A
RBEIT
&
R
ECHT
5
Nr. 89, Oktober 2016
Im Krankenstand abgemeldet
Alles im Griff
Krank & gekündigt
G
erechtigkeit muss sein, vor allem am Arbeitsplatz:
Doch die Realität sieht leider oft ganz anders aus.
Damit Beschäftigte Bescheid wissen und nachlesen
können, was erlaubt ist, und wo sie aufpassen müssen,
gibts die leicht verständliche AK Broschüre „Arbeitsrecht
griffbereit“. Darin finden Arbeitnehmer das Wichtigste zu
Arbeitsvertrag, Urlaubsrecht, Krankenstand, Abfertigung,
Pflegefreistellung, Kündigung oder Entlassung und
vieles mehr. Die handliche Broschüre kostenlos anfor-
dern unter 0800/22 55 22 – 1432 oder herunterladen
auf
www.ak-tirol.comM
oralisch mehr als unanständig, ist sie rechtlich leider
möglich: Die Kündigung im Krankenstand. Aber es
müssen zumindest die auch sonst geltenden Kündigungs-
fristen und -termine eingehalten werden. Befindet sich der
Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits im
Krankenstand und dauert dieser über die Kündigungsfrist
hinaus, dann muss die Entgeltfortzahlung auch nach Ende
des Arbeitsverhältnisses für die gesetzlich vorgesehenen
Zeiträume weiterbezahlt werden. Damit derart dreiste
Vorgangsweisen gar nicht erst Schule machen, fordert die
AK Tirol einen Kündigungsschutz im Krankenstand.
Foto: Photographee.eu/Fotolia.com
Eine Trennung mit Folgen
Kontrolle ist wichtig.
Auch beim Berufswechsel können Arbeitnehmer so manch böse
Überraschung erleben. Die Experten der Arbeiterkammer konnten wirksam helfen.
Probleme im Job:
AK Profis helfen
RECHTSSCHUTZ
HILFE
Wenn der Chef
sich vertschüsst
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ARBEIT
CMYK
> m87 / y91
PANTONE > 1788C / 1788U
RAL
> 3018 Erdbeerrot
WWW
> C3333
SOZIALES
CMYK
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RAL
> 4003 Erikaviol tt
WWW
> FF99FF
WIRTSCHAFT
CMYK
> k56
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RAL
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WWW
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WOHNEN
CMYK
> c30 / y60
PANTONE > 367C / 367U
RAL
> 6019Weißgrün
WWW
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BILDUNG
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RAL
> 5012 Lichtblau
WWW
> 99CCFF
JUGEND
CMYK
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RAL
> 1023 Verkehrsgelb
WWW
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KONSUMENT
CMYK
> m43 / y100 / k34
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RAL
> 8023Orangebraun
WWW
> 996
600Arbeitsrecht griffbereit
DasWichtigste imÜberblick
Wir sind fürSieda
Foto:KZenon
/Fotolia.comH
annes war Bodenlegerlehrling
im dritten Lehrjahr. Nachdem der
Betrieb zunehmend in Schwierigkeiten
geschlittert war, überredete der Chef den
Burschen, einer einvernehmlichen Lehr-
vertragslösung zuzustimmen. Um dem
Betrieb keine weiteren Schwierigkeiten
zu machen, war der Lehrling – eigentlich
ohne rechtliche Notwendigkeit – dazu
bereit. Dieses Entgegenkommen wurde
ihm freilich nicht gedankt! Die Hoff-
nungen des Lehrlings, wenigstens die
offenen Lehrlingsentschädigungen der
letzten fünf Monate im Betrieb zu erhal-
ten, wurden nämlich nicht erfüllt. Nach
einigen erfolglosen Versuchen, mit dem
Ex-Chef Kontakt aufzunehmen, wandte
sich Hannes an die Arbeiterkammer.
Nachdem der Bodenleger nicht
mehr greifbar war, musste die rechts-
kräftige Anerkennung der Ansprüche
des Lehrlings imArbeitsgerichtsprozess
durch Inanspruchnahme eines Abwe-
senheitskurators bewerkstelligt werden.
