G
erechtigkeit
muss sein, vor
allem auch am
Arbeitsplatz: Doch
die Realität sieht leider
oft ganz anders aus. Damit
Beschäftigte Bescheid wissen
und nachlesen können, was erlaubt
ist, und wo sie aufpassen müssen, gibts
die leicht verständliche AK Broschüre
„Arbeitsrecht griffbereit“.
Darin finden Arbeitnehmer
das Wichtigste zu Arbeitsvertrag,
Dienstzettel, Urlaubsrecht, Kran-
kenstand, geringfügiger Beschäf-
tigung, Abfertigung, Betriebs-
übergang, Pflegefreistellung,
Kündigung oder Entlassung. AK
Mitglieder können die handliche
Broschüre einfach herunterla-
den auf
www.ak-tirol.comoder
kostenlos anfordern unter Telefon
0800/22 55 22 – 1432. Denn nur
wer sein Recht kennt, kann es auch
durchsetzen! Und wenn es Unklarheiten
oder Probleme gibt, einfach direkt
bei den AK Juristen nachfragen unter
0800/22 55 22 – 1414 oder vorbeikom-
men in der AK Tirol in Innsbruck oder in
Ihrer Bezirkskammer.
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Nr. 98, Juli/August 2017
A
RBEIT
&
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ECHT
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armen war Rezeptionistin in einem
großen Hotel in Osttirol. Als ihr Dienst-
verhältnis beendet war, erhielt sie ihre
Endabrechnung. Die kam ihr aber doch
ziemlich niedrig vor. Sie wandte sich an die AK
Lienz. Und das war gut so. Der dortige Jurist
kontrollierte die Abrechnung und siehe da: Es
fehlte das anteilige Weihnachts- und Urlaubs-
geld. Immerhin 430 Euro bekam Carmen nach-
träglich ausbezahlt und ein Dienstzeugnis.
Recht muss Recht bleiben
Wer streitet schon gerne oder zieht gar vor Ge-
richt? Aber wer kann es sich schon leisten, auf
Geld, das einem zusteht, zu verzichten? Auch
Arbeitnehmer haben Rechte. Aber die müssen oft
hart erkämpft werden. Hier helfen dieAKArbeits-
rechtsexperten den Tiroler Arbeitnehmern mit Rat
und Recht, notfalls auch vor Gericht.
131.000 Kontakte
Das zeigt die Bilanz der AK Tirol im Bereich Ar-
beitsrecht. Rund 99.700 Mal haben im vergange-
nen Jahr Beschäftigte bei den Arbeitsrechtsexper-
ten der AK Tirol um Rat gefragt, per Telefon oder
in der persönlichen Beratung, in der Zentrale in
Innsbruck oder in einer der acht AK Bezirkskam-
mern. Weitere 18.480 erhielten über das Betriebs-
service Auskunft und Hilfe, 12.810 in der Jugend-
abteilung. Längst nicht in allen Fällen kommt es
zum Prozess. Vielfach genügt eine Auskunft oder
ein Brief der AK und die Unternehmen lenken in
einer Auseinandersetzung ein.
9 Millionen Euro
Meist geht es dabei um Gelder, die den Arbeit-
nehmern vorenthalten wurden. Die Arbeitsrechts-
experten konnten im abgelaufenen Jahr mehr als 9
Millionen Euro für die AK Mitglieder erkämpfen.
Langes Sündenregister
Wenn die Arbeiterkammer so oft kontaktiert wird,
wirft das auch ein Schlaglicht auf das Klima in
manchen Betrieben. Mit denArbeitnehmerrechten
ist es leider nicht immer so gut bestellt: Überstun-
den nicht ordentlich abgerechnet, das Entgelt nicht
pünktlich am Konto, Sonderzahlungen vorenthal-
ten, Kündigungsfristen nicht eingehalten. Das
Sündenregister ist lange. Immer mehr Betroffene
müssen um den nackten Lohn bangen, den sie be-
reits erarbeitet haben.
Fadenscheinig
Wenn von Unternehmerseite dann argumentiert
wird, das seien nur Einzelfälle im Promillebereich,
dann sprechen die Summen, die dieAK für dieAr-
beitnehmer erkämpft hat, eine andere
Sprache: 9 Millionen Euro in Tirol,
mehr als 200 Millionen Euro in ganz
Österreich pro Jahr!
Für manche Unternehmer mag
dies vielleicht nicht der Rede wert
sein. Aber für die Arbeitnehmer
und ihre Familien ist dieses Geld
die Existenzgrundlage! Wenn der
Lohn ausbleibt, die Abrechnung
nicht stimmt, Überstunden nicht
ausbezahlt werden, müssen die
Fixkosten, wie Wohnung, Betriebs-
kosten oder Kreditraten trotzdem be-
dient werden.
Als Standesvertretung der Arbeit-
nehmer geht es uns um jedes einzelne
Schicksal und um den Schutz der Be-
schäftigten und der guten Betriebe
vor schwarzen Unternehmer-
schafen. Zum Glück gibt
es in unserem Land
nur wenige. Damit
es auch so bleibt,
schaut die AK
drauf, dass die
Regeln einge-
halten werden.
Für Schnupperwoche mit
100-Euro-Gutschein abgespeist
AK GREIFT EIN
NEWS
Damit es am
Arbeitsplatz fair zugeht
Schutzmacht.
