Table of Contents Table of Contents
Previous Page  9 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 12 Next Page
Page Background

Infos zur Erhebung

D

ie Details zur Erhebung und die

Preise der einzelnen Wirtshäu-

ser sind unter

www.ak-tirol.com

zu finden. Die AK Tirol wird diese

Erhebung im Herbst 2017 wieder-

holen und über die Entwicklung der

Getränkepreise berichten.

K

ONSUMENT

&

P

REISE

9

Nr. 89, Oktober 2016

Erhebliche

Preisspannen

bei Getränken

Das ist neu bei Pflegeberufen

Besser lernen mit Expertenwissen

Rheumaschulung

Foto: Photographee.eu/Fotolia.com

Foto: Voyagerix/Fotolia.com

M

it der Verabschiedung des neuen Ge-

sundheits- und Krankenpflegegesetzes

ändert sich in diesem Berufszweig vieles. So

gibt es zukünftig neben der Diplompflege

und Pflegeassistenz auch die Pflegefachas-

sistenz mit einer zweijährigen Ausbildung.

Weitere wesentliche Neuregelungen sind

unter anderem die Aktualisierung der Tätig-

keitsbereiche und die Anpassung der Son-

derausbildungen. Die meisten Änderungen

gelten bereits mit September 2016.

Informieren Sie sich darüber, was neu ist

und was es zu beachten gilt, am

Di. 25.

Oktober ab 19 Uhr in der AK Imst.

Anmeldung erbeten unter 0800/ 22 55 22 –

3150 bzw.

imst@ak-tirol.com

R

ichtiges Lernen ist für viele Menschen,

unabhängig vom Alter, ein schwieriges

Unterfangen. Dabei lassen sich oft mit

wenigen Tricks wie ausgiebigem Schlaf oder

Elementen aus der Kinesiologie tolle Erfolge

erzielen. Beim kostenlosen AK Infoabend

„Lernen leicht gemacht“

am

Donnerstag, 20.

Oktober, um 19 Uhr in der AK Schwaz

gibt es

viele Tipps von Experten, damit es in Zukunft

mit dem Lernen besser klappt.

Schüler, Eltern, Studenten und Arbeitneh-

mer erfahren die neuesten Erkenntnisse der

Gehirnforschung und deren praktische Anwen-

dung. So fällt Lernen leichter: für Schule, Beruf

und Alltag. Anmelden unter 0800/22 55 22

– 3737 bzw.

schwaz@ak-tirol.com

R

heumatische Erkrankungen bedeu-

ten in den meisten Fällen häufige

Arztbesuche und Arbeitsausfälle. Ao.

Univ.-Prof. DDr. Manfred Herold gibt

am

Mi. 19. Oktober ab 19 Uhr in der

AK Kitzbühel, Rennfeld 13

, einen

Überblick über das Leiden und seine

Formen und informiert über Behand-

lungsmöglichkeiten. Die kostenlose

Veranstaltung findet im Rahmen der

Informationsreihe „Pflege daheim“

von Freiwilligenzentrum Pillersee-

Leukental, AK Kitzbühel und Regional-

management Regio 3 statt. Bitte rasch

anmelden unter 0800/22 55 22 – 3252

oder

kitzbuehel@ak-tirol.com

VERANSTALTUNG AK IMST

INFOABEND AK SCHWAZ

AK KITZBÜHEL

Foto:givaga/Fotolia.com

I

mmer wieder beschweren sich

Konsumenten über horrende

Preise auf den Getränkekarten

heimischer

Gastronomiebe-

triebe. Auch welcher Gastronom

Leitungswasser verrechnet und vor

allem wieviel dafür zu bezahlen ist,

ist beliebtes Thema. Doch wie sieht

die Situation wirklich aus? Um

diese Frage zu klären, nahmen die

Konsumentenschützer der Arbei-

terkammer 62 Tiroler Wirtshäuser

in allen Bezirken unter die Lupe: 15

in Innsbruck, sieben in Innsbruck-

Land und je fünf in den übrigen Be-

zirken. Das Ergebnis gibt interes-

sante Einblicke und zeigt, dass die

Preisunterschiede bei Getränken

teilweise eklatant sind.

Ergebnisse im Detail

Mineralwasser

Für 0,33 l Mineralwasser in der Fla-

sche verrechnen die teilnehmenden

Wirtshäuser zwischen 2 Euro und

2,90 Euro – bei einem Durch-

schnittspreis von 2,38 Euro und ei-

ner Preisspanne von 45 %.

Fruchtnektar

Erhebliche Preisunterschiede von

bis zu rund 62 % wurden auch bei

Fruchtnektar (z. B. Pago, Rauch) aus

der 0,2 l Flasche verzeichnet. Die

erfassten Preise rangieren hier zwi-

schen 2,10 Euro und 3,40 Euro, das

arithmetische Mittel wurde auf 2,70

Euro berechnet. Wird das Getränk

mit Leitungswasser auf 0,5 l aufge-

spritzt, wird mancherorts ein erheb-

licher Aufpreis für das enthaltene

Leitungswasser verlangt: Zwischen

2,10 Euro und 4 Euro kostet die

Saft-Wasser-Mischung,

was einer Preisspanne

von 90 % entspricht.

Der errechnete Durch-

schnittspreis beträgt

hier 2,86 Euro.

