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K

ONSUMENT

&

W

OHNEN

8

Nr. 92, Jänner 2017

Pflegeberufe:

Das ist neu

N

eben der Diplompflege und der

Pflegeassistenz gibt es jetzt auch

die Pflegefachassistenz mit einer

zweijährigen Ausbildung. Über alle

wichtigen Details und weitere Neure-

gelungen im Gesundheits- und Kran-

kenpflegegesetz (GuKG)

informieren Experten am

Donnerstag, 19. Jänner ab

19 Uhr in der AK Schwaz,

Münchner Straße 20.

Mit

der größten Reform seit der

Einführung des Gesetzes im

Jahr 1997 wurden unter anderem

auch Tätigkeitsbereiche aktualisiert

und Sonderausbildungen angepasst.

Die meisten Änderungen gelten

bereits seit vergangenem Septem-

ber. Anmeldung zum kostenlosen

Infoabend erforderlich unter

Tel. 0800/22 55 22 – 3737 oder

schwaz@ak-tirol.com

7.000 lachten beim

AK Kindertheater

Quer durch Tirol.

Mit zwei liebenswerten Clowns,

köstlichem „Märchensalat“ und einer Jause sorgte

das AK Kindertheater für ausgebuchte Säle.

Problem.

Verkürzte Ausbildung geht zu Lasten der Sicherheit.

V

on vielen schon sehnlichst erwar-

tet, war das AK Kindertheater

auch in den Wochen vor Weih-

nachten wieder ein voller Erfolg.

„Märchensalat“ lautete der Titel des ein-

stündigen Programms, mit dem die bei-

den Clowns „Herbert & Mimi“ (re.) bzw.

„Herbert & Jacqueline“ ihre großen und

kleinen Besucher begeisterten.

Dazumachten sie in 12 Tiroler Gemein-

den Station: Sie gastierten im Rahmen

des AK Kindertheaters in Nußdorf-De-

bant, St. Johann, Telfs, Höfen, Schwaz,

Mils bei Imst, Zirl, Innsbruck, Kuf-

stein, Landeck, Wattens und Hopfgar-

ten. Dabei entführten sie insgesamt

6.960 Kinder und deren erwachsene

Begleiter in eine Welt voller Musik

und Fantasie und animierten sie zum

Lachen, Mitsingen und Mitmachen.

AK Präsident Erwin Zangerl freute

sich über die vielen strahlenden Ge-

sichter. Nach allen Vorstellungen

gabs für die Kinder Würstel und Do-

nuts und für die Erwachsenen Kaffee

und Kuchen.

W

enn es draußen kalt ist,

freut man sich auf ein

gemütliches Zuhause.

Doch was tun, wenn

die Heizung nicht oder nicht richtig

funktioniert und sich der Vermieter

mit der Reparatur Zeit lässt?

Hier die wichtigsten Infos:

Der Vermieter muss grundsätzlich

den Mietgegenstand auf seine Ko-

sten in einem brauchbaren Zustand

übergeben und erhalten. Wurde

die Wohnung inklusive Heizung

vermietet, müssen auch

angemes-

sene Raumtemperaturen

erreicht

werden. ÖNORMEN bieten einen

Anhaltspunkt: Norm-Innentempe-

raturen für beheizte Wohnungen

sind in Wohn-, Schlafräumen und

Küchen 20°, Bädern 24°, WCs 15°,

beheizten Nebenräumen 15° bzw.

unbeheizten Nebenräumen 10° C.

Eine „Heizperiode“ (etwa von

Oktober bis März) kennt das Gesetz

nicht. Es kommt auf die Ortsüb-

lichkeit an: Wenn also die Tempe-

raturen in Tirol im Herbst auf den

Gefrierpunkt fallen, kann schon da

ein Beheizen erforderlich sein.

Wenn die Heizung ohneVerschul-

den des Mieters nicht funktioniert

oder die angemessene Raumtempe-

ratur nicht erreicht wird, kann der

Mieter vom

Mietzinsminderungs-

recht

Gebrauch machen. Damit ist

er für die Dauer und imAusmaß der

Unbrauchbarkeit derWohnung vom

Entrichten des Mietzinses befreit.

