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AK

-Infoservice

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SCHRITT 5: EXTERNE EXPERTISE EINHOLEN

Wenn das interne Aufzeigen von Problemen nicht fruchtet und

Arbeitgeber/-innen ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht nachkommen,

können sich Betriebsräte auch an externe Stellen wenden. Arbeiterkam-

mer und Gewerkschaften bieten beispielsweise rechtliche Beratung an

und informieren über die geltenden Gesetze. Zudem kann auch die weite-

re Vorgehensweise und eine eventuelle Unterstützung durch die Interes-

senvertretung dabei besprochen und geplant werden.

Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Ar-

beitsinspektion können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen infor-

mieren. Zudem können Sie dort Hinweise auf praktikable und bewährte

Lösungen bekommen. Ein Kontakt zu diesen Einrichtungen wird seitens

des Unternehmens oftmals gescheut. Dies ist jedoch unbegründet, da

AUVA und Arbeitsinspektion lieber rechtzeitig vorab beraten, als nach

einem bereits entstandenen Schaden. Jedoch gilt auch hier: Die Arbeit-

geberin/Der Arbeitgeber muss gewillt sein, die vorgeschlagenen Maßnah-

men dann auch umzusetzen. Sind sie das nicht, müssen sie schließlich

mit Konsequenzen rechnen, was zu Schritt 6 führt.

TIPP FÜR BETRIEBSRÄTE/-INNEN

Ähnlich wie bei den internen Akteuren/-innen des Arbeitnehmer-

schutzes empfiehlt es sich auch hier, guten Kontakt zu pflegen. Als

Betriebsrätin/Betriebsrat sollten Sie die für das Unternehmen zustän-

dige Arbeitsinspektorin/den für das Unternehmen zuständigen Ar-

beitsinspektor kennen und regelmäßig Kontakt halten. Dies erleich-

tert die Kommunikation bei heiklen Fragen und schafft Vertrauen und

Verbindlichkeit. Ebenso lohnt es sich, Kontakte zur AUVA zu pflegen.

Das Fachwissen der zahlreichen Experten/-innen dort kann durchaus

nützlich sein.