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SCHRITT 4: VERBÜNDETE IM BETRIEB SUCHEN

Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bedarf es seitens des Be-

triebsrates oft einer gewissen Überzeugungsarbeit. Arbeitgeber/-innen

haben oft Schwierigkeiten damit, Probleme und ihre Verantwortung für

deren Lösung anzuerkennen. Es gibt jedoch einige betriebliche Akteure/-

innen, mit denen Betriebsräte kooperieren können, um die Verantwortli-

chen von ihren Anliegen zu überzeugen.

Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner/-innen können für Betriebs-

räte wesentliche Partner/-innen sein. Sie haben Arbeitgeber/-innen in Si-

cherheits- und Gesundheitsfragen zu beraten und mit anderen Akteuren/-

innen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes zusammenzuarbeiten. Die

Expertise von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern/-innen kann

nützlich sein, wenn man betriebsrätliche Forderungen fachlich unter-

mauern möchte. Auch mit anderen Experten/-innen, insbesondere auch

Arbeitspsychologen/-innen, sollte man als Betriebsrat unbedingt koope-

rieren.

Auch Sicherheitsvertrauenspersonen sind wichtige Partner/-innen, wenn

es darum geht, Überzeugungsarbeit gegenüber der Arbeitgeberseite zu

leisten. Sicherheitsvertrauenspersonen werden von der Arbeitgeberin/

vom Arbeitgeber mit betriebsrätlicher Zustimmung bestellt. Sie kommen

aus dem Kreis der Belegschaft, sind zumeist erfahrene und verlässliche

Mitarbeiter/-innen - manchmal sogar Führungskräfte. Auch sie haben die

Aufgabe, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber in Sicherheits- und Gesund-

heitsfragen zu beraten. Durch ihre tägliche Arbeit haben Sicherheitsver-

trauenspersonen meist einen sehr praktischen Zugang zu den Problema-

tiken und können einen sehr wertvollen Beitrag zur besseren Gestaltung

von Arbeitsbedingungen liefern.

Schließlich sollten Betriebsräte auch stets danach trachten, die Beleg-

schaft einzubinden. Die Tatsache, dass man die Kollegen/-innen hinter

sich hat, ist ein starkes Signal in Richtung der Entscheidungsträger/-in-

nen. Doch auch hier liegt es am Ende in der Verantwortung der Arbeitge-

berin/des Arbeitgebers, aufgrund der zugetragenen Informationen, den

Expertisen, Vorschlägen und Meinungen eine Entscheidung zu treffen

und tätig zu werden.