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TIPP FÜR BETRIEBSRÄTE/-INNEN
Viele Arbeitgeber/-innen interpretieren die Anrufung der Arbeitsins-
pektion durch Betriebsräte/-innen regelrecht als Verrat. Dabei wird
übersehen, dass zahlreiche vorherige Hinweise auf Probleme ig-
noriert oder unzureichend bearbeitet wurden. Als Betriebsrätin/Be-
triebsrat sollte Ihnen jedenfalls bewusst sein, dass eine „Anzeige“ bei
der Arbeitsinspektion oft als eine Konflikteskalation von der Unter-
nehmensleitung verstanden wird. Dennoch ist dieser Schritt bewusst
zu setzen, wenn die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
auf dem Spiel steht. Sprechen Sie sich bei Bedarf vorab mit Arbei-
terkammer oder Gewerkschaft ab. Stellen Sie der Arbeitsinspektion
sämtliche relevante Informationen vorab zu Verfügung: Wann tritt die
Gefahr auf? Wo tritt sie auf? Wer ist davon betroffen? Auf diese Wei-
se kann die Kontrolle effizient und zielführend erfolgen.