Infos zur Erhebung
D
ie Details zur Erhebung und die
Preise der einzelnen Wirtshäu-
ser sind unter
www.ak-tirol.comzu finden. Die AK Tirol wird diese
Erhebung im Herbst 2017 wieder-
holen und über die Entwicklung der
Getränkepreise berichten.
K
ONSUMENT
&
P
REISE
9
Nr. 89, Oktober 2016
Erhebliche
Preisspannen
bei Getränken
Das ist neu bei Pflegeberufen
Besser lernen mit Expertenwissen
Rheumaschulung
Foto: Photographee.eu/Fotolia.com
Foto: Voyagerix/Fotolia.com
M
it der Verabschiedung des neuen Ge-
sundheits- und Krankenpflegegesetzes
ändert sich in diesem Berufszweig vieles. So
gibt es zukünftig neben der Diplompflege
und Pflegeassistenz auch die Pflegefachas-
sistenz mit einer zweijährigen Ausbildung.
Weitere wesentliche Neuregelungen sind
unter anderem die Aktualisierung der Tätig-
keitsbereiche und die Anpassung der Son-
derausbildungen. Die meisten Änderungen
gelten bereits mit September 2016.
Informieren Sie sich darüber, was neu ist
und was es zu beachten gilt, am
Di. 25.
Oktober ab 19 Uhr in der AK Imst.
Anmeldung erbeten unter 0800/ 22 55 22 –
3150 bzw.
imst@ak-tirol.comR
ichtiges Lernen ist für viele Menschen,
unabhängig vom Alter, ein schwieriges
Unterfangen. Dabei lassen sich oft mit
wenigen Tricks wie ausgiebigem Schlaf oder
Elementen aus der Kinesiologie tolle Erfolge
erzielen. Beim kostenlosen AK Infoabend
„Lernen leicht gemacht“
am
Donnerstag, 20.
Oktober, um 19 Uhr in der AK Schwaz
gibt es
viele Tipps von Experten, damit es in Zukunft
mit dem Lernen besser klappt.
Schüler, Eltern, Studenten und Arbeitneh-
mer erfahren die neuesten Erkenntnisse der
Gehirnforschung und deren praktische Anwen-
dung. So fällt Lernen leichter: für Schule, Beruf
und Alltag. Anmelden unter 0800/22 55 22
– 3737 bzw.
schwaz@ak-tirol.comR
heumatische Erkrankungen bedeu-
ten in den meisten Fällen häufige
Arztbesuche und Arbeitsausfälle. Ao.
Univ.-Prof. DDr. Manfred Herold gibt
am
Mi. 19. Oktober ab 19 Uhr in der
AK Kitzbühel, Rennfeld 13
, einen
Überblick über das Leiden und seine
Formen und informiert über Behand-
lungsmöglichkeiten. Die kostenlose
Veranstaltung findet im Rahmen der
Informationsreihe „Pflege daheim“
von Freiwilligenzentrum Pillersee-
Leukental, AK Kitzbühel und Regional-
management Regio 3 statt. Bitte rasch
anmelden unter 0800/22 55 22 – 3252
oder
kitzbuehel@ak-tirol.comVERANSTALTUNG AK IMST
INFOABEND AK SCHWAZ
AK KITZBÜHEL
Foto:givaga/Fotolia.com
I
mmer wieder beschweren sich
Konsumenten über horrende
Preise auf den Getränkekarten
heimischer
Gastronomiebe-
triebe. Auch welcher Gastronom
Leitungswasser verrechnet und vor
allem wieviel dafür zu bezahlen ist,
ist beliebtes Thema. Doch wie sieht
die Situation wirklich aus? Um
diese Frage zu klären, nahmen die
Konsumentenschützer der Arbei-
terkammer 62 Tiroler Wirtshäuser
in allen Bezirken unter die Lupe: 15
in Innsbruck, sieben in Innsbruck-
Land und je fünf in den übrigen Be-
zirken. Das Ergebnis gibt interes-
sante Einblicke und zeigt, dass die
Preisunterschiede bei Getränken
teilweise eklatant sind.
Ergebnisse im Detail
Mineralwasser
Für 0,33 l Mineralwasser in der Fla-
sche verrechnen die teilnehmenden
Wirtshäuser zwischen 2 Euro und
2,90 Euro – bei einem Durch-
schnittspreis von 2,38 Euro und ei-
ner Preisspanne von 45 %.
Fruchtnektar
Erhebliche Preisunterschiede von
bis zu rund 62 % wurden auch bei
Fruchtnektar (z. B. Pago, Rauch) aus
der 0,2 l Flasche verzeichnet. Die
erfassten Preise rangieren hier zwi-
schen 2,10 Euro und 3,40 Euro, das
arithmetische Mittel wurde auf 2,70
Euro berechnet. Wird das Getränk
mit Leitungswasser auf 0,5 l aufge-
spritzt, wird mancherorts ein erheb-
licher Aufpreis für das enthaltene
Leitungswasser verlangt: Zwischen
2,10 Euro und 4 Euro kostet die
Saft-Wasser-Mischung,
was einer Preisspanne
von 90 % entspricht.
Der errechnete Durch-
schnittspreis beträgt
hier 2,86 Euro.
