Individuelle Variante
Einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld
A
usgangsbasis für das Kinderbetreu-
ungsgeld-Konto ist die sogenannte
Grundvariante. In Anlehnung an das
derzeit gültige Pauschalsystem wurde die-
se einem (fiktiven) Modell 12 + 3 Monate
nachgebildet. Die Grundvariante ist jene mit
der geringstenAnspruchsdauer – mit Kinder-
betreuungsgeld für 365 Kalendertage ab der
Geburt für einen Elternteil bzw. bis zu 456
Tage bei Bezug durch beide Elternteile –
und mit dem daran geknüpften höchstmög-
lichen Tagesbetrag von 33,88 Euro.
Eltern können sich wie bisher maximal
zweimal beim Bezug des Kinderbetreu-
ungsgeldes abwechseln, somit ergeben
sich höchstens drei Bezugsteile. Pro El-
ternteil sind jeweils 91 Tage unübertrag-
bar reserviert. Wechseln sich die Eltern
ab, dann verlängert sich die Anspruchs-
dauer über den 365. Tag ab der Geburt
hinaus um die bereits bezogenen Tage
des jeweils andern Elternteils, maximal
jedoch auf 456 Tage ab der Geburt.
Die
Mindestbezugsdauer
beträgt
jeweils ununterbrochen 61 Tage pro
Bezugsblock, wie bisher unabhän-
gig davon, ob ein Elternteil alleine
bezieht oder ein abwechselnder
Bezug erfolgt.
Neu
ist, dass Eltern beim
erstmaligenWechsel bis zu
31 Tage auch gleichzei-
tig Kinderbetreuungs-
geld beziehen können.
Der
gleichzeitige
Bezug stellt jedoch
keine Ausnahme
von der Mindest-
bezugsdauer
dar.
A
ufbauend auf dieGrundvarian-
te können Eltern ihre Variante
mit längerer Anspruchsdauer
und entsprechend niedrigerem Ta-
gesbetrag flexibel wählen. Denn: Je
länger die Bezugsdauer, desto nied-
riger der Tagesbetrag.
Für einen Elternteil alleine ist ein
Verlängerungszeitraum zwischen
365 und höchstens 851 Tagen mög-
lich (siehe Tabelle re.), der bei der
erstmaligen Antragstellung ver-
bindlich festgelegt wird. Ein Bezug
durch beide Elternteile ist zwischen
456 und 1.063 Tagen möglich. Die
verlängerte Anspruchsdauer redu-
ziert den Tagesbetrag im gleichen
Verhältnis. Der Tagesbetrag kann
jeweils 33,88 Euro nicht über- und
14,53 Euro nicht unterschreiten.
Achtung:
• Wenn beide Elternteile Kinder-
betreuungsgeld beziehen, ist die
Anspruchsdauer einvernehmlich
zu wählen! Denn jener Elternteil,
der den Erstantrag stellt, legt mit
der gewählten Anspruchsdau-
er vorerst auch den Tagesbetrag
fest. Daran sind beide Elternteile
grundsätzlich gebunden. Das be-
deutet, die Anspruchsdauer, die
dem zweiten Elternteil zur Verfü-
gung steht, hängt wiederum vom
feststehenden Tagesbetrag ab.
• Ist die Anspruchsdauer einmal
festgelegt, kann sie bei jedem
Kind (bei Mehrlingsgeburten
beim jüngsten Mehrlingskind)
nur einmal von einem der bei-
den Elternteile geändert werden.
Dazu muss der beziehende El-
ternteil beim Krankenversiche-
rungsträger binnen 91 Tagen vor
Ablauf der ursprünglich bean-
tragten Anspruchsdauer einen
Änderungsantrag einbringen.
• Der nicht übertragbare Bezugs-
zeitraum pro Elternteil ist bei der
individuellen Variante länger. Er
entspricht dem Verhältnis des ver-
längerten Anspruchszeitraums zur
Grundvariante: Wird Kinderbe-
treuungsgeld z. B. doppelt so lang
Gleiches Geld.
Für Kinder, die ab 1. März 2017 zur Welt kommen, gilt das
Kinderbetreuungsgeld-Konto: Damit steht allen Eltern ein Gesamtbetrag von bis zu
15.499 Euro zur Verfügung. Die Dauer des Bezugs können sie individuell wählen.
Das neue Konto ab März
THEMA: EIN BABY KOMMT
7
Nr. 89, Oktober 2016
A
b 1. März 2017 soll das neue
Kinderbetreuungsgeld-Konto
für mehr Flexibilität sorgen.
Pro Kind stehen bei Bezug durch ei-
nen Elternteil 12.366 Euro zu. Bei
Bezug durch beide Eltern erhöht sich
der Betrag auf bis zu 15.449 Euro, die
individuell abgerufen werden können.
Durch den neuen Partnerschaftsbonus
steigt die Summe noch um 1.000 Euro.
