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Individuelle Variante

Einkommensabhängiges

Kinderbetreuungsgeld

A

usgangsbasis für das Kinderbetreu-

ungsgeld-Konto ist die sogenannte

Grundvariante. In Anlehnung an das

derzeit gültige Pauschalsystem wurde die-

se einem (fiktiven) Modell 12 + 3 Monate

nachgebildet. Die Grundvariante ist jene mit

der geringstenAnspruchsdauer – mit Kinder-

betreuungsgeld für 365 Kalendertage ab der

Geburt für einen Elternteil bzw. bis zu 456

Tage bei Bezug durch beide Elternteile –

und mit dem daran geknüpften höchstmög-

lichen Tagesbetrag von 33,88 Euro.

Eltern können sich wie bisher maximal

zweimal beim Bezug des Kinderbetreu-

ungsgeldes abwechseln, somit ergeben

sich höchstens drei Bezugsteile. Pro El-

ternteil sind jeweils 91 Tage unübertrag-

bar reserviert. Wechseln sich die Eltern

ab, dann verlängert sich die Anspruchs-

dauer über den 365. Tag ab der Geburt

hinaus um die bereits bezogenen Tage

des jeweils andern Elternteils, maximal

jedoch auf 456 Tage ab der Geburt.

Die

Mindestbezugsdauer

beträgt

jeweils ununterbrochen 61 Tage pro

Bezugsblock, wie bisher unabhän-

gig davon, ob ein Elternteil alleine

bezieht oder ein abwechselnder

Bezug erfolgt.

Neu

ist, dass Eltern beim

erstmaligenWechsel bis zu

31 Tage auch gleichzei-

tig Kinderbetreuungs-

geld beziehen können.

Der

gleichzeitige

Bezug stellt jedoch

keine Ausnahme

von der Mindest-

bezugsdauer

dar.

A

ufbauend auf dieGrundvarian-

te können Eltern ihre Variante

mit längerer Anspruchsdauer

und entsprechend niedrigerem Ta-

gesbetrag flexibel wählen. Denn: Je

länger die Bezugsdauer, desto nied-

riger der Tagesbetrag.

Für einen Elternteil alleine ist ein

Verlängerungszeitraum zwischen

365 und höchstens 851 Tagen mög-

lich (siehe Tabelle re.), der bei der

erstmaligen Antragstellung ver-

bindlich festgelegt wird. Ein Bezug

durch beide Elternteile ist zwischen

456 und 1.063 Tagen möglich. Die

verlängerte Anspruchsdauer redu-

ziert den Tagesbetrag im gleichen

Verhältnis. Der Tagesbetrag kann

jeweils 33,88 Euro nicht über- und

14,53 Euro nicht unterschreiten.

Achtung:

• Wenn beide Elternteile Kinder-

betreuungsgeld beziehen, ist die

Anspruchsdauer einvernehmlich

zu wählen! Denn jener Elternteil,

der den Erstantrag stellt, legt mit

der gewählten Anspruchsdau-

er vorerst auch den Tagesbetrag

fest. Daran sind beide Elternteile

grundsätzlich gebunden. Das be-

deutet, die Anspruchsdauer, die

dem zweiten Elternteil zur Verfü-

gung steht, hängt wiederum vom

feststehenden Tagesbetrag ab.

• Ist die Anspruchsdauer einmal

festgelegt, kann sie bei jedem

Kind (bei Mehrlingsgeburten

beim jüngsten Mehrlingskind)

nur einmal von einem der bei-

den Elternteile geändert werden.

Dazu muss der beziehende El-

ternteil beim Krankenversiche-

rungsträger binnen 91 Tagen vor

Ablauf der ursprünglich bean-

tragten Anspruchsdauer einen

Änderungsantrag einbringen.

• Der nicht übertragbare Bezugs-

zeitraum pro Elternteil ist bei der

individuellen Variante länger. Er

entspricht dem Verhältnis des ver-

längerten Anspruchszeitraums zur

Grundvariante: Wird Kinderbe-

treuungsgeld z. B. doppelt so lang

Gleiches Geld.

Für Kinder, die ab 1. März 2017 zur Welt kommen, gilt das

Kinderbetreuungsgeld-Konto: Damit steht allen Eltern ein Gesamtbetrag von bis zu

15.499 Euro zur Verfügung. Die Dauer des Bezugs können sie individuell wählen.

Das neue Konto ab März

THEMA: EIN BABY KOMMT

7

Nr. 89, Oktober 2016

A

b 1. März 2017 soll das neue

Kinderbetreuungsgeld-Konto

für mehr Flexibilität sorgen.

Pro Kind stehen bei Bezug durch ei-

nen Elternteil 12.366 Euro zu. Bei

Bezug durch beide Eltern erhöht sich

der Betrag auf bis zu 15.449 Euro, die

individuell abgerufen werden können.

Durch den neuen Partnerschaftsbonus

steigt die Summe noch um 1.000 Euro.

