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AK erreicht Urteil für Kreditnehmer

Präsident Zangerl kritisiert Missmanagement der Banker

Voller Erfolg.

Eine Verbandsklage im Auftrag der AK Tirol gegen die Hypo Tirol Bank führte jetzt zu einem

richtungsweisenden OGH-Urteil: Die Bank muss negative Zinssätze bei Verbraucherkrediten berücksichtigen.

Während die Hypo Tirol Bank einlenkt, sträuben sich andere Banken noch. Dagegen will die AK vorgehen.

E

ine Verbandsklage im Auf-

trag der AK gegen die Hypo

Tirol Bank brachte einen

Stein ins Rollen, der zur La-

wine wurde. Nach einem aktuellen

OGH-Urteil müssen Banken nega-

tive Zinssätze bei Verbraucherkre-

diten berücksichtigen und unzuläs-

sig kassierte Zinsen rückerstatten.

Die Hypo Tirol Bank hat mittler-

weile mitgeteilt, dass sie die zuviel

verrechneten Zinsen automatisch

rückerstatten und alle betroffenen

Kunden nach erfolgter Rückerstat-

tung per Kontoauszug verständigen

wird, andere heimische Banken

sträuben sich noch.

Für AK Präsident Erwin Zangerl

eine Frechheit: „Auch die Bankma-

nager haben sich an die Rechtspre-

chung zu halten. In Zeiten der Krise

kommt das Geld der Steuerzahler

gerade recht, wenn es aber darum

geht, Vorteile weiterzugeben, wehrt

man sich und spricht sogar vonMit-

arbeiterabbau aufgrund dieses Ur-

teils. Das ist nicht zu akzeptieren.

Dagegen werden wir uns im Sinne

der Kunden und Bankangestellten

wehren.“ Zangerl fordert daher

die heimischen Bankmanager auf,

allen betroffenen Kreditnehmern

die zuviel verrechneten Zinsen au-

tomatisch zurückzuerstatten und

nicht gegen die Konsumenten und

Bankmitarbeiter zu arbeiten.

Urteil gilt für

alle Banken

Die im Auftrag der AK Tirol ein-

gebrachte Verbandsklage gegen die

Hypo Tirol Bank führte zu einem

richtungsweisenden Urteil, das klar

sagt: Alle Banken müssen negati-

ve Zinssätze bei Verbraucherkre-

diten berücksichtigen. Während

die Hypo Tirol Bank bereits zuge-

sichert hat, die zu viel verrechneten

Zinsen automatisch zurückzuer-

statten, sprechen andere heimische

Bankinstitute jedoch von einem

reinen „Hypo-Urteil“. Für AK Prä-

sident Zangerl ist diese Argumenta-

tion unverständlich und fern jeder

moralischen Haltung: „Das Urteil

lässt hier keinen Spielraum für In-

terpretationen, es gilt für alle be-

troffenen Banken“.

Zumal mittlerweile bereits wei-

tere Urteile des OGH die Rechtsan-

sicht der AK Tirol bestätigt haben

und damit eine gefestigte Recht-

sprechung vorliegt, sodass weiteren

Ausreden manch betroffener Bank

mit Nachdruck entgegenzutreten

ist.

Manager arbeiten gegen

Kunden und Mitarbeiter

AK Präsident Zangerl kann der

Haltung der Bankmanager wenig

abgewinnen: „Es zeigt sich, dass

man hier ganz klar gegen die In-

teressen der Kunden gearbeitet hat

und ungeniert weiterarbeiten will.

Wenn die Bank schon vom nega-

tiven Zinsniveau profitiert, sollten

die Manager so viel Anstand besit-

zen und diesen Vorteil weitergeben.

Einerseits kassiert und spekuliert

man, andererseits werden Kunden

übervorteilt, um nicht zu sagen, ab-

kassiert. Und fühlt sich dasManage-

ment ungerecht behandelt, wird mit

dem Abbau von Bankmitarbeitern

gedroht.“ Zangerl geht auch davon

aus, dass Banken den Erfolg, den

die AK für tausende Konsumenten

erreicht hat, als geschäftsschädi-

gend hinstellen werden, um damit

den Abbau von Mitarbeitern zu

rechtfertigen. „Darauf werden wir

jedoch genau achten und jeden Ma-

nager vor den Vorhang bitten. Denn

so ein Vorgehen zeugt nicht nur von

totalem Missmanagement, sondern

auch von einer Moral, die ebenso

negativ ist, wie das Zinsniveau, von

dem man jetzt über Jahre profitiert

hat“, so Zangerl.

