Table of Contents Table of Contents
Previous Page  9 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 12 Next Page
Page Background

A

RBEIT

&

U

RLAUB

9

Nr. 97, Juni 2017

S

eit 15. Juni 2017 dürfen im EU-

Ausland keine Roamingzuschläge für

Telefonieren, Surfen oder SMS berechnet

werden. Doch es gibt Ausnahmen.

Freieinheiten

werden beim Roaming

auch im EU-Ausland von der Pauschale

abgezogen.

Roamingzuschläge

können anfallen

bei überwiegendemAufenthalt im EU-

Ausland

: Wer über einen Zeitraum von

mindestens vier Monaten überwiegend

Roaming nutzt, von dem kann der Nach-

weis einer Bindung an ein „Heimatnetz“

verlangt werden („Fair Use“-Prinzip). Der

Anbieter muss über allfällige Beschrän-

kungen jedenfalls informieren.

ab gewissemDatenverbrauch:

Bei

Tarifen mit unlimitiertem (auch gedros-

seltem) Datenvolumen und solchen, bei

denen die in der Pauschale enthal-

tenen Gigabytes günstiger sind als der

Anbieter-Großhandelspreis. Der Anbieter

informiert, wie viel Datenvolumen im

Ausland aufschlagsfrei genützt werden

darf, und sobald es ausgeschöpft ist.

Achtung:

Auf Schiffen und in Flugzeugen

mit eigenen Bordnetzen gilt die Roaming-

Verordnung nicht.

Details auf

www.ak-tirol.com

E

ndlich Sommer! Viele Ar-

beitnehmerfamilien starten

demnächst in ihren wohlver-

dienten Urlaub. Egal, ob Sie

individuell verreisen, sich im Reise-

büro ein Paket schnüren lassen oder

aber auf Online setzen: Damit Sie

die schönste Zeit im Jahr in bester

Erinnerung behalten, gibts hier ak-

tuelle Tipps der AK Reiseexperten.

Reisebüro.

Klären Sie ab, ob es

sich beim Angebot um eine Pau-

schalreise handelt. Denn wenn

Hotel, Flug etc. einzeln gebucht

werden, haftet jedes Unternehmen

nur für seine Leistung. Nur bei Pau-

schalreisen ist eine umfassende In-

solvenzabsicherung gegeben.

Buchen im Netz.

Wer online bu-

chen möchte, sollte Angebote auf

mehreren Portalen vergleichen.

Eine Erhebung des Testmagazins

„Konsument“ ergab Preisdiffe-

renzen im dreistelligen Bereich!

Prüfen Sie vor dem Abschluss

Ihre Angaben! Eingabefehler ver-

ursachen oft zusätzliche Kosten,

und wenn die Daten nicht mit je-

nen im Reisepass übereinstimmen,

kann die Airline die Beförderung

verweigern. Kontrollieren Sie auch

alle Infos zum Reiseveranstalter

und ob er eine Insolvenzabsiche-

rung hat. Gleich nach der Buchung

Ferienlust

statt

Reiseblues

Ab in den Urlaub.

Vom Buchen der Reise übers

Zahlen und Geldbeheben mit Bankomat- oder

Kreditkarte in und außerhalb des Euro-Raumes bis

hin zu den Souvenirs: Wer die aktuellen Tipps der

AK Experten beherzigt, kann sich Geld und Ärger sparen.

nen Reisende Preisminderung und

Schadenersatz fordern.

Schnäppchen?

Immer wieder

entpuppen sich vermeintliche Bil-

ligstangebote für Flüge oder Ho-

telbuchungen im Internet als „Error

Fares“ – als fehlerhafte Preis-

auszeichnungen. Hier gilt:

Kann ein Kunde ziemlich

sicher davon ausgehen,

dass beim Preis ein

Fehler passiert ist und

z. B. eine Null verges-

sen wurde, sollte er

die Finger davon las-

sen, denn die Flugli-

nie kann den Trans-

port verweigern.

Plastik & Spesen.

Innerhalb

der

Eurozone fal-

len bei der

Bargeldbe-

hebung mit

der Kredit-

karte Spe-

sen an. Bei

Bargeldbehe-

bung mit der

Bankomatkarte

dürfen maximal

die Spesen ver-

rechnet werden,

die bei der Behe-

bung im Inland anfallen. (Die AK

ist der Ansicht, dass Konsumenten

die Gebühr aufgrund einer EU-

Verordnung nicht zahlen müssten.

Zwei Klagen laufen, Anm.). Au-

ßerhalb der Eurozone werden aber

grundsätzlich für alle Transakti-

onen Spesen in unterschiedlicher

Höhe verrechnet.

Bei Kreditkartenzahlungen kann

aufgrund von Wechselkursschwan-

kungen die tatsächliche Belastung

von der ursprünglich angenom-

menen abweichen, da die Umrech-

nung zum Kurs des Tages erfolgt,

an dem der Umsatz bei der Kredit-

kartengesellschaft zur Verrechnung

eintrifft (Buchungsdatum).

Souvenirs.

