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RBEIT
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ECHT
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Nr. 99, September 2017
Frauen in der Teilzeitfalle
H
ierzulande ist und bleibt
Teilzeit ein weibliches
Phänomen. Mehr als jede
zweite berufstätige Frau
in Tirol arbeitet Teilzeit! Tendenz
steigend
(siehe Fakten unten)
.
Während Teilzeitarbeit in eini-
gen Lebenssituationen die richtige
Wahl sein kann, ist sie nicht immer
freiwillig. Frauen müssen oft dazu
verdienen, weil jeder Euro zählt, an-
gesichts niedriger Löhne und hoher
Lebenshaltungs- und Wohnkosten.
Andererseits können sie Familie
und Beruf nur mit Teilzeitbeschäf-
tigung bewältigen, weil es an Be-
treuungseinrichtungen samt geeig-
neter Öffnungszeiten mangelt, vor
allem im ländlichen Raum. Aber
Teilzeitarbeit hat massive Auswir-
kungen nicht nur auf Karriere- und
Berufschancen. Teilzeitarbeit bietet
außerdem nicht das Einkommens-
niveau einer Vollzeitarbeit. Ganz
abgesehen davon, dass finanzielle
Selbständigkeit nur mit einer ein-
zelnen Teilzeitarbeit angesichts des
Preisniveaus in Tirol so gut wie un-
möglich ist.
Aber vor allem heißt halber Lohn
auch halbe Pension
(siehe rechts)
.
Eine Tatsache, die Frauen im Alter
schmerzlich zu spüren bekommen
können.
Das gilt rechtlich.
Nichts desto
trotz bleibt vielen nur diese Arbeits-
form, um etwas dazu zu verdienen.
Da heißt es auf jeden Fall, alle recht-
lichen Bestimmungen zu kennen.
• Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die
vereinbarte Wochenarbeitszeit die
gesetzliche (40 Wochenstunden)
oder eine kollektivvertraglich ver-
kürzte Normalarbeitszeit (z. B. im
Handel 38,5 Stunden) unterschrei-
tet. Ausmaß, Lage und Änderung
dieser Arbeitszeit sind zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu
vereinbaren.
• Teilzeitbeschäftigte sind zurMehr-
arbeit nur dann verpflichtet, wenn
keine
berücksichtigungswür-
digen Interessen der Mehrarbeit
entgegenstehen (z. B. Kinderbe-
treuungspflichten). Bei teilzeitbe-
schäftigten Arbeitnehmern ist bei
der Berechnung der Sonderzah-
lungen (Urlaubs- und Weihnachts-
geld) die regelmäßig geleistete
Mehrarbeit zu berücksichtigen.
Keine Einrechnung der Mehrar-
beit in Sonderzahlungen erfolgt,
wenn für die Mehrarbeit Zeitaus-
gleich vereinbart wurde.
• Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen
der Teilzeitarbeit gegenüber voll-
zeitbeschäftigten Arbeitnehmern
nicht benachteiligt werden.
Das Wichtigste zu Mehrarbeit,
Überstundenarbeit und Ent-
lohnung sowie zu Zeitaus-
gleich steht in der AK Bro-
schüre
„Teilzeitarbeit“
,
kostenlos anzufordern un-
ter 0800/22 55 22 – 1432
oder auf
www.ak-tirol.comBenachteiligt.
Teilzeitarbeit mag zwar in manchen Lebenslagen für Frauen die richtige
Wahl sein. Doch diese Arbeitsform bringt auf Dauer keine eigenständige Absicherung.
Halber Lohn =
halbe Pension
L
ange Teilzeitarbeit wirkt sich negativ
auf die Höhe der Pension aus. Das
trifft vor allem auf Mütter zu, die wegen
der Kinderbetreuung oft nicht Vollzeit
arbeiten können. Die Pension ist das
Spiegelbild des Erwerbslebens: Nied-
riges Einkommen, berufliche Unterbre-
chung und Teilzeit sind der Hauptgrund,
dass die Pensionen der Frauen deutlich
niedriger sind als jene der Männer.
Mehr als jede zweite berufstätige Frau
in Tirol arbeitet Teilzeit (53 %), Tendenz
steigend. Der spätere Umstieg auf
Vollzeit ist auch deswegen oft schwer,
weil die notwendigen Betreuungseinrich-
tungen samt geeigneter Öffnungszeiten
fehlen. Was lange Teilzeitarbeit für Frauen
bedeuten kann, illustriert der Berufsver-
lauf zweier Verkäuferinnen mit gleichem
Einstiegsgehalt. Das Beispiel zeigt, wie
sich unterschiedliche Wiedereinstiegs-
modelle auf die spätere Pension auswir-
ken. Während die eine, Eva, nach den
beiden Kindern mit Unterstützung ihres
Mannes früher wieder einsteigt und zwar
gleich in Vollzeitarbeit, bleibt die zweite
Mutter, Maria, länger bei den Kindern zu
Hause, arbeitet danach 18 Jahre Teilzeit
und wechselt später in Vollzeit. Eva, die
früher wieder voll eingestiegen ist, geht
mit 60 Jahren in Pension und bekommt
nach den heute geltenden Regeln 1.370
Euro Pension. Maria hingegen, die
länger bei den Kindern geblieben ist und
lange Teilzeit gearbeitet hat – bekommt
am Berufsende 890
Euro Pension. Die
Faustregel „Halber
Lohn heißt halbe
Pension“ ist also
nicht ganz von
der Hand zu
weisen.
