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SCHRITT 3: PROBLEME OFFEN ANSPRECHEN –
LÖSUNGSVORSCHLÄGE BRINGEN
Die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäf-
tigten liegt laut Gesetz in erster Linie bei der Arbeitgeberin/dem Arbeit-
geber. Um dieser Verantwortung auch nachkommen zu können, sind
Arbeitgeber/-innen auf Informationen aus der Belegschaft angewiesen.
Betriebsräte müssen hier als Sprachrohr der Beschäftigten fungieren -
insbesondere bei heiklen Themen, wie dem Führungsverhalten.
Betriebsräte weisen Arbeitergeber/-innen also auf konkrete Sicherheits-
mängel und Gesundheitsprobleme hin. Falls es bereits konkrete Lösungs-
vorschläge gibt, können diese unterbreitet werden. Arbeitgeber/-innen
sind zwar nicht verpflichtet, genau jene Lösung umzusetzen. Jedoch
müssen sie - im Zuge der der Arbeitsplatzevaluierung gemäß § 4 ASchG
- den bekannten Problematiken jedenfalls Abhilfe schaffen. Arbeitsplatze-
valuierung bedeutet, dass sämtliche Gefährdungen für Sicherheit und Ge-
sundheit ermittelt und beurteilt werden sowie Maßnahmen gegen diese
Gefährdungen festgelegt und umgesetzt werden müssen. Natürlich ist es
nicht die Pflicht der Betriebsräte, stets eine Lösung parat zu haben. Zu-
mindest auf eine Evaluierung der bekannten Mängel sollte aber gedrängt
werden. Bei dieser sind Betriebsräte dann zu beteiligen.
In Betrieben, in denen ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten ist, kön-
nen sicherheits- und gesundheitsrelevante Themen auch dort vorge-
bracht werden. Maßnahmen und Vorgehensweisen können dann gleich
mit sämtlichen Akteuren/-innen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
abgestimmt werden. Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müs-
sen gemäß § 88 Abs. 7 ASchG protokolliert werden. Somit sind einge-
brachte Themen, Vorschläge und Positionen stets nachvollziehbar.
Arbeitgeber/-innen können auf verschiedenen Wegen Kenntnis über Si-
cherheitsmängel und Gesundheitsgefährdungen erhalten. Ob durch per-
sönliche Gespräche, durch schriftliche Informationen oder im Zuge ei-
nes Arbeitsschutzausschusses, ist dabei unerheblich. Der entscheidende
Punkt ist, dass Arbeitgeber/-innen hier die Verantwortung tragen und eine
Lösung herbeiführen müssen.
Sollte dies nicht geschehen, gehen Sie zu Schritt 4 über.