Table of Contents Table of Contents
Previous Page  5 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 12 Next Page
Page Background

K

ONSUMENT

&

R

ECHT

5

Nr. 92, Jänner 2017

Baulärmwird zum Hammer

Novelle.

Dem Lärmschutz einen Riegel vorgeschoben – so lässt sich die neue Baulärmverordnung beschreiben.

Und sie ist vor allem eines: Ein klassischer Kniefall des zuständigen Landesrates vor der Bauwirtschaft.

S

echs Uhr morgens: Wäh-

rend sich der Frühstücks-

kaffee noch durch die

Maschine quält, ertönen

wenige Meter weiter bereits

Motorengeräusche.

Maschinen

werden angeworfen, Werkzeug

kommt zum Einsatz und man zieht

den Schluss, dass ein Hammer

eben ein Hammer ist. Aber sofern

es ein neuer Hammer ist, gilt er als

zeitgemäßes Baugerät und damit

als lärmmindernde Maßnahme.

Zumindest wenn es nach dem

Willen des Landes geht, das

mit der neuen Baulärmverord-

nung den Nagel weit verfehlt

hat. Als „direkten Angriff auf

die Bürger“ bezeichnet AK

Präsident Erwin Zangerl

die künstlich hochgeju-

belte Novelle. Bei ge-

nauerer Betrachtung

zeigt sich auch,

warum, denn in

Wahrheit wird

der Schutz vor

Baulärm nicht ver-

schärft, sondern gelockert.

Die Fakten.

Baulärm ist

nun bereits ab 6 Uhr früh er-

laubt und die Samstagsre-

gelung wurde bis 15 Uhr

verlängert. Doch damit

nicht genug: Auch die

Lärmgrenzwerte wur-

den erhöht. Lagen die Grenzwerte

bisher bei 50 Dezibel (dB) am Tag

und 40 dB in der Nacht, wurden

sie nun jeweils um 10 dB angeho-

ben. Um eine Überschreitung der

ursprünglichen Grenzwerte fest-

stellen zu können, wurden bisher

vor Ort konkrete Lärmmessungen

durchgeführt. Diese sinnvolle und

exakte Methode wurde ebenfalls

ausgehebelt. Messungen entfallen,

es gelten nur noch definierte Min-

destabstände zu den Lärmquellen.

Die Einführung von Mindestab-

ständen beim Baulärmschutz hat

aber noch eine weitere Dimensi-

on, die auf Kosten der Betroffenen

geht. Denn jetzt ist nicht mehr die

Dezibel-Belastung, sondern allein

der Abstand zur Lärmquelle das

Kriterium für die Baulärmbeein-

flussung. Somit gibt es auch bei

Vorliegen von konkreten Lärm-

messungen, die Auskunft über die

wahre Belastung geben, für Be-

troffene keine Möglichkeit mehr,

einzuschreiten. Wird der Abstand

eingehalten, ist die Dezibel-Zahl

unerheblich!

Damit wird auch das Recht auf

Lärmschutz abstrahiert und es wird

verhindert, dass sich Bürger gegen

übermäßige Lärmbelastung recht-

lich wehren können.

Keine Verbesserung.

Für AK

Präsident Erwin Zangerl ist die

neue Verordnung ein völliger Fehl-

schlag: „Auch wenn der zuständige

Landesrat anderes behauptet – die

von der AK imVorfeld eingebrach-

ten Bedenken wurden einfach vom

Tisch gewischt.“ Ebenso verär-

gert zeigt sich Zangerl über die

sang- und klanglose Vorverlegung

der Tagesstunden von 7 Uhr auf 6

Uhr. „Gerade in den Morgenstun-

den besteht hohe Lärmsensibilität,

weshalb Baulärm ab 6 Uhr als un-

nötige Belastung angesehen wird.

Außerdem bedeutet der um eine

Stunde frühere Arbeitsbeginn für

viele Beschäftigte eine weitere Ver-

schärfung ihrer beruflich ohnehin

schon hohen Belastung.“

Für Zangerl steht fest, dass es

sich hier um einen Kniefall vom

zuständigen Landesrat vor der Bau-

wirtschaft handelt, ohne Rücksicht

auf Anrainer, Bauarbeiter und sogar

Bauern. Gerade Bauarbeiter trifft es

doppelt: Sie müssen nicht nur eine

Stunde früher mit der Arbeit begin-

nen, sondern sollen nun für „tech-

Im Zweifel für den Lärm.

Eine neue Verordnung

sorgt dafür, dass die

Beschäftigten am

Bau eine Stunde früher

beginnen müssen

und dass es den

Baustellenlärm für die

Arbeitnehmerfamilien

jetzt schon ab 6 Uhr gibt.

Telfs, Wattens.

Kann Essen Medizin sein und wie profitieren wir

von heimischen Produkten? Zwei spannende AK Infoabende.