Von wegen wohlig-warme Stube

Mietrecht.

Wer eine Wohnung mit Heizung gemietet hat, hat auch Anspruch darauf, dass angemessene

Raumtemperaturen erreicht werden. Alle, die trotzdem frieren müssen, finden hier wichtige Infos der AK Experten.

Z

usätzlich zur Miete müssen

auch Betriebskos-

ten bezahlt werden.

Und viele Mieter, die

einmal pro Jahr ihre

Betriebskosten-Abrech-

nung erhalten, erwartet

dann auch so manche

unangenehme Überra-

schung: Denn oft werden von

ihnen hohe Nachzahlungen

verlangt oder Positionen

verrechnet, die eigentlich der Vermieter

zahlten müsste. Alle Details dazu finden

Interessierte in der AK Broschüre

„Be-

triebskostenabrechnung sowie Haupt-

mietzins- und Heizkostenabrech-

nung für Mieter“

zumNachlesen.

Außerdemwerden dort

Rechtsgrundlagen und

Begriffe anschaulich

erklärt, und Beispiele

machen die komplexe Materie

verständlich.

N

och eine wichtige Broschüre

können sich AKMitglieder

gratis besorgen: Unter demTitel

„Mietrecht für Mieter“

haben

die AKWohnrechtsexper-

ten alles Wissenswerte

zumThema übersicht-

lich zusammengefasst

und mit Beispielen

ausführlich erklärt.

Hier finden Sie Infos zu

den häufigsten Fragen, Be-

griffserklärungen und praktische

Tipps – vomMietvertrag und

seinen möglichen Fallen bis

hin zur Beendigung des Miet-

verhältnisses. Denn nur

wer seine Rechte und

Pflichten kennt, kann als

Mieter Probleme auch

möglichst vermeiden.

Also rasch telefonisch

anfordern oder herun-

terladen!

Betriebskostenabrechnung

Alles zumMietrecht für Mieter

AK RATGEBER

Für Mitglieder.

Ratgeber zum Mieten

und Wohnen gibts

unter 0800/22 55 22

– 1731 oder auf

www.ak-tirol.com

INFOS

Achtung:

Mietzinsminderung sind

dem Vermieter rasch und schriftlich

per Einschreiben mitzuteilen und

Gründe und Ausmaß anzuführen.

Ohne vorherige Mitteilung ist eine

rückwirkend geltend gemachte

Mietzinsminderung nicht möglich!

Wer eine

wirksame Kündigung

nicht riskieren will, sollte die volle

Miete unter Vorbehalt einer Rück-

forderung zahlen und diese ein-

fordern, sobald das Ausmaß der

Minderung konkretisiert ist. Der

Brutto-Mietzins ist die Basis für

den Prozentsatz, um den die Miete

reduziert werden kann.

Bedenken Sie:

Das Ausmaß der

Unbrauchbarkeit ist nicht immer

eindeutig einschätzbar, die Formu-

lierung im Gesetz unklar. Gerichte

entscheiden im Einzelfall.

Wenn der Vermieter den einbe-

haltenen Mietzins einklagt oder

die Kündigung einbringt, muss der

Mieter das Ausmaß der Unbrauch-

barkeit beweisen. Sollte das Gericht

feststellen, dass die Minderung

nicht oder nicht im geltend gemach-

ten Ausmaß gerechtfertigt war, be-

steht noch folgende Möglichkeit:

Bezahlt der Mieter bis zum Ende

der Gerichtsverhandlung die zu Un-

recht einbehaltenen Beträge nach,

ist eine Kündigung abzuweisen,

solange den Mieter am Zahlungs-

rückstand kein grobes Verschulden

trifft. Er muss aber mit weiteren

Prozesskosten rechnen.

Angemessen warm.

Mietwohnungen mit Heizung müssen auch ortsüblich beheizt werden können.

Foto:Picture-Factory/Fotolia.com Foto:SydaProductions/Fotolia.com

INFO-ABEND SCHWAZ

Herbert &

Mimi.

Clowns,

die man einfach

lieben muss!

Foto:TatyanaGladskih

/Fotolia.com

Foto:AKTirol