Daten & Fakten.
84.300 Frauen in Tirol arbeiten Teilzeit - mehr als jede
zweite Berufstätige! Vollzeitbeschäftigte Tirolerinnen gibt es lediglich 73.400.
F
ür alle unselbständig Be-
schäftigten in Tirol betrug
die Teilzeitquote im Jahr
2016 30,7 %. Insgesamt
gingen etwa 100.000 Beschäftigte
einer Teilzeitarbeit nach. Der weit
überwiegende Teil davon – etwa
84.300 Personen – waren Frauen.
Die Teilzeitquote der Frauen
machte 53,5 % aus, während die
der Männer lediglich 9,3 % betrug.
In absoluten Zahlen: In Vollzeit ar-
beiten 152.200 Männer, in Teilzeit
hingegen nur 15.700 – zweifellos
ein gravierender Unterschied.
65 Prozent der gesamten Tiroler
Beschäftigungszunahme seit 2011
gehen auf das Konto weiblicher
Teilzeitarbeit.
Ähnliche Arbeitszeiten.
Ein de-
taillierterer Blick in die Daten rela-
tiviert diese Zahlen. Denn die tat-
sächlich geleisteten wöchentlichen
Arbeitsstunden von Männern und
Frauen, weichen nicht so sehr
voneinander ab, wie das die
höchst
unterschiedliche
Teilzeitquote suggerieren
könnte.
MÄNNER.
Tiroler Män-
ner leisteten laut Mi-
krozensus im Jahr 2016
durchschnittlich 34,2 Ar-
beitsstunden pro Woche.
Männer mit einer Vollzeittätig-
keit kamen auf 36 Stunden, Männer
mit Teilzeitarbeit auf 17,1 Stunden.
FRAUEN.
Die Frauen in Tirol lei-
steten im Durchschnitt 25,7 Ar-
beitsstunden pro Woche – nur rund
ein Viertel weniger (8,5 Stunden)
als die Männer. Bei Vollzeitarbeit
kamen die Frauen auf 35 tatsäch-
lich geleistete Arbeitsstunden und
lagen damit beinahe gleichauf mit
den Männern. Bei Teilzeitarbeit la-
gen die Frauen mit 17,7 Stunden,
sogar etwas über der Stundenleis-
tung der Männer.
Lohn.
In der Zusammenschau
bedeutet dies, dass die Einkom-
mensunterschiede zwischen
Männern und Frauen – die
Männereinkommen über-
trafen diejenigen der
Frauen um 56 % – zwar
zum Teil durch den Fak-
tor Arbeitszeit erklärt
werden können, dies als
vollständige Erklärung je-
doch sicher nicht ausreicht.
Ganz offensichtlich bestim-
men die unterschiedlichen be-
ruflichen Positionen von Männern
und Frauen und die Verteilung über
die verschiedenen Branchen min-
destens ebenso wesentlich über die
Einkommenschancen. Noch ein
wichtiger Faktor: Mehrarbeit in der
Teilzeit wird ungerecht und nied-
riger entlohnt als Überstunden in
der Vollzeit
(siehe links)
.
Die Hälfte arbeitet atypisch
Mehr Zuschlag
bei Mehrarbeit
B
ei Teilzeit wird Mehrarbeit nach
speziellen Regeln abgerechnet. Der
sogenannte Mehrarbeitszuschlag wird
zwischen der vereinbarten und der Nor-
malarbeitszeit (40 Wochenstunden bzw.
z. B. im Handel 38,5 Stunden) nur mit
25 Prozent abgegolten. Diesen Zuschlag
gibt es aber nur, wenn die Mehrarbeit
nicht innerhalb von drei Monaten
durch Zeitausgleich abgegolten wurde.
Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit
werden hingegen mit mindestens 50 Pro-
zent abgegolten. Diese Benachteiligung
gehört beseitigt. Die AK Tirol verlangt die
Angleichung des Mehrarbeitszuschlags
auf den Überstundenzuschlag.
FORDERUNG
Teilzeitarbeit
ist größtenteils weiblich. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen und zahlreichen Anfragen.
AKUT
TEILZEITARBEIT
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