AK erreicht Urteil für Kreditnehmer
Präsident Zangerl kritisiert Missmanagement der Banker
Voller Erfolg.
Eine Verbandsklage im Auftrag der AK Tirol gegen die Hypo Tirol Bank führte jetzt zu einem
richtungsweisenden OGH-Urteil: Die Bank muss negative Zinssätze bei Verbraucherkrediten berücksichtigen.
Während die Hypo Tirol Bank einlenkt, sträuben sich andere Banken noch. Dagegen will die AK vorgehen.
E
ine Verbandsklage im Auf-
trag der AK gegen die Hypo
Tirol Bank brachte einen
Stein ins Rollen, der zur La-
wine wurde. Nach einem aktuellen
OGH-Urteil müssen Banken nega-
tive Zinssätze bei Verbraucherkre-
diten berücksichtigen und unzuläs-
sig kassierte Zinsen rückerstatten.
Die Hypo Tirol Bank hat mittler-
weile mitgeteilt, dass sie die zuviel
verrechneten Zinsen automatisch
rückerstatten und alle betroffenen
Kunden nach erfolgter Rückerstat-
tung per Kontoauszug verständigen
wird, andere heimische Banken
sträuben sich noch.
Für AK Präsident Erwin Zangerl
eine Frechheit: „Auch die Bankma-
nager haben sich an die Rechtspre-
chung zu halten. In Zeiten der Krise
kommt das Geld der Steuerzahler
gerade recht, wenn es aber darum
geht, Vorteile weiterzugeben, wehrt
man sich und spricht sogar vonMit-
arbeiterabbau aufgrund dieses Ur-
teils. Das ist nicht zu akzeptieren.
Dagegen werden wir uns im Sinne
der Kunden und Bankangestellten
wehren.“ Zangerl fordert daher
die heimischen Bankmanager auf,
allen betroffenen Kreditnehmern
die zuviel verrechneten Zinsen au-
tomatisch zurückzuerstatten und
nicht gegen die Konsumenten und
Bankmitarbeiter zu arbeiten.
Urteil gilt für
alle Banken
Die im Auftrag der AK Tirol ein-
gebrachte Verbandsklage gegen die
Hypo Tirol Bank führte zu einem
richtungsweisenden Urteil, das klar
sagt: Alle Banken müssen negati-
ve Zinssätze bei Verbraucherkre-
diten berücksichtigen. Während
die Hypo Tirol Bank bereits zuge-
sichert hat, die zu viel verrechneten
Zinsen automatisch zurückzuer-
statten, sprechen andere heimische
Bankinstitute jedoch von einem
reinen „Hypo-Urteil“. Für AK Prä-
sident Zangerl ist diese Argumenta-
tion unverständlich und fern jeder
moralischen Haltung: „Das Urteil
lässt hier keinen Spielraum für In-
terpretationen, es gilt für alle be-
troffenen Banken“.
Zumal mittlerweile bereits wei-
tere Urteile des OGH die Rechtsan-
sicht der AK Tirol bestätigt haben
und damit eine gefestigte Recht-
sprechung vorliegt, sodass weiteren
Ausreden manch betroffener Bank
mit Nachdruck entgegenzutreten
ist.
Manager arbeiten gegen
Kunden und Mitarbeiter
AK Präsident Zangerl kann der
Haltung der Bankmanager wenig
abgewinnen: „Es zeigt sich, dass
man hier ganz klar gegen die In-
teressen der Kunden gearbeitet hat
und ungeniert weiterarbeiten will.
Wenn die Bank schon vom nega-
tiven Zinsniveau profitiert, sollten
die Manager so viel Anstand besit-
zen und diesen Vorteil weitergeben.
Einerseits kassiert und spekuliert
man, andererseits werden Kunden
übervorteilt, um nicht zu sagen, ab-
kassiert. Und fühlt sich dasManage-
ment ungerecht behandelt, wird mit
dem Abbau von Bankmitarbeitern
gedroht.“ Zangerl geht auch davon
aus, dass Banken den Erfolg, den
die AK für tausende Konsumenten
erreicht hat, als geschäftsschädi-
gend hinstellen werden, um damit
den Abbau von Mitarbeitern zu
rechtfertigen. „Darauf werden wir
jedoch genau achten und jeden Ma-
nager vor den Vorhang bitten. Denn
so ein Vorgehen zeugt nicht nur von
totalem Missmanagement, sondern
auch von einer Moral, die ebenso
negativ ist, wie das Zinsniveau, von
dem man jetzt über Jahre profitiert
hat“, so Zangerl.
