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G

erechtigkeit

muss sein, vor

allem auch am

Arbeitsplatz: Doch

die Realität sieht leider

oft ganz anders aus. Damit

Beschäftigte Bescheid wissen

und nachlesen können, was erlaubt

ist, und wo sie aufpassen müssen, gibts

die leicht verständliche AK Broschüre

„Arbeitsrecht griffbereit“.

Darin finden Arbeitnehmer

das Wichtigste zu Arbeitsvertrag,

Dienstzettel, Urlaubsrecht, Kran-

kenstand, geringfügiger Beschäf-

tigung, Abfertigung, Betriebs-

übergang, Pflegefreistellung,

Kündigung oder Entlassung. AK

Mitglieder können die handliche

Broschüre einfach herunterla-

den auf

www.ak-tirol.com

oder

kostenlos anfordern unter Telefon

0800/22 55 22 – 1432. Denn nur

wer sein Recht kennt, kann es auch

durchsetzen! Und wenn es Unklarheiten

oder Probleme gibt, einfach direkt

bei den AK Juristen nachfragen unter

0800/22 55 22 – 1414 oder vorbeikom-

men in der AK Tirol in Innsbruck oder in

Ihrer Bezirkskammer.

6

Nr. 98, Juli/August 2017

A

RBEIT

&

R

ECHT

C

armen war Rezeptionistin in einem

großen Hotel in Osttirol. Als ihr Dienst-

verhältnis beendet war, erhielt sie ihre

Endabrechnung. Die kam ihr aber doch

ziemlich niedrig vor. Sie wandte sich an die AK

Lienz. Und das war gut so. Der dortige Jurist

kontrollierte die Abrechnung und siehe da: Es

fehlte das anteilige Weihnachts- und Urlaubs-

geld. Immerhin 430 Euro bekam Carmen nach-

träglich ausbezahlt und ein Dienstzeugnis.

Recht muss Recht bleiben

Wer streitet schon gerne oder zieht gar vor Ge-

richt? Aber wer kann es sich schon leisten, auf

Geld, das einem zusteht, zu verzichten? Auch

Arbeitnehmer haben Rechte. Aber die müssen oft

hart erkämpft werden. Hier helfen dieAKArbeits-

rechtsexperten den Tiroler Arbeitnehmern mit Rat

und Recht, notfalls auch vor Gericht.

131.000 Kontakte

Das zeigt die Bilanz der AK Tirol im Bereich Ar-

beitsrecht. Rund 99.700 Mal haben im vergange-

nen Jahr Beschäftigte bei den Arbeitsrechtsexper-

ten der AK Tirol um Rat gefragt, per Telefon oder

in der persönlichen Beratung, in der Zentrale in

Innsbruck oder in einer der acht AK Bezirkskam-

mern. Weitere 18.480 erhielten über das Betriebs-

service Auskunft und Hilfe, 12.810 in der Jugend-

abteilung. Längst nicht in allen Fällen kommt es

zum Prozess. Vielfach genügt eine Auskunft oder

ein Brief der AK und die Unternehmen lenken in

einer Auseinandersetzung ein.

9 Millionen Euro

Meist geht es dabei um Gelder, die den Arbeit-

nehmern vorenthalten wurden. Die Arbeitsrechts-

experten konnten im abgelaufenen Jahr mehr als 9

Millionen Euro für die AK Mitglieder erkämpfen.

Langes Sündenregister

Wenn die Arbeiterkammer so oft kontaktiert wird,

wirft das auch ein Schlaglicht auf das Klima in

manchen Betrieben. Mit denArbeitnehmerrechten

ist es leider nicht immer so gut bestellt: Überstun-

den nicht ordentlich abgerechnet, das Entgelt nicht

pünktlich am Konto, Sonderzahlungen vorenthal-

ten, Kündigungsfristen nicht eingehalten. Das

Sündenregister ist lange. Immer mehr Betroffene

müssen um den nackten Lohn bangen, den sie be-

reits erarbeitet haben.

Fadenscheinig

Wenn von Unternehmerseite dann argumentiert

wird, das seien nur Einzelfälle im Promillebereich,

dann sprechen die Summen, die dieAK für dieAr-

beitnehmer erkämpft hat, eine andere

Sprache: 9 Millionen Euro in Tirol,

mehr als 200 Millionen Euro in ganz

Österreich pro Jahr!

Für manche Unternehmer mag

dies vielleicht nicht der Rede wert

sein. Aber für die Arbeitnehmer

und ihre Familien ist dieses Geld

die Existenzgrundlage! Wenn der

Lohn ausbleibt, die Abrechnung

nicht stimmt, Überstunden nicht

ausbezahlt werden, müssen die

Fixkosten, wie Wohnung, Betriebs-

kosten oder Kreditraten trotzdem be-

dient werden.

Als Standesvertretung der Arbeit-

nehmer geht es uns um jedes einzelne

Schicksal und um den Schutz der Be-

schäftigten und der guten Betriebe

vor schwarzen Unternehmer-

schafen. Zum Glück gibt

es in unserem Land

nur wenige. Damit

es auch so bleibt,

schaut die AK

drauf, dass die

Regeln einge-

halten werden.

