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RBEIT
&
U
RLAUB
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Nr. 97, Juni 2017
S
eit 15. Juni 2017 dürfen im EU-
Ausland keine Roamingzuschläge für
Telefonieren, Surfen oder SMS berechnet
werden. Doch es gibt Ausnahmen.
Freieinheiten
werden beim Roaming
auch im EU-Ausland von der Pauschale
abgezogen.
Roamingzuschläge
können anfallen
•
bei überwiegendemAufenthalt im EU-
Ausland
: Wer über einen Zeitraum von
mindestens vier Monaten überwiegend
Roaming nutzt, von dem kann der Nach-
weis einer Bindung an ein „Heimatnetz“
verlangt werden („Fair Use“-Prinzip). Der
Anbieter muss über allfällige Beschrän-
kungen jedenfalls informieren.
•
ab gewissemDatenverbrauch:
Bei
Tarifen mit unlimitiertem (auch gedros-
seltem) Datenvolumen und solchen, bei
denen die in der Pauschale enthal-
tenen Gigabytes günstiger sind als der
Anbieter-Großhandelspreis. Der Anbieter
informiert, wie viel Datenvolumen im
Ausland aufschlagsfrei genützt werden
darf, und sobald es ausgeschöpft ist.
Achtung:
Auf Schiffen und in Flugzeugen
mit eigenen Bordnetzen gilt die Roaming-
Verordnung nicht.
Details auf
www.ak-tirol.comE
ndlich Sommer! Viele Ar-
beitnehmerfamilien starten
demnächst in ihren wohlver-
dienten Urlaub. Egal, ob Sie
individuell verreisen, sich im Reise-
büro ein Paket schnüren lassen oder
aber auf Online setzen: Damit Sie
die schönste Zeit im Jahr in bester
Erinnerung behalten, gibts hier ak-
tuelle Tipps der AK Reiseexperten.
Reisebüro.
Klären Sie ab, ob es
sich beim Angebot um eine Pau-
schalreise handelt. Denn wenn
Hotel, Flug etc. einzeln gebucht
werden, haftet jedes Unternehmen
nur für seine Leistung. Nur bei Pau-
schalreisen ist eine umfassende In-
solvenzabsicherung gegeben.
Buchen im Netz.
Wer online bu-
chen möchte, sollte Angebote auf
mehreren Portalen vergleichen.
Eine Erhebung des Testmagazins
„Konsument“ ergab Preisdiffe-
renzen im dreistelligen Bereich!
Prüfen Sie vor dem Abschluss
Ihre Angaben! Eingabefehler ver-
ursachen oft zusätzliche Kosten,
und wenn die Daten nicht mit je-
nen im Reisepass übereinstimmen,
kann die Airline die Beförderung
verweigern. Kontrollieren Sie auch
alle Infos zum Reiseveranstalter
und ob er eine Insolvenzabsiche-
rung hat. Gleich nach der Buchung
Ferienlust
statt
Reiseblues
Ab in den Urlaub.
Vom Buchen der Reise übers
Zahlen und Geldbeheben mit Bankomat- oder
Kreditkarte in und außerhalb des Euro-Raumes bis
hin zu den Souvenirs: Wer die aktuellen Tipps der
AK Experten beherzigt, kann sich Geld und Ärger sparen.
nen Reisende Preisminderung und
Schadenersatz fordern.
Schnäppchen?
Immer wieder
entpuppen sich vermeintliche Bil-
ligstangebote für Flüge oder Ho-
telbuchungen im Internet als „Error
Fares“ – als fehlerhafte Preis-
auszeichnungen. Hier gilt:
Kann ein Kunde ziemlich
sicher davon ausgehen,
dass beim Preis ein
Fehler passiert ist und
z. B. eine Null verges-
sen wurde, sollte er
die Finger davon las-
sen, denn die Flugli-
nie kann den Trans-
port verweigern.
Plastik & Spesen.
Innerhalb
der
Eurozone fal-
len bei der
Bargeldbe-
hebung mit
der Kredit-
karte Spe-
sen an. Bei
Bargeldbehe-
bung mit der
Bankomatkarte
dürfen maximal
die Spesen ver-
rechnet werden,
die bei der Behe-
bung im Inland anfallen. (Die AK
ist der Ansicht, dass Konsumenten
die Gebühr aufgrund einer EU-
Verordnung nicht zahlen müssten.
Zwei Klagen laufen, Anm.). Au-
ßerhalb der Eurozone werden aber
grundsätzlich für alle Transakti-
onen Spesen in unterschiedlicher
Höhe verrechnet.
Bei Kreditkartenzahlungen kann
aufgrund von Wechselkursschwan-
kungen die tatsächliche Belastung
von der ursprünglich angenom-
menen abweichen, da die Umrech-
nung zum Kurs des Tages erfolgt,
an dem der Umsatz bei der Kredit-
kartengesellschaft zur Verrechnung
eintrifft (Buchungsdatum).