Apfelsaft

Am eklatantesten

sind die Preisun-

terschiede bei mit

Leitungswasser

gespritztem Ap-

felsaft (0,5 l). Hier

wurde eine Preis-

spanne von stolzen

144 % verzeich-

net. Der Preis

schwankt

zwi-

schen 1,80 Euro

und 4,40 Euro,

bei einem Durch-

schnittspreis von

2,73 Euro.

Verlängerter

Für einen Verlängerten müssen im

Schnitt 2,51 Euro berappt werden.

Der günstigste Preis wurde mit 2,20

Euro, der teuerste mit 2,90 Euro er-

hoben. Das ist ein Preisunterschied

von gerundet 32 %.

Bier

Ein kleines Bier (0,3 l) von der

Zapfanlage kostet durchschnittlich

2,74 Euro. Die Preisspanne von

knapp 67 % ist auch hier erheblich.

Der beliebte Gerstensaft wurde mit

einemPreis ab 2,10 Euro erfasst, der

höchste Preis schlug sich mit satten

3,50 Euro zu Buche. Das große Bier

(0,5 l) kostet zwischen 2,70 Euro

und 4,10 Euro. Im Schnitt werden

hierfür 3,49 Euro verrechnet bei ei-

ner Preisspanne von knapp 52 %.

Weißwein

Den güns-

tigsten Weiß-

Sauer (1/4

l) kann man

laut Test ab 2

Euro trinken,

das Getränk

wurde mit

dem Höchst-

preis von 4

Euro erhoben.

Leitungswasser

In neun Wirtshäusern, die an der

Erhebung teilgenommen haben,

wird Wasser aus der Leitung ver-

rechnet und entsprechend in der

Karte ausgepreist. Ein halber Li-

ter Leitungswasser kostet so zwi-

schen 0,50 Euro und 2 Euro. Im

persönlichen Gespräch erklärten

drei der neun Wirte, sie würden das

Leitungswasser zwar in der Karte

auspreisen, tatsächlich jedoch nur

verrechnen, wenn ein Gast aus-

schließlich Wasser konsumieren

würde. Drei Gasthäuser verkau-

fen ihr Leitungswasser unter der

Marke wellwasser®. Sie bereiten

ihr Leitungswasser in einer zertifi-

zierten Wasseraufbereitungsanlage

auf, wobei der Preis für einen hal-

ben Liter zwischen 1,60 Euro und

2,40 Euro beträgt.

Geprüft.

Der Getränkepreisvergleich der

AK in 62 Tiroler Wirtshäusern förderte

Erstaunliches zu Tage – teilweise gibt es

Preisspannen bis zu 144 Prozent. Positiv:

Nur wenige verrechnen Leitungswasser.

Geld zurück

für Grillkurs

Inkassobüro

abgeblitzt

E

in Grillseminar– das fand Barbara

eine gute Idee. Sie kaufte im Dezem-

ber 2015 bei einem Hotel online zwei

Gutscheine um 210 Euro, der Grillkurs

sollte im Sommer 2016 stattfinden.

Bereits beim Kauf wurde ausdrücklich

vereinbart, dass eine Stornierung bis fünf

Tage vor dem Grillkurs samt Rückerstat-

tung des Bargeldes möglich ist. Schon

im Jänner 2016 war Barbara klar, dass

sie die Gutscheine nun doch nicht ein-

lösen konnte. Sie bat um Rückzahlung

der bereits bezahlten 210 Euro. Doch

Fehlanzeige. Das Hotel weigerte sich,

ihr das Geld für die Gutscheine zurück-

zugeben. Stattdessen wurden Barbara

anderweitige Leistungen angeboten. Die

wollte sie aber nicht.

Und so wandte sich Barbara an die

Konsumentenschützer der AK Tirol. Das

Hotel blieb weiterhin stur, Lösungsver-

suche waren erfolglos. Die AK klagte im

Rahmen des freiwilligen Rechtsschutzes

für Barbara das Geld bei Gericht ein. Und

siehe da. Der Zahlungsbefehl wurde vom

Hotel nicht beeinsprucht. Barbara erhielt

die Gutscheinkosten samt Zinsen zurück,

das Hotel bezahlte auch die Verfahrens-

und Anwaltskosten.

D

er Geschirrspüler von Max war

kaputt. Er beauftragte eine Firma mit

der Reparatur. Der Mitarbeiter kam, hatte

jedoch kein passendes Ersatzteil dabei.

Neuer Termin, diesmal mit Ersatzteil.

Aber das war defekt. Wieder neuer

Termin. Ärgerlich genug für Max. Noch

ärgerlicher: Die Firma schickte schon

einmal die Rechnung über 260 Euro.

Max bezahlte nicht, da der Vertrag ja

noch nicht erfüllt war. Die Firma schaltete

ein Inkassobüro ein. Max informierte so-

wohl die Firma als auch das Inkassobüro

darüber, dass er erst nach erfolgreicher

Reparatur bezahlen werde. Das Inkasso-

büro mahnte den Betrag weiter mehr-

fach schriftlich ein. Als der Geschirrspüler

repariert war, zahlte Max die 260 Euro

sofort. Doch das Inkassobüro verlangte

200 Euro als Ersatz für Mahnspesen.

Jetzt reichte es Max. Er wandte sich an

die AK. Die Sache war eindeutig: Wenn

nichts anderes vereinbart ist, gilt: Ist der

Vertrag nicht erfüllt, ist die Forderung

auch nicht fällig. Das machte die AK dem

Inkassobüro klar. Max musste die 200

Euro nicht bezahlen!

AKWARNUNG

TRICK

Foto: cut/Fotolia.com