter ver-
schärfen. Denn sämtliche Gebühren
für Versteigerung oder Verkauf wer-
den dem Kunden verrechnet und
nur ein allenfalls erzielter Überschuss
ausbezahlt.
Wenig transparent.
Bereits
2011 zeigte eine Erhebung der AK
Tirol zum Teil sehr hohe Zinsen und
Gebühren.
Zudem gibt es oft wenig Trans-
parenz bzw. zahlreiche „versteckte“
Gebühren und Spesen in den Pfand-
leihbedingungen. Sie können je nach
Anbieter unterschiedlich sein. Bei
manchen fallen zusätzliche Kosten
für bestimmte Leistungen an, diese
Verteuerung ist aber beim Blick auf
die Darlehenszinsen nicht gleich er-
kennbar. Weil diese meist monatlich,
teilweise auch pro Halbmonat, an-
geführt werden, können die tatsäch-
lichen Kosten ebenfalls verschleiert
werden.
AK Tipps:
• Fragen Sie in Ihrer Bank. Ein Klein-
kredit und sogar kurzfristige Konto-
überziehungen sind meist deutlich
günstiger.
• Pfanddarlehen nur nutzen, wenn
man rasch und kurzfristig Bares be-
nötigt und keine Alternative hat.
• Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss
alle Infos über die in Ihrem Fall an-
fallenden Kosten aushändigen, ach-
ten Sie nicht nur auf den Zinssatz.
• Holen Sie Gegenangebote ein.
• Überlegen Sie früh, wie Sie die
Summe fürs Auslösen des Pfandes
aufbringen und die finanzielle Not-
lage längerfristig in den Griff be-
kommen.
<<
Schmuck als Sicherheit.
In Pfandleihen kann man Wertsachen belehnen. Meistens
fallen aber hohe Zinsen und Gebühren und häufig auch „versteckte“ Spesen an.
Preistreiber
beim Wohnen
Zu- und Abschläge.
Bei Altbauten gilt häufig der Richtwert-Mietzins als
Grundlage. Lage, Grundriss oder Ausstattung etc. beeinflussen die Miethöhe.
W
ohnen ist ein Dauerthema,
wenn es um finanzielle
Belastungen für die Ar-
beitnehmer geht. Schließlich müssen
sie allein fürs sprichwörtliche Dach über
dem Kopf den Löwen-Anteil ihres Ein-
kommens aufwenden.
Aber wie wird die Miethöhe errechnet?
Preistreiber sind nicht nur Top-Lagen.
„Wesentlich ist, ob das Mietrechtsgesetz
(MRG) gilt“, betonen die AK Wohn-
rechtsprofis. „So gilt etwa bei Altbau-
wohnungen mit dem Richtwertsystem
ein gesetzlicher Mietzins.“ Bei Woh-
nungen, die nicht oder teilweise dem
MRG unterliegen, darf die Miete aber
frei vereinbart werden.
Häufigster Anwendungsbereich des
Richtwert-Mietzinses sind Altbauwoh-
nungen. Hierzu zählen Mietobjekte in
Mehrparteiengebäuden, die mit Baube-
willigung vor dem 1.7.1953 bzw. ver-
mietete Wohnungseigentumsobjekte,
die vor dem 9.5.1945 neu errichtet wor-
den sind.
Richtwert
. Die Berechnung des
Richtwertes erfolgt nach einem kompli-
zierten, gesetzlich festgelegten, Schema
und wird vom Justizministerium alle
zwei Jahre verlautbart. Der Richtwert ist
der für eine mietrechtliche Normwoh-
nung zulässige Hauptmietzins, wobei
dieser für jedes Bundesland unterschied-
lich ist. Im April 2014 lagTirol mit 6,58
Euro nach Vorarlberg, Salzburg und der
Steiermark an vierter Stelle.
Der zulässige Hauptmietzins ergibt
sich ausgehend vom Richtwert unter
Berücksichtigung von Zu- und Ab-
schlägen, die die Miethöhe stark beein-
flussen. So können sich etwa die Etage,
Lage im Gebäude, Ausstattung, Grund-
riss, Erhaltungszustand mieterhöhend
oder –vermindernd auswirken.
Bei Mietvertragsabschluss kann ein
Mieter kaum beurteilen, ob der Haupt-
mietzins korrekt berechnet wurde.
Daher kann der Richtwertmietzins im
Gegensatz zur frei vereinbarten Miete
von Schlichtungsstelle oder Bezirksge-
richt geprüft werden. Bei unbefristeten
Mietverhältnissen ist der Antrag binnen
drei Jahren ab Vertragsabschluss einzu-
bringen, bei befristeten spätestens sechs
Monate nach Auflösung des Mietver-
hältnisses.
<<
Richtwerte seit April 2014.
Für Tirol wurden 6,58 Euro als Netto-Miete pro
m² berechnet. Zu- bzw. Abschläge wirken sich auf die Miethöhe aus.
Die Richtwerte für Mietwohnungen
Angaben in Euro, netto pro m
2
,
seit 1. April 2014. Zuschläge
oder Abschläge können
die Höhe der Miete
beeinflussen.
Quelle: MA 25, Mieterschutzverband
Steiermark
7,44
Vorarlberg
8,28
Tirol
6,58
Kärnten
6,31
Salzburg
7,45
5,84
5,53
Wien
5,39
Burgenland
4,92
Foto:PanfiliGianmaria/Fotolia.com
Bonitäts-Check
via Facebook?
O
b Telekommunikationsfirma,
Bank oder Versicherung:
Bevor die Unternehmen Verträ-
ge mit Kunden abschließen (oder
ablehnen), nutzen sie immer öfter
„Credit Scorings“. Das sind auto-
matisierte, höchst intransparente
Bonitätsprüfungen, bei denen mit
Fakten über eine Person, allgemei-
nen Erfahrungen und statistischen
Werten mögliche Zahlungsausfäl-
le vorhergesagt werden sollen.
Dazu werden vermehrt auch
höchst private Daten verwendet,
die Wirtschaftsauskunfteien ohne
Wissen der Betroffenen liefern.
Ein für Konsumentenschützer be-
denklicher Trend, „mit dem Kun-
den klassifiziert und aussortiert
werden“.
Minuspunkte gibt es etwa für
häufige Umzüge, Scheidung, unter-
haltspflichtige Kinder, Karenzgeld-
empfang oder Saison-Arbeit; Plus-
punkte für Verheiratete. Soweit
eine Studie am Institut für Technik-
folge-Abschätzung im Auftrag der
AK. Auch Handy-Standortdaten
oder soziale Netzwerke, etwa Pro-
file auf Facebook, liefern Daten zu
Lebenswandel und Job!
„Natürlich kann eine Kreditver-
gabe nicht ohne Sicherheiten und
Überprüfungen ablaufen“, so die
AK Experten. „Aber deshalb dürfen
doch nicht alle sammelbaren Da-
ten genutzt werden“, fordern sie
eine rasche Regulierung.
GLÄSERNER KONSUMENT
Die Konsumentenschützer
der AK Tirol helfen unter
0800/22 55 22 – 1818.
Die AK Experten helfen unter
0800/22 55 22 – 1718.
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Foto:Halfpoint/Fotolia.com
Foto:nenetus/Fotolia.com
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