Apfelsaft
Am eklatantesten
sind die Preisun-
terschiede bei mit
Leitungswasser
gespritztem Ap-
felsaft (0,5 l). Hier
wurde eine Preis-
spanne von stolzen
144 % verzeich-
net. Der Preis
schwankt
zwi-
schen 1,80 Euro
und 4,40 Euro,
bei einem Durch-
schnittspreis von
2,73 Euro.
Verlängerter
Für einen Verlängerten müssen im
Schnitt 2,51 Euro berappt werden.
Der günstigste Preis wurde mit 2,20
Euro, der teuerste mit 2,90 Euro er-
hoben. Das ist ein Preisunterschied
von gerundet 32 %.
Bier
Ein kleines Bier (0,3 l) von der
Zapfanlage kostet durchschnittlich
2,74 Euro. Die Preisspanne von
knapp 67 % ist auch hier erheblich.
Der beliebte Gerstensaft wurde mit
einemPreis ab 2,10 Euro erfasst, der
höchste Preis schlug sich mit satten
3,50 Euro zu Buche. Das große Bier
(0,5 l) kostet zwischen 2,70 Euro
und 4,10 Euro. Im Schnitt werden
hierfür 3,49 Euro verrechnet bei ei-
ner Preisspanne von knapp 52 %.
Weißwein
Den güns-
tigsten Weiß-
Sauer (1/4
l) kann man
laut Test ab 2
Euro trinken,
das Getränk
wurde mit
dem Höchst-
preis von 4
Euro erhoben.
Leitungswasser
In neun Wirtshäusern, die an der
Erhebung teilgenommen haben,
wird Wasser aus der Leitung ver-
rechnet und entsprechend in der
Karte ausgepreist. Ein halber Li-
ter Leitungswasser kostet so zwi-
schen 0,50 Euro und 2 Euro. Im
persönlichen Gespräch erklärten
drei der neun Wirte, sie würden das
Leitungswasser zwar in der Karte
auspreisen, tatsächlich jedoch nur
verrechnen, wenn ein Gast aus-
schließlich Wasser konsumieren
würde. Drei Gasthäuser verkau-
fen ihr Leitungswasser unter der
Marke wellwasser®. Sie bereiten
ihr Leitungswasser in einer zertifi-
zierten Wasseraufbereitungsanlage
auf, wobei der Preis für einen hal-
ben Liter zwischen 1,60 Euro und
2,40 Euro beträgt.
Geprüft.
Der Getränkepreisvergleich der
AK in 62 Tiroler Wirtshäusern förderte
Erstaunliches zu Tage – teilweise gibt es
Preisspannen bis zu 144 Prozent. Positiv:
Nur wenige verrechnen Leitungswasser.
Geld zurück
für Grillkurs
Inkassobüro
abgeblitzt
E
in Grillseminar– das fand Barbara
eine gute Idee. Sie kaufte im Dezem-
ber 2015 bei einem Hotel online zwei
Gutscheine um 210 Euro, der Grillkurs
sollte im Sommer 2016 stattfinden.
Bereits beim Kauf wurde ausdrücklich
vereinbart, dass eine Stornierung bis fünf
Tage vor dem Grillkurs samt Rückerstat-
tung des Bargeldes möglich ist. Schon
im Jänner 2016 war Barbara klar, dass
sie die Gutscheine nun doch nicht ein-
lösen konnte. Sie bat um Rückzahlung
der bereits bezahlten 210 Euro. Doch
Fehlanzeige. Das Hotel weigerte sich,
ihr das Geld für die Gutscheine zurück-
zugeben. Stattdessen wurden Barbara
anderweitige Leistungen angeboten. Die
wollte sie aber nicht.
Und so wandte sich Barbara an die
Konsumentenschützer der AK Tirol. Das
Hotel blieb weiterhin stur, Lösungsver-
suche waren erfolglos. Die AK klagte im
Rahmen des freiwilligen Rechtsschutzes
für Barbara das Geld bei Gericht ein. Und
siehe da. Der Zahlungsbefehl wurde vom
Hotel nicht beeinsprucht. Barbara erhielt
die Gutscheinkosten samt Zinsen zurück,
das Hotel bezahlte auch die Verfahrens-
und Anwaltskosten.
D
er Geschirrspüler von Max war
kaputt. Er beauftragte eine Firma mit
der Reparatur. Der Mitarbeiter kam, hatte
jedoch kein passendes Ersatzteil dabei.
Neuer Termin, diesmal mit Ersatzteil.
Aber das war defekt. Wieder neuer
Termin. Ärgerlich genug für Max. Noch
ärgerlicher: Die Firma schickte schon
einmal die Rechnung über 260 Euro.
Max bezahlte nicht, da der Vertrag ja
noch nicht erfüllt war. Die Firma schaltete
ein Inkassobüro ein. Max informierte so-
wohl die Firma als auch das Inkassobüro
darüber, dass er erst nach erfolgreicher
Reparatur bezahlen werde. Das Inkasso-
büro mahnte den Betrag weiter mehr-
fach schriftlich ein. Als der Geschirrspüler
repariert war, zahlte Max die 260 Euro
sofort. Doch das Inkassobüro verlangte
200 Euro als Ersatz für Mahnspesen.
Jetzt reichte es Max. Er wandte sich an
die AK. Die Sache war eindeutig: Wenn
nichts anderes vereinbart ist, gilt: Ist der
Vertrag nicht erfüllt, ist die Forderung
auch nicht fällig. Das machte die AK dem
Inkassobüro klar. Max musste die 200
Euro nicht bezahlen!
AKWARNUNG
TRICK
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