Souvenirs.
Allgemein dürfen Wa-
ren bis zu einem Gesamtwert von
430 Euro bei Flugreisen oder 300
Euro bei allen anderen Reisen ein-
geführt werden (von Personen un-
ter 15 Jahren bis 150 Euro).
Achtung, Fälschung.
Prinzi-
piell drohen bei der Einfuhr von
nachgemachten
Markenwaren,
wie Uhren oder Designer-Taschen,
Beschlagnahme durch den Zoll,
Verwaltungsstrafen und Schaden-
ersatzzahlungen.
Weitere Tipps auf
www.ak-tirol.comsowie auf
bmf.gv.atTelefonieren und
Surfen im Urlaub
müssen Sie eine schriftliche Bestä-
tigung erhalten.
Achtung:
Bei Reisebuchungen
gilt das sonst für Online-Verträge
übliche zweiwöchige Rücktritts-
recht nicht!
Apropos Storno.
Wenn
man die Reise nicht antre-
ten kann oder will, werden
Stornogebühren fällig. Je
kurzfristiger die Absage,
desto höher fallen sie
aus und können bis
zu 100 % betragen.
Eine
Stornoversi-
cherung gilt nur für
bestimmte Fälle, wie
plötzliche Erkran-
kung. Keine Stor-
nogebühren dür-
fen verrechnet
werden, wenn
sich nach dem
Buchen we-
sentliche Um-
stände ändern,
etwa
durch
Terrordrohung
oder Naturka-
tastrophen, oder
wenn das Rei-
seunternehmen
die Leistung ein-
seitig erheblich
ändert. Hier kön-
Foto: Maridav
/Fotolia.comGut informiert in den Urlaub
Die besten Tipps für unterwegs
Foto: simoballero/Fotolia.com
A
lle Beschäftigten haben
Anspruch
auf
fünf Wochen bezahlten Urlaub, auch
bei Teilzeit- oder geringfügiger Arbeit.
Spätestens nach 25 Dienstjahren in einem
Unternehmen gibt es sechs Wochen. Die
AK fordert, dass dies nach 25 Dienstjahren
allen zusteht. In den ersten sechs Monaten
des ersten Arbeitsjahres gibt es Urlaub
anteilsmäßig zur geleisteten Dienstzeit. Pro
Monat kommen etwa 2 bis 2,5 Urlaubstage
hinzu. Nach dem 6. Monate gibt es den
vollen Jahresurlaub. Urlaub muss zwischen
Arbeitnehmer und Chef
vereinbart
werden.
So wie ein Arbeitgeber Urlaubswünsche
nicht genehmigen muss, kann er Beschäf-
tigte nicht zwangsweise in Urlaub schicken.
Urlaub
verjährt
zwei Jahre nach dem
Ende jenes Jahres, in dem er entstanden
ist. Eine Mutter- oder Väterkarenz unter-
bricht diese Frist.
Auch
Krankheit
unterbricht den Urlaub,
wenn sie länger als drei Tage dauert.
Wichtig: Firma sofort verständigen und bei
Dienstantritt Krankenstandsbestätigung
vorlegen!
Ein
Rücktritt
vomUrlaub ist für Beschäf-
tigte nur bei wichtigen Gründen möglich,
etwa wegen Erkrankung. Auch der Betrieb
kann ihn nur aus schwerwiegenden Grün-
den wie einem Betriebsnotstand streichen,
muss den Beschäftigten aber alle bereits
entstandenen Kosten ersetzen.
D
as Reiseziel steht fest? Und Sie sind in
Gedanken schon beim Kofferpacken?
Dann vergessen Sie nicht auf die druckfrische
AK Broschüre
„Tipps für einen unbeschwerten
Urlaub“
, mit der Sie auch für unliebsame
Überraschungen gut vorbereitet sind.
Unter demMotto „Handlich, praktisch,
gut“ enthält sie Infos zu Ihren Rechten
als Konsument, etwa zu Zahlungsmitteln,
Handy- und Internet-Benützung imAusland,
Mietwagen oder was bei Reisemängeln bzw.
Reklamationen zu tun ist. Außerdem finden
Sie hier wichtige arbeitsrechtliche Bestim-
mungen.
Gleich anfordern unter 0800/22 55 22 –
1836 oder herunterladen auf
ak-tirol.comAK REISEBROSCHÜRE
ROAMING
Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Medieninhaber und Herausgeber:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol,
6020 Innsbruck,Maximilianstraße 7
Redaktion:
Dr.Elmar Schiffkorn,Mag.Christine
Mandl,GertraudWalch,Mag.Henrik Eder,Armin Muigg
Fotos:
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,www.fotolia.comDruck:
Intergraphik GmbH,6020 Innsbruck,
Ing.Etzelstraße 30
Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen kommen
ausschließlich ihren Mitgliedern zugute. Soweit
personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher
Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und
Männer in gleicher Weise.
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