Für Schnupperwoche mit

100-Euro-Gutschein abgespeist

AK GREIFT EIN

NEWS

Damit es am

Arbeitsplatz fair zugeht

Schutzmacht.

Viel versprechen, hart arbeiten lassen und dann zu wenig zahlen:

Wenn der Chef unfair ist, verhilft die Arbeiterkammer den Beschäftigten zum Recht.

Erfolg.

Immer wieder fordern Arbeitgeber bei Jobwechsel

Ausbildungskosten von Mitarbeitern zurück. Doch nicht

immer zu Recht. Das zeigt ein Fall der AK Imst.

A

nton war Bauarbeiter bei einer

Oberländer Firma. So ganz zu-

frieden war er mit seiner Arbeits-

stelle nicht. Er bekam ein

besseres Jobangebot

und kündigte. Als

er seine Endab-

rechnung erhielt,

staunte er nicht

schlecht. Da waren

doch glatt 1.400

Euro für die Kos-

ten seiner absol-

vierten Sprengbe-

fugtenausbildung

abgezogen.

Das wollte

Anton

so

nicht akzep-

tieren und suchte Rat bei der AK Imst.

Und das war auch gut so. Der Arbeitge-

ber musste die 1.400 Euro wieder an sei-

nen früheren Mitarbeiter zurückbezahlen.

Denn Ausbildungskosten dürfen nur dann

zurückverlangt werden, wenn dies schrift-

lich vereinbart wurde. Und das war nicht

der Fall. Anton war froh um die professio-

nelle Hilfe der AK Imst.

Ausbildungskosten

Immer wieder kommt es bei Jobwechsel

zu derartigen Rückforderungen von Aus-

bildungskosten. Dies muss jedoch zwin-

gend schriftlich vereinbart sein. Seit dem

Jahr 2016 gibt es bei neu abgeschlossenen

Rückersatzvereinbarungen

außerdem

rechtliche Verbesserungen. Hat der Arbeit-

geber eine Ausbildung finanziert, kann er

die Kosten nur

noch vier Jahre

lang zurückfor-

dern. Neu ist

auch, dass die

Summe Monat

für Monat nied-

riger wird. Bis-

her war es zu-

lässig, ein volles

Jahr verstreichen

zu lassen, bevor eine

Minderung eintrat.

Bleibt zu hoffen, dass es

mit den neuen Regelungen für

den Arbeitgeber nicht mehr so leicht

ist, Beschäftigte unter Druck zu set-

zen, die den Arbeitgeber wechseln

wollen.

GANZ SCHÖN FRECH

AK verhalf zu 1.400 Euro

Tipptopp

beim Recht

im Job

S

achen gibts, die glaubt man kaum. Maria aus Schwaz hatte sich bei einer

Firma beworben. Eine Woche probeweises Schnuppern wurde ihr zugesagt.

Sie wollte die Arbeitsstelle, also hat sie sich eine Woche ordentlich angestrengt und aktiv mitgearbeitet.

Doch die Firma entschied sich für eine andere Bewerberin. Als „Dankeschön“ gabs für Maria einen

Warengutschein in der Höhe von 100 Euro. Schon ganz schön frech, fand Maria und wandte sich an

die AK Schwaz. Nach einigem Hin und Her wurde Maria ordentlich bezahlt. Immerhin 500 Euro hat sie

bekommen und eine nachträgliche An- und Abmeldung zur Sozialversicherung.

Foto: valiza14/Fotolia.com

Foto: Africa-Studio/Fotolia.com

Unfai

für

s

Arbei

be

die Ü

ist

MehrWissen für

Ihre Sicherheit

Die Arbeiterkammer Tirol hilft ihren

Mitgliedern auf zahlreichen Informati-

onskanälen, zu ihrem Recht zu kommen.

AM SMARTPHONE:

In der AK App

„Frag uns“

gibts das Lexikon Arbeitsrecht.

Einfach kostenlos imApp Store und auf

Google Play downloaden.

IM INTERNET:

Auf

tirol.arbeiterkam-

mer.at

unter

Beratung/Arbeit & Recht

findet man Erstinfos zu den wichtigsten

arbeitsrechtlichen Fragen.

AUF FACEBOOK:

Besuchen Sie uns

auf

facebook.com/AKTirol.

MIT VIDEOS:

Werden meine

Überstunden richtig abgerechnet?

Wann darf ich mir Urlaub nehmen?

Antworten dazu geben die AK Job-Clips

auf

tirol.arbeiterkammer.at

unter

Service/Videos/Arbeitsrecht.

MIT BROSCHÜREN:

Ihre Rechte

amArbeitsplatz, geringfügige Beschäfti-

gung, Arbeits- und Ruhezeit und vieles

mehr – kostenlos anzufordern unter

0800/22 55 22 – 1300

oder als Down-

load auf

tirol.arbeiterkammer.at

AMTELEFON:

Unter der kostenlosen

AK Hotline

0800/22 55 22 – 1414

sind die Arbeitsrechtsexperten für Sie

erreichbar.

PERSÖNLICH:

Vorbeikommen in

der AK in Innsbruck und den Bezirks-

kammern in Imst, Kitzbühel, Kufstein,

Landeck, Lienz, Reutte, Schwaz und Telfs.

Hier gibts persönliche Beratung.

facebook.com/AKTirol

Besuchen Sie

uns auch unter:

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