Das kostet Zeit und vor allemGeld, Geld
über das der Lehrling nie verfügt hätte.
Aber dafür gibt es den AK Rechtsschutz.
Nach Rechtskraft des Urteils musste das
Exekutionsverfahren eingeleitet werden,
wiederum ohne Kenntnis vomAufenthalt
des nunmehrigen Schuldners. Erst der
Schritt zum Konkursgericht und die in
der Folge verfügte Zurückweisung des
Konkurseröffnungsantrages machte den
Weg frei, die Ansprüche des ehemaligen
Lehrlings endlich zu erfüllen.
Inzwischen liegt der Bescheid des
Insolvenz-Ausfallsgeldfonds vor, das Geld
wurde ausbezahlt. Hannes erhält fast
4.000 Euro nachbezahlt. Darauf hat er nun
fast ein Jahr lang gewartet. Und der Chef?
Die Nachbarn haben was von Thailand
gehört …
Unfair.
Nach einem Arbeitsunfall wurde der Abwäscher Walter von seinem
Chef kurzerhand abgemeldet. Kein guter „Deal“, wie sich herausstellte.
W
alter hatte ein befris
tetes Arbeitsverhältnis
als Abwäscher für fünf
Monate. Nach einem
Arbeitsunfall wurde er für drei Wo
chen krankgeschrieben. Der Chef
teilte ihm per WhatsApp mit, dass
Walter abgemeldet werde und er
sich nach Ende des Krankenstandes
wieder im Betrieb melden solle. Er
würde dann wieder angestellt. In der
Zwischenzeit erhalte er ohnehin von
der Gebietskrankenkasse Kranken
geld. Walter kam das doch einiger
maßen komisch vor. Er erkundigte
sich bei den Experten der Arbei
terkammer Schwaz. Dort erfuhr
er, dass eine einseitige Abmeldung
ohne Zustimmung des Arbeit
nehmers gar nicht erfolgen darf.
Würde Walter einer einvernehm
lichen Auflösung zustimmen,
bekäme er während des Kran
kenstandes keine Zahlungen
vomArbeitgeber. Die Höhe des
Krankengeldes beträgt in etwa
nur 50 Prozent der Zahlungen
des Dienstgebers. Walter ver
ständigte sofort seinen Chef,
dass er mit einer Abmel
dung bzw. einer „einver
nehmlichen“ Auflösung
im Krankenstand nicht
einverstanden ist. Mit
Hilfe der AK Schwaz
erreichte er die volle
Weiterzahlung durch
seinen Arbeitgeber.
Jetzt ist Walter ge
sund und wieder mit
vollem Einsatz tätig.
Achtung.
Derar
tige Fälle kommen
immer wieder vor.
Und mehrfach hat
die Arbeiterkammer
Tirol bereits auf
diese Unsitte so mancher
Unternehmer
hinge
wiesen. Oft schlagen
Arbeitgeber den er
krankten
Arbeit
nehmern eine einver
nehmliche Lösung
während des Kran
kenstandes vor –
zum Teil mit der
Zusage, sie nach der
Genesung wieder ein
zustellen. Der Grund:
Bei einer
einvernehmlicher Auflösung muss
der Arbeitgeber kein Entgelt mehr
zahlen. Manche Arbeitgeber sehen
darin die Chance, sich Geld zu er
sparen und so mancher Beschäftigte
nimmt die Abmeldung in Kauf, aus
Angst vor einer Kündigung.
Nachteile.
Doch eine einver
nehmliche Auflösung im Kranken
stand hat schwerwiegende Folgen
für die Betroffenen, aber auch für
alle, die Sozialversicherungsbei
träge bezahlen. Denn anders als
bei Kündigungen im Krankenstand
erhalten die erkrankten Beschäf
tigten bei einer einvernehmlichen
Auflösung des Arbeitsverhältnisses
statt des Entgelts nur das Kran
kengeld der Krankenkasse. Das
ist aber deutlich niedriger und
wird überdies auch noch aus dem
Topf der Gebietskrankenkasse,
also aus den Beiträgen der Ver
sichertengemeinschaft bezahlt.