A

b dem 1. März 2017 wird

das einkommensabhängige

Kinderbetreuungsgeld eben-

falls auf Tage umgestellt. Damit

gebührt es bei Bezug durch einen

Elternteil für maximal 365 Tage

ab der Geburt – 80 % des (fik-

tiven) Wochengeldes, maximal

2.000 Euro pro Monat. Die bis-

herige 6-Monats-Frist für die Er-

füllung der Zusatzvoraussetzung

(Erwerbstätigkeitserfordernis und

Nichtbezug von Arbeitslosengeld-

leistungen) beträgt dann 182 Tage.

Eltern können sich maximal zwei-

mal beim Bezug abwechseln, damit

Bezug durch einen Elternteil: 12.366 Euro

Das neue Kinderbetreuungsgeld ab 1. März

Minimale Dauer

Grundvariante

Minimale Dauer

Grundvariante

365 Tage

(12 Monate)

456 Tage

(ca. 15 Monate)

täglich 33,88 Euro,

monatlich ca. 1.000 Euro

täglich 33,88 Euro,

monatlich ca. 1.000 Euro

Maximale Dauer

Individuelle Variante

851 Tage

(28 Monate)

1.063 Tage

(ca. 35 Monate)

täglich 14,53 Euro,

monatlich ca. 436 Euro

täglich 14,53 Euro,

monatlich ca. 436 Euro

Grundvariante

bezogen, verdoppelt sich auch der

nicht übertragbare Zeitraum. Je

nach beantragter Anspruchsdauer

ergeben sich pro Elternteil zwi-

schen 91 und maximal 212 unü-

bertragbare Anspruchstage.

F

ür Ge-

burten ab

1. März 2017

ist für erwerbstä-

tige Väter, die sich

unmittelbar nach

der Geburt

des Kindes

intensiv und

ausschließlich der

Familie widmen

und ihre Erwerbstätigkeit

im Einvernehmen mit dem

Arbeitgeber unterbrechen,

außerdem ein

„Familienzeit-

bonus“

in Höhe von

22,60

Euro täglich

vorgesehen.

Dieser Bonus muss innerhalb

eines ununterbrochenen Zeitraums von

28 bis 31 Tagen

sowie

innerhalb von

91 Tagen

nach der Geburt konsumiert

werden. Bezieht der Vater für diesen

Zeitraum Kinderbetreuungsgeld, gibts

den Familienzeitbonus nicht zusätzlich,

sondern er wird auf das Konto bzw. auf

das einkommensabhängige Kinder-

betreuungsgeld angerechnet, und

der Kinderbetreuungsgeld-Tagesbetrag

reduziert sich entsprechend.

Der Familienzeitbonus steht jeder

Familie nur einmal pro Geburt zu, auch

bei Mehrlingsgeburten. Anspruch haben

Väter, die sich in Familienzeit befinden

und die alle Voraussetzungen für den Be-

zug von Kinderbetreuungsgeld erfüllen;

zudem müssen sie in den letzten 182

Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn

durchgehend eine in Österreich kranken-

und pensionsversicherungspflichtige

Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt

haben und dürfen in diesem Zeitraum

keine Leistungen aus der Arbeitslo-

senversicherung erhalten haben

(Unterbrechungen von 14

Tagen schaden nicht).

ergeben sich höchstens drei Be-

zugsteile. Jeweils 61 Tage sind pro

Elternteil unübertragbar reserviert.

Ein gemeinsamer Bezug ist für 426

Tage möglich.

Neu

ist, dass beide Eltern beim

erstmaligen Wechsel bis zu 31 Tage

lang gleichzeitig einkommensab-

hängiges Kinderbetreuungsgeld be-

ziehen können. In diesem Fall redu-

ziert sich die Anspruchsdauer.

Die Zuverdienstgrenze wird von

6.400 auf 6.800 Euro angehoben.

Neues Modell.

Das neue

Kinderbetreuungsgeld-Konto soll

Eltern ab März 2017 mehr Flexibilität

ermöglichen. Daneben gibts auch weiter

eine einkommensabhängige Variante.

NEU:

DER FAMILIENZEITBONUS

Foto:Photobank

/Fotolia.com

NEU

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Umstellung auf Tage: 365 Tage (Bezug durch einen Elternteil) bzw.

426 Tage (durch beide Eltern). Es beträgt 80 % des (fiktiven) Wo-

chengeldes, maximal 2.000 Euro pro Monat.

Partnerschaftsbonus

Bei annähernd gleicher Aufteilung des

Kinderbetreuungsgeld-Bezuges (50:50

bis 60:40) steht ein Partnerschaftsbo-

nus in Form einer Einmalzahlung von

500 Euro je Elternteil zu. Dieser Bonus

kann von jedem Elternteil gleichzeitig

mit seinem Antrag auf Kinderbetreu-

ungsgeld oder auch später gesondert

beantragt werden

.

Bezug durch beide Elternteile: bis zu 15.449 Euro

Maximale Dauer

Individuelle Variante

(plus 1.000 Euro Partnerschaftsbonus)