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SCHRITT 4: VERBÜNDETE IM BETRIEB SUCHEN
Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bedarf es seitens des Be-
triebsrates oft einer gewissen Überzeugungsarbeit. Arbeitgeber/-innen
haben oft Schwierigkeiten damit, Probleme und ihre Verantwortung für
deren Lösung anzuerkennen. Es gibt jedoch einige betriebliche Akteure/-
innen, mit denen Betriebsräte kooperieren können, um die Verantwortli-
chen von ihren Anliegen zu überzeugen.
Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner/-innen können für Betriebs-
räte wesentliche Partner/-innen sein. Sie haben Arbeitgeber/-innen in Si-
cherheits- und Gesundheitsfragen zu beraten und mit anderen Akteuren/-
innen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes zusammenzuarbeiten. Die
Expertise von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern/-innen kann
nützlich sein, wenn man betriebsrätliche Forderungen fachlich unter-
mauern möchte. Auch mit anderen Experten/-innen, insbesondere auch
Arbeitspsychologen/-innen, sollte man als Betriebsrat unbedingt koope-
rieren.
Auch Sicherheitsvertrauenspersonen sind wichtige Partner/-innen, wenn
es darum geht, Überzeugungsarbeit gegenüber der Arbeitgeberseite zu
leisten. Sicherheitsvertrauenspersonen werden von der Arbeitgeberin/
vom Arbeitgeber mit betriebsrätlicher Zustimmung bestellt. Sie kommen
aus dem Kreis der Belegschaft, sind zumeist erfahrene und verlässliche
Mitarbeiter/-innen - manchmal sogar Führungskräfte. Auch sie haben die
Aufgabe, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber in Sicherheits- und Gesund-
heitsfragen zu beraten. Durch ihre tägliche Arbeit haben Sicherheitsver-
trauenspersonen meist einen sehr praktischen Zugang zu den Problema-
tiken und können einen sehr wertvollen Beitrag zur besseren Gestaltung
von Arbeitsbedingungen liefern.
Schließlich sollten Betriebsräte auch stets danach trachten, die Beleg-
schaft einzubinden. Die Tatsache, dass man die Kollegen/-innen hinter
sich hat, ist ein starkes Signal in Richtung der Entscheidungsträger/-in-
nen. Doch auch hier liegt es am Ende in der Verantwortung der Arbeitge-
berin/des Arbeitgebers, aufgrund der zugetragenen Informationen, den
Expertisen, Vorschlägen und Meinungen eine Entscheidung zu treffen
und tätig zu werden.