AK Präsident Erwin Zangerl:
„Die derzeitige Regelung kos
tet die Versichertengemein
schaft jährlich Millionen
Euro. Die Bundesregierung
muss rasch eine Neurege
lung umsetzen!“ Außerdem
kann sich die Gebietskran
kenkasse weigern, auf die
se unzulässige Weise den
Krankenstand zu finanzie
ren. Im schlimmsten Fall
bekommen Betroffene dann
gar kein Geld.
Per WhatsApp informiert.
Ohne Zustimmung des Ar
beitnehmers ist eine einsei
tige Abmeldung nicht möglich.
HEISSER DRAHT
INFOS
M
artin war schon einige
Jahre in einem Ober
länder Unternehmen in
führender Position tä
tig. Doch jetzt wollte er sich verän
dern und hatte auch schon eine tol
le neue Arbeitsstelle in Aussicht.
Er kündigte. Doch dann ging der
Ärger los! 3.000 Euro verlangte
sein Ex-Arbeitgeber von ihm zu
rück, mit der lapidaren Begrün
dung von etlichen Minusstunden.
Außerdem sei dem Unternehmen
durch die Kündigung ein Schaden
entstanden. Das fand Martin ein
starkes Stück.
Doch er ließ sich nicht ein
schüchtern und erkundigte sich
samt Arbeitsvertrag bei der AK
Imst. Er versicherte mitsamt sei
nen Arbeitszeitaufzeichnungen,
keine Minusstunden gemacht zu
haben. Also wurden zunächst ein
mal alle Unterlagen gesichtet und
bei den Stunden laut den genauen
Aufzeichungen von Martin nach
gerechnet. Der AK Experte konn
te Martin schließlich beruhigen.
Denn nach genauer Kontrolle
waren in Wahrheit gar keine Mi
nusstunden angefallen.
Nachgerechnet.
In einem sach
lichen Schreiben machte die AK
dies dem ehemaligen Arbeitgeber
auch klar. Zudem hatte sich Martin
ganz genau an seine Kündigungs
frist gehalten. Also wo sollte der
Schaden für das Unternehmen
sein?
Der Ex Chef musste dies zäh
neknirschend zur Kenntnis neh
men. Er hatte wohl seinem Ärger
über die Kündigung nach dem
Motto „Probieren geht über
Studieren“ Luft gemacht. Er
stornierte die Rechnung. Mar
tin war froh, sich mit Hilfe der
Profis der AK Imst erfolgreich
gewehrt zu haben.
Aufgepasst.
Es ist wichtig,
dass sich Arbeitnehmer, de
nen vom Arbeitgeber Geld
vorenthalten wird, umge
hend an die Expertinnen und
Experten der AK wenden.
Denn es gibt Verfallsfristen für
offene Ansprüche, die mitunter
sehr kurz sein können. Sind sie
abgelaufen, können auch keine
offenen Zahlungen mehr nachge
fordert werden.
D
as Gehalt nicht pünktlich am Konto,
unbezahlte Überstunden, fehlerhafte
Abrechnung, ungerechtfertigte Entlas-
sung: Wer Probleme amArbeitsplatz
hat, wendet sich an die AK Profis. Die 40
Expertinnen und Experten der arbeits-
rechtlichen Abteilung in der Zentrale in
Innsbruck und in den acht AK Bezirkskam-
mern verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wer Information oder Hilfe braucht,
ruft am besten an unter der kostenlosen
Hotline 0800/22 55 22 –1414. AmTelefon
kann schon vieles geklärt werden.Wenn
es komplizierter wird, einfach zu einem
persönlichen Gespräch vorbeikommen in
der AK Tirol in Innsbruck oder der jewei-
ligen Bezirkskammer. Die Expertinnen
und Experten kümmern sich darum, dass
es imArbeitsleben fair zu geht.
Foto:pathdoc
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