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BEISPIEL:

Wenn auf einer Liegenschaft insgesamt 30 Wohnungen, Ordinati-

onen und sonstige Geschäftsräumlichkeiten und auch nur 30 Kraft-

fahrzeugabstellplätze errichtet wurden, kann kein Eigentümer einer

Wohnung, Ordination oder Geschäftsräumlichkeit mehr als einen Ab-

stellplatz erwerben. Sind hingegen etwa 35 Kraftfahrzeugabstell-

plätze vorhanden, könnte ein Eigentümer eines Wohnungseigentum-

sobjekts auch bis zu sechs Abstellplätze erwerben; für die übrigen

29 Wohnungseigentümer bleiben ja noch 29 Abstellplätze über.

Nach Ablauf der dreijährigen Frist gelten allerdings beide Beschränkun-

gen nicht mehr. Es können liegenschaftsfremde Personen Wohnungsei-

gentum an einem Kraftfahrzeugabstellplatz erwerben. Weiters besteht

dann weder für die auf der Liegenschaft wohnenden oder geschäftlich

tätigen Wohnungseigentümer noch für liegenschaftsfremde Personen

eine zahlenmäßige Beschränkung beim Erwerb von Autoabstellplätzen.

Der Schutzmechanismus in den ersten drei Jahren,

dass möglichst je-

dem Wohnungseigentümer einer Wohnung bzw. einer Geschäfts-

räumlichkeit ein Parkplatz in seiner Wohnhausanlage garantiert sein

soll, wurde aber mit der Wohnrechtsnovelle 2006 praktisch beseitigt

.

Im Gesetz wurde nun festgelegt, dass die oben genannte Beschränkung

für den Bauträger bzw. Wohnungseigentumsorganisator nicht gilt. Der

Wohnungseigentumsorganisator (eine Person oder eine Firma) kann sich

damit das Wohnungseigentum an allen Abstellplätzen selbst behalten,

auch wenn dadurch gar keine Stellplätze für die anderen Wohnungseigen-

tümer übrig bleiben.

Der Wohnungseigentumsorganisator/Bauträger darf Wohnungen und Ge-

schäftsräumlichkeiten ohne Parkplatz verkaufen, kann sich alle Autoab-

stellplätze sogar als seine eigenen Wohnungseigentumsobjekte behalten

und damit praktisch ein Monopol über sämtliche Parkplätze in der Woh-

nungseigentumsanlage haben. Er kann diese nach seinem Gutdünken zu

den von ihm diktierten Preisen an andere Wohnungseigentümer oder auch

an hausfremde Personen vermieten bzw. später verkaufen.