A
b dem 1. März 2017 wird
das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld eben-
falls auf Tage umgestellt. Damit
gebührt es bei Bezug durch einen
Elternteil für maximal 365 Tage
ab der Geburt – 80 % des (fik-
tiven) Wochengeldes, maximal
2.000 Euro pro Monat. Die bis-
herige 6-Monats-Frist für die Er-
füllung der Zusatzvoraussetzung
(Erwerbstätigkeitserfordernis und
Nichtbezug von Arbeitslosengeld-
leistungen) beträgt dann 182 Tage.
Eltern können sich maximal zwei-
mal beim Bezug abwechseln, damit
Bezug durch einen Elternteil: 12.366 Euro
Das neue Kinderbetreuungsgeld ab 1. März
Minimale Dauer
Grundvariante
Minimale Dauer
Grundvariante
365 Tage
(12 Monate)
456 Tage
(ca. 15 Monate)
täglich 33,88 Euro,
monatlich ca. 1.000 Euro
täglich 33,88 Euro,
monatlich ca. 1.000 Euro
Maximale Dauer
Individuelle Variante
851 Tage
(28 Monate)
1.063 Tage
(ca. 35 Monate)
täglich 14,53 Euro,
monatlich ca. 436 Euro
täglich 14,53 Euro,
monatlich ca. 436 Euro
Grundvariante
bezogen, verdoppelt sich auch der
nicht übertragbare Zeitraum. Je
nach beantragter Anspruchsdauer
ergeben sich pro Elternteil zwi-
schen 91 und maximal 212 unü-
bertragbare Anspruchstage.
F
ür Ge-
burten ab
1. März 2017
ist für erwerbstä-
tige Väter, die sich
unmittelbar nach
der Geburt
des Kindes
intensiv und
ausschließlich der
Familie widmen
und ihre Erwerbstätigkeit
im Einvernehmen mit dem
Arbeitgeber unterbrechen,
außerdem ein
„Familienzeit-
bonus“
in Höhe von
22,60
Euro täglich
vorgesehen.
Dieser Bonus muss innerhalb
eines ununterbrochenen Zeitraums von
28 bis 31 Tagen
sowie
innerhalb von
91 Tagen
nach der Geburt konsumiert
werden. Bezieht der Vater für diesen
Zeitraum Kinderbetreuungsgeld, gibts
den Familienzeitbonus nicht zusätzlich,
sondern er wird auf das Konto bzw. auf
das einkommensabhängige Kinder-
betreuungsgeld angerechnet, und
der Kinderbetreuungsgeld-Tagesbetrag
reduziert sich entsprechend.
Der Familienzeitbonus steht jeder
Familie nur einmal pro Geburt zu, auch
bei Mehrlingsgeburten. Anspruch haben
Väter, die sich in Familienzeit befinden
und die alle Voraussetzungen für den Be-
zug von Kinderbetreuungsgeld erfüllen;
zudem müssen sie in den letzten 182
Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn
durchgehend eine in Österreich kranken-
und pensionsversicherungspflichtige
Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt
haben und dürfen in diesem Zeitraum
keine Leistungen aus der Arbeitslo-
senversicherung erhalten haben
(Unterbrechungen von 14
Tagen schaden nicht).
ergeben sich höchstens drei Be-
zugsteile. Jeweils 61 Tage sind pro
Elternteil unübertragbar reserviert.
Ein gemeinsamer Bezug ist für 426
Tage möglich.
Neu
ist, dass beide Eltern beim
erstmaligen Wechsel bis zu 31 Tage
lang gleichzeitig einkommensab-
hängiges Kinderbetreuungsgeld be-
ziehen können. In diesem Fall redu-
ziert sich die Anspruchsdauer.
Die Zuverdienstgrenze wird von
6.400 auf 6.800 Euro angehoben.
Neues Modell.
Das neue
Kinderbetreuungsgeld-Konto soll
Eltern ab März 2017 mehr Flexibilität
ermöglichen. Daneben gibts auch weiter
eine einkommensabhängige Variante.
NEU:
DER FAMILIENZEITBONUS
Foto:Photobank
/Fotolia.comNEU
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Umstellung auf Tage: 365 Tage (Bezug durch einen Elternteil) bzw.
426 Tage (durch beide Eltern). Es beträgt 80 % des (fiktiven) Wo-
chengeldes, maximal 2.000 Euro pro Monat.
Partnerschaftsbonus
Bei annähernd gleicher Aufteilung des
Kinderbetreuungsgeld-Bezuges (50:50
bis 60:40) steht ein Partnerschaftsbo-
nus in Form einer Einmalzahlung von
500 Euro je Elternteil zu. Dieser Bonus
kann von jedem Elternteil gleichzeitig
mit seinem Antrag auf Kinderbetreu-
ungsgeld oder auch später gesondert
beantragt werden
.
Bezug durch beide Elternteile: bis zu 15.449 Euro
Maximale Dauer
Individuelle Variante
(plus 1.000 Euro Partnerschaftsbonus)