Der AK Präsident fordert daher

auch alle anderen Banken auf, die

eine wie vom OGH festgestellte,

rechtlich unzulässige Vorgehens-

weise gewählt haben, ihre Kredit-

nehmer von sich aus zu informie-

ren und die unzulässig kassierten

Zinsen zurückzuerstatten. Zangerl:

„Wie mittlerweile bekannt sein

dürfte, schrecken wir nicht davor

zurück, juristische Schritte zu set-

zen. Wenn sich Banken weigern,

wird das auch in diesem Fall nicht

anders sein.“

8

K

ONSUMENT

&

R

ECHT

Nr. 98, Juli/August 2017

B

ei den Konsumentenschüt-

zern der AK Tirol häufen

sich derzeit Beschwer-

den über das schweize-

rische

Unternehmen

Viagogo AG, welches

die Website

viagogo.

at

betreibt: Dem Un-

ternehmen wird irre-

führendes Auftreten

und intransparente

Preispolitik vorge-

worfen.

Irreführend

Beim Besucher

der Website

vi-

agogo.at

wird

der

Eindruck

erweckt, es handle

sich um ein auto-

risiertes Ticket-Ver-

kaufsportal. Nur wer

die Bestimmungen im

Kleingedruckten studiert, er-

fährt, dass es sich bei viagogo.

at um eine Online-Ticketbör-

se handelt, auf welcher Mitglieder

so genannte Zweitmarkttickets

kaufen und verkaufen können. Ein

Kaufvertrag kommt deshalb nicht

mit der Viagogo AG, sondern direkt

zwischen dem jeweiligen Käufer

und dem Verkäufer zustande. Die-

ser Umstand, und folglich auch die

Identität des eigentlichen Vertrags-

partners, wird dem Käufer jedoch

regelmäßig nicht offengelegt.

Intransparente Preisgestaltung

Beim Bestellvorgang wird nur ver-

steckt darauf hingewiesen, dass sich

die angegebenen Preise exklusive

Mehrwertsteuer und Nebenge-

bühren verstehen, sodass Käufer

beim Erhalt der Bestellbestätigung

von horrenden Zusatzkosten, wie

z. B. Bearbeitungsgebühren über-

rascht werden. Auch werden die

Tickets regelmäßig weit über dem

regulären Kaufpreis verkauft, wo-

bei der Originalpreis dem Verbrau-

cher beim Kauf nicht ersichtlich

gemacht wird.

Zahnlose „100-%-Garantie“

Die Viagogo AG verspricht den

Käufern, was eigentlich selbstver-

ständlich sein sollte, nämlich recht-

zeitig vor Veranstaltungsbeginn,

gültige Tickets zu erhalten. Diese

Garantie wird in den AGB des Un-

ternehmens jedoch wesentlich ein-

geschränkt: Die Viagogo AG lässt

es sich nämlich – nach eigenem

Ermessen – offen, den Betroffenen

vergleichbare Karten zu schicken

oder das Geld zu erstatten. Auch

was unter vergleichbaren Karten zu

verstehen ist, will die Viagogo AG

„ausschließlich nach eigenem Er-

messen“ bestimmen.

Probleme mit gekauften Tickets

Einige Konsumenten berichten

davon, von der Viagogo AG Ti-

ckets erhalten zu haben, welche

aufgrund falscher Personalisierung

oder Sperre durch den Veranstal-

ter nicht zum Eintritt berechtigten.

Im Fall von Reklamationen ist das

Unternehmen für betroffene Kon-

sumenten häufig schwer bzw. gar

nicht erreichbar.

Die AK Konsumentenschützer raten

generell zur Vorsicht beim Kauf von

Veranstaltungstickets über Online-

Kartenbörsen, denn:

• Der Betreiber einer Kartenbörse

tritt regelmäßig nur als Vermittler

auf. Der direkte Vertragspartner ist

meist ein privater Verkäufer. Da-

her sind solche Geschäfte risiko-

behafteter und betrugsanfälliger.

• Wenn möglich, sollten Tickets

nur bei offiziellen Veranstaltungs-

partnern gekauft werden. Wer auf

diesem Wege keine Karten mehr

erhält, muss besonderes Augen-

merk auf die Seriosität des Zweit-

marktanbieters legen.

• Zweitmarkttickets werden auf

Kartenbörsen meist zu erheb-

lich teureren Preisen verkauft.

Erkundigen Sie sich daher beim

Veranstalter über den regulären

Verkaufspreis, sodass Sie einen

Vergleichswert haben.

Äger über Ticket-Portal

Online-Nepp.

Irreführendes Auftreten, intransparente Preispolitik, horrende Kosten: Das

schweizerische Ticket-Portal

viagogo.at

arbeitet mit unsauberen Mitteln. Die AK warnt.

Noch Fragen?

Bei Fragen zum aktuellen Urteil des

OGH bzw. im Falle, dass sich Banken

weigern, zu viel verrechnete Zinsen zu

erstatten, stehen die Experten der AK

Tirol unter der kostenlosen Nummer

0800/22 55 22 – 1818 zur Verfügung.

Alle Details auf

www.ak-tirol.com

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