B

eim kostenlosen

Infoabend

„Ess-

Medizin“

am

Donnerstag, 26.

Jänner um 19.30 Uhr in der

AK Telfs, Moritzenstraße

1

, erklären der Bioche-

miker und Mikrobio-

loge Prof. Dr. Florian

Überall und seine Frau, die Psycho-

login und Ernährungsberaterin Dr.

Andrea Überall, warum das richtige

Essen die besteMedizin ist, und dass

die Gesundheit im Darm liegt. Er-

fahren Sie, wie Sie mit veränderten

Ernährungsgewohnheiten gesund-

heitliche Beschwerden lindern und

manche Krankheiten heilen können

und wie Sie Nahrungsmittelunver-

träglichkeiten schnell erkennen und

darauf reagieren können. Gleich an-

melden unter 0800/22 55 22 - 3850

oder

telfs@ak-tirol.com

Lug und Trug

beim Essen

Leben wir mit veganer Ernährung,

Chia-Samen, Steinzeit-Diät (Paleo)

etc. tatsächlich gesünder? Gesund-

heitswissenschaftlerin Mag. Ange-

lika Kirchmaier klärt auf und wird

Sie am

Donnerstag, 2. Februar um

19.30 Uhr im Mehrzweckgebäude

Oberdorf in Wattens, Garbergasse

4

, von den „xunden“ Alternativen

der regionalen saisonalen Küche

überzeugen. Weil massenweise Pro-

dukte von Industriekonzernen unse-

re regionalen Anbieter vom Markt

verdrängen, informiert Kammerrat

Fritz Gurgiser über die Vorteile hei-

mischer Produkte und kurzer Trans-

portwege, die auch noch unsere Ar-

beitsplätze, Steuern und Abgaben

sichern. Im Anschluss haben Sie

Gelegenheit, Fragen im Gespräch

mit den Experten zu klären. Anmel-

dung unter 0800/22 55 22 – 3850

oder

telfs@ak-tirol.com Foto:HSB-Cartoon/Fotolia.com

FACTS

LEBENSMITTEL

Nährwert auf

allen Packungen

S

eit 13. Dezember 2016 müssen alle

Lebensmittel, die vorverpackt in

den Handel kommen, eine Nährwert-

kennzeichnung aufweisen. Neben der

Energiemenge pro 100 g muss diese auch

den Anteil von Fett, Kohlenhydraten,

Eiweiß und Salz enthalten. Mit der

einheitlichen Kennzeichnung

wurde eine EU-Verordnung

umgesetzt, die den Konsu-

menten den Vergleich einzel-

ner Produkte erleichtert. Die

AK Experten bedauern, dass

sich die EU nicht auf die Ampel-

Kennzeichnung einigen konnte.

Mit roten Punkten hätte sich ein

übermäßig hoher Salz-, Fett-

oder Zuckergehalt, bezogen

auf den Tagesbedarf, klar

hervorheben lassen.

Gut & bewusst essen

nische Abschlussarbeiten“ auch

nach 19 Uhr bereitstehen. Doch

dies ist nur eine der „Grauslig-

keiten“, die erst nach der Begutach-

tung der Novelle eingefügt wurden

und die die Wirtschaftskammer nun

als Erfolg verkauft.

Gespannt sein darf man auch

auf die angekündigten „lärmmin-

dernden Maßnahmen“. Zeitge-

mäßes Baugerät soll jedenfalls in

diese Kategorie fallen, selbst wenn

ein Schremmhammer – gerade um

6 Uhr früh – vor allem eines blei-

ben wird: ein Schremmhammer.

Änderungen im Detail.

Un-

ter dem Motto „Erreicht“ feiert

die Wirtschaftskammer nach

den bereits genannten Belas­

tungen noch weitere, nämlich:

• dass Schulen, Kindergärten,

Kinder-, Alten- und Pflege-

heime nicht mehr zur lärm-

sensibelsten Kategorie zählen,

sondern zu jener von normalen

Wohngebäuden – hier ist be-

reits ab 50 Metern Abstand (!)

Baulärm ohne Einschränkung

zu erdulden. Zusätzlich wur-

den auch hier die Lärmgrenz-

werte erhöht: So galt bisher

für Alten- und Pflegeheime

eine Lärmobergrenze von 45

dB am Tag, diese wurde nun

auf 60 dB (!) angehoben.

• dass Hofstellen nun zur nied-

rigsten Lärmkategorie zählen.

Hier kann der Abstand zur

Lärmquelle sogar unter 50

Meter betragen.

• dass die Abstandsmessung

nicht wie geplant bis zur Bau-

platzgrenze, sondern bis zur

Lärmquelle gilt. Damit rückt

der Lärm unter Umständen

näher an die Anrainer.

• dass die Grenzwerte für Bau-

lärm generell angehoben wur-

den.

Foto:karmaknight/Fotolia.com