Viel versprechen, hart arbeiten lassen und dann zu wenig zahlen:
Wenn der Chef unfair ist, verhilft die Arbeiterkammer den Beschäftigten zum Recht.
Erfolg.
Immer wieder fordern Arbeitgeber bei Jobwechsel
Ausbildungskosten von Mitarbeitern zurück. Doch nicht
immer zu Recht. Das zeigt ein Fall der AK Imst.
A
nton war Bauarbeiter bei einer
Oberländer Firma. So ganz zu-
frieden war er mit seiner Arbeits-
stelle nicht. Er bekam ein
besseres Jobangebot
und kündigte. Als
er seine Endab-
rechnung erhielt,
staunte er nicht
schlecht. Da waren
doch glatt 1.400
Euro für die Kos-
ten seiner absol-
vierten Sprengbe-
fugtenausbildung
abgezogen.
Das wollte
Anton
so
nicht akzep-
tieren und suchte Rat bei der AK Imst.
Und das war auch gut so. Der Arbeitge-
ber musste die 1.400 Euro wieder an sei-
nen früheren Mitarbeiter zurückbezahlen.
Denn Ausbildungskosten dürfen nur dann
zurückverlangt werden, wenn dies schrift-
lich vereinbart wurde. Und das war nicht
der Fall. Anton war froh um die professio-
nelle Hilfe der AK Imst.
Ausbildungskosten
Immer wieder kommt es bei Jobwechsel
zu derartigen Rückforderungen von Aus-
bildungskosten. Dies muss jedoch zwin-
gend schriftlich vereinbart sein. Seit dem
Jahr 2016 gibt es bei neu abgeschlossenen
Rückersatzvereinbarungen
außerdem
rechtliche Verbesserungen. Hat der Arbeit-
geber eine Ausbildung finanziert, kann er
die Kosten nur
noch vier Jahre
lang zurückfor-
dern. Neu ist
auch, dass die
Summe Monat
für Monat nied-
riger wird. Bis-
her war es zu-
lässig, ein volles
Jahr verstreichen
zu lassen, bevor eine
Minderung eintrat.
Bleibt zu hoffen, dass es
mit den neuen Regelungen für
den Arbeitgeber nicht mehr so leicht
ist, Beschäftigte unter Druck zu set-
zen, die den Arbeitgeber wechseln
wollen.
GANZ SCHÖN FRECH
AK verhalf zu 1.400 Euro
Tipptopp
beim Recht
im Job
S
achen gibts, die glaubt man kaum. Maria aus Schwaz hatte sich bei einer
Firma beworben. Eine Woche probeweises Schnuppern wurde ihr zugesagt.
Sie wollte die Arbeitsstelle, also hat sie sich eine Woche ordentlich angestrengt und aktiv mitgearbeitet.
Doch die Firma entschied sich für eine andere Bewerberin. Als „Dankeschön“ gabs für Maria einen
Warengutschein in der Höhe von 100 Euro. Schon ganz schön frech, fand Maria und wandte sich an
die AK Schwaz. Nach einigem Hin und Her wurde Maria ordentlich bezahlt. Immerhin 500 Euro hat sie
bekommen und eine nachträgliche An- und Abmeldung zur Sozialversicherung.
Foto: valiza14/Fotolia.com
Foto: Africa-Studio/Fotolia.com
Unfai
für
s
Arbei
be
die Ü
ist
MehrWissen für
Ihre Sicherheit
Die Arbeiterkammer Tirol hilft ihren
Mitgliedern auf zahlreichen Informati-
onskanälen, zu ihrem Recht zu kommen.
AM SMARTPHONE:
In der AK App
„Frag uns“
gibts das Lexikon Arbeitsrecht.
Einfach kostenlos imApp Store und auf
Google Play downloaden.
IM INTERNET:
Auf
tirol.arbeiterkam-
mer.atunter
Beratung/Arbeit & Recht
findet man Erstinfos zu den wichtigsten
arbeitsrechtlichen Fragen.
AUF FACEBOOK:
Besuchen Sie uns
auf
facebook.com/AKTirol.MIT VIDEOS:
Werden meine
Überstunden richtig abgerechnet?
Wann darf ich mir Urlaub nehmen?
Antworten dazu geben die AK Job-Clips
auf
tirol.arbeiterkammer.atunter
Service/Videos/Arbeitsrecht.
MIT BROSCHÜREN:
Ihre Rechte
amArbeitsplatz, geringfügige Beschäfti-
gung, Arbeits- und Ruhezeit und vieles
mehr – kostenlos anzufordern unter
0800/22 55 22 – 1300
oder als Down-
load auf
tirol.arbeiterkammer.atAMTELEFON:
Unter der kostenlosen
AK Hotline
0800/22 55 22 – 1414
sind die Arbeitsrechtsexperten für Sie
erreichbar.
PERSÖNLICH:
Vorbeikommen in
der AK in Innsbruck und den Bezirks-
kammern in Imst, Kitzbühel, Kufstein,
Landeck, Lienz, Reutte, Schwaz und Telfs.
Hier gibts persönliche Beratung.
facebook.com/AKTirolBesuchen Sie
uns auch unter:
facebook.com/AKTirol