Allgemein dürfen Wa-

ren bis zu einem Gesamtwert von

430 Euro bei Flugreisen oder 300

Euro bei allen anderen Reisen ein-

geführt werden (von Personen un-

ter 15 Jahren bis 150 Euro).

Achtung, Fälschung.

Prinzi-

piell drohen bei der Einfuhr von

nachgemachten

Markenwaren,

wie Uhren oder Designer-Taschen,

Beschlagnahme durch den Zoll,

Verwaltungsstrafen und Schaden-

ersatzzahlungen.

Weitere Tipps auf

www.ak-tirol.com

sowie auf

bmf.gv.at

Telefonieren und

Surfen im Urlaub

müssen Sie eine schriftliche Bestä-

tigung erhalten.

Achtung:

Bei Reisebuchungen

gilt das sonst für Online-Verträge

übliche zweiwöchige Rücktritts-

recht nicht!

Apropos Storno.

Wenn

man die Reise nicht antre-

ten kann oder will, werden

Stornogebühren fällig. Je

kurzfristiger die Absage,

desto höher fallen sie

aus und können bis

zu 100 % betragen.

Eine

Stornoversi-

cherung gilt nur für

bestimmte Fälle, wie

plötzliche Erkran-

kung. Keine Stor-

nogebühren dür-

fen verrechnet

werden, wenn

sich nach dem

Buchen we-

sentliche Um-

stände ändern,

etwa

durch

Terrordrohung

oder Naturka-

tastrophen, oder

wenn das Rei-

seunternehmen

die Leistung ein-

seitig erheblich

ändert. Hier kön-

Foto: Maridav

/Fotolia.com

Gut informiert in den Urlaub

Die besten Tipps für unterwegs

Foto: simoballero/Fotolia.com

A

lle Beschäftigten haben

Anspruch

auf

fünf Wochen bezahlten Urlaub, auch

bei Teilzeit- oder geringfügiger Arbeit.

Spätestens nach 25 Dienstjahren in einem

Unternehmen gibt es sechs Wochen. Die

AK fordert, dass dies nach 25 Dienstjahren

allen zusteht. In den ersten sechs Monaten

des ersten Arbeitsjahres gibt es Urlaub

anteilsmäßig zur geleisteten Dienstzeit. Pro

Monat kommen etwa 2 bis 2,5 Urlaubstage

hinzu. Nach dem 6. Monate gibt es den

vollen Jahresurlaub. Urlaub muss zwischen

Arbeitnehmer und Chef

vereinbart

werden.

So wie ein Arbeitgeber Urlaubswünsche

nicht genehmigen muss, kann er Beschäf-

tigte nicht zwangsweise in Urlaub schicken.

Urlaub

verjährt

zwei Jahre nach dem

Ende jenes Jahres, in dem er entstanden

ist. Eine Mutter- oder Väterkarenz unter-

bricht diese Frist.

Auch

Krankheit

unterbricht den Urlaub,

wenn sie länger als drei Tage dauert.

Wichtig: Firma sofort verständigen und bei

Dienstantritt Krankenstandsbestätigung

vorlegen!

Ein

Rücktritt

vomUrlaub ist für Beschäf-

tigte nur bei wichtigen Gründen möglich,

etwa wegen Erkrankung. Auch der Betrieb

kann ihn nur aus schwerwiegenden Grün-

den wie einem Betriebsnotstand streichen,

muss den Beschäftigten aber alle bereits

entstandenen Kosten ersetzen.

D

as Reiseziel steht fest? Und Sie sind in

Gedanken schon beim Kofferpacken?

Dann vergessen Sie nicht auf die druckfrische

AK Broschüre

„Tipps für einen unbeschwerten

Urlaub“

, mit der Sie auch für unliebsame

Überraschungen gut vorbereitet sind.

Unter demMotto „Handlich, praktisch,

gut“ enthält sie Infos zu Ihren Rechten

als Konsument, etwa zu Zahlungsmitteln,

Handy- und Internet-Benützung imAusland,

Mietwagen oder was bei Reisemängeln bzw.

Reklamationen zu tun ist. Außerdem finden

Sie hier wichtige arbeitsrechtliche Bestim-

mungen.

Gleich anfordern unter 0800/22 55 22 –

1836 oder herunterladen auf

ak-tirol.com

AK REISEBROSCHÜRE

ROAMING

Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol

Medieninhaber und Herausgeber:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol,

6020 Innsbruck,Maximilianstraße 7

Redaktion:

Dr.Elmar Schiffkorn,Mag.Christine

Mandl,GertraudWalch,Mag.Henrik Eder,Armin Muigg

Fotos:

AK

,www.fotolia.com

Druck:

Intergraphik GmbH,6020 Innsbruck,

Ing.Etzelstraße 30

Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen kommen

ausschließlich ihren Mitgliedern zugute. Soweit

personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher

Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und

Männer in gleicher Weise.

AK TIROLER ARBEITERZEITUNG – AK AKTUELL

IMPRESSUM

KURZ & BÜNDIG

Foto: Zarya Maxim

/Fotolia.com