Der AK Präsident fordert daher
auch alle anderen Banken auf, die
eine wie vom OGH festgestellte,
rechtlich unzulässige Vorgehens-
weise gewählt haben, ihre Kredit-
nehmer von sich aus zu informie-
ren und die unzulässig kassierten
Zinsen zurückzuerstatten. Zangerl:
„Wie mittlerweile bekannt sein
dürfte, schrecken wir nicht davor
zurück, juristische Schritte zu set-
zen. Wenn sich Banken weigern,
wird das auch in diesem Fall nicht
anders sein.“
8
K
ONSUMENT
&
R
ECHT
Nr. 98, Juli/August 2017
B
ei den Konsumentenschüt-
zern der AK Tirol häufen
sich derzeit Beschwer-
den über das schweize-
rische
Unternehmen
Viagogo AG, welches
die Website
viagogo.
at
betreibt: Dem Un-
ternehmen wird irre-
führendes Auftreten
und intransparente
Preispolitik vorge-
worfen.
Irreführend
Beim Besucher
der Website
vi-
agogo.atwird
der
Eindruck
erweckt, es handle
sich um ein auto-
risiertes Ticket-Ver-
kaufsportal. Nur wer
die Bestimmungen im
Kleingedruckten studiert, er-
fährt, dass es sich bei viagogo.
at um eine Online-Ticketbör-
se handelt, auf welcher Mitglieder
so genannte Zweitmarkttickets
kaufen und verkaufen können. Ein
Kaufvertrag kommt deshalb nicht
mit der Viagogo AG, sondern direkt
zwischen dem jeweiligen Käufer
und dem Verkäufer zustande. Die-
ser Umstand, und folglich auch die
Identität des eigentlichen Vertrags-
partners, wird dem Käufer jedoch
regelmäßig nicht offengelegt.
Intransparente Preisgestaltung
Beim Bestellvorgang wird nur ver-
steckt darauf hingewiesen, dass sich
die angegebenen Preise exklusive
Mehrwertsteuer und Nebenge-
bühren verstehen, sodass Käufer
beim Erhalt der Bestellbestätigung
von horrenden Zusatzkosten, wie
z. B. Bearbeitungsgebühren über-
rascht werden. Auch werden die
Tickets regelmäßig weit über dem
regulären Kaufpreis verkauft, wo-
bei der Originalpreis dem Verbrau-
cher beim Kauf nicht ersichtlich
gemacht wird.
Zahnlose „100-%-Garantie“
Die Viagogo AG verspricht den
Käufern, was eigentlich selbstver-
ständlich sein sollte, nämlich recht-
zeitig vor Veranstaltungsbeginn,
gültige Tickets zu erhalten. Diese
Garantie wird in den AGB des Un-
ternehmens jedoch wesentlich ein-
geschränkt: Die Viagogo AG lässt
es sich nämlich – nach eigenem
Ermessen – offen, den Betroffenen
vergleichbare Karten zu schicken
oder das Geld zu erstatten. Auch
was unter vergleichbaren Karten zu
verstehen ist, will die Viagogo AG
„ausschließlich nach eigenem Er-
messen“ bestimmen.
Probleme mit gekauften Tickets
Einige Konsumenten berichten
davon, von der Viagogo AG Ti-
ckets erhalten zu haben, welche
aufgrund falscher Personalisierung
oder Sperre durch den Veranstal-
ter nicht zum Eintritt berechtigten.
Im Fall von Reklamationen ist das
Unternehmen für betroffene Kon-
sumenten häufig schwer bzw. gar
nicht erreichbar.
Die AK Konsumentenschützer raten
generell zur Vorsicht beim Kauf von
Veranstaltungstickets über Online-
Kartenbörsen, denn:
• Der Betreiber einer Kartenbörse
tritt regelmäßig nur als Vermittler
auf. Der direkte Vertragspartner ist
meist ein privater Verkäufer. Da-
her sind solche Geschäfte risiko-
behafteter und betrugsanfälliger.
• Wenn möglich, sollten Tickets
nur bei offiziellen Veranstaltungs-
partnern gekauft werden. Wer auf
diesem Wege keine Karten mehr
erhält, muss besonderes Augen-
merk auf die Seriosität des Zweit-
marktanbieters legen.
• Zweitmarkttickets werden auf
Kartenbörsen meist zu erheb-
lich teureren Preisen verkauft.
Erkundigen Sie sich daher beim
Veranstalter über den regulären
Verkaufspreis, sodass Sie einen
Vergleichswert haben.
Äger über Ticket-Portal
Online-Nepp.
Irreführendes Auftreten, intransparente Preispolitik, horrende Kosten: Das
schweizerische Ticket-Portal
viagogo.atarbeitet mit unsauberen Mitteln. Die AK warnt.
Noch Fragen?
Bei Fragen zum aktuellen Urteil des
OGH bzw. im Falle, dass sich Banken
weigern, zu viel verrechnete Zinsen zu
erstatten, stehen die Experten der AK
Tirol unter der kostenlosen Nummer
0800/22 55 22 – 1818 zur Verfügung.
Alle Details auf
www.ak-tirol.comFoto: Sabphoto/Fotolia.com
Foto: Gina Sanders/Fotolia.com