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E

LTERN

&

K

IND

5

Nr. 72, März 2015

Karenz, Kindergeld & Co.

D

u bist Lehrling und möchtest eine

GoPro Hero 4 oder einen Polaroid

Cube gewinnen? Dann mach mit beim

AK Selfie-Wettbewerb. Und so einfach

funktionierts: Mach ein Selfie von dir

bei der Arbeit. Du und dein Lehrberuf

müssen erkennbar sein. Überleg dir was.

Schick das Foto samt Namen und Tele-

fonnummer bis

15. April an jugend@

ak-tirol.com

. Die zehn besten Selfies

werden ab 22. April auf

www.facebook

.

com/futureatwork präsentiert. Das Foto

mit den meisten „Likes“ gewinnt.

Wir freuen uns auf originelle und

kreative Einsendungen. Achtung: Aus-

geschlossen sind Selfies mit mehreren

Personen und Videos.

W

enn ein Baby unterwegs ist, bricht

für die künftigen Eltern eine

spannende Zeit an: Neben der Vorfreude

bringen Schwangerschaft und Geburt

auch viel Neues mit sich und es stellen

sich einige Fragen. Was muss wem

und wann gemeldet werden? Welche

Anträge sind zu stellen, welche Termine

und Fristen einzuhalten? Da gibt es

einiges zu klären. Einen Überblick bietet

der handliche AK Falter

„Elternfahrplan“

.

Hier finden Sie alle wichtigen Termine

samt Anlaufstellen – praktisch auf einen

Blick zusammengefasst.

AK Mitglieder können ihn kostenlos

anfordern unter

0800/22 55 22 – 1633

oder herunterladen auf

www.ak-tirol.com

Selfie #IchBeiDerArbeit

Termine für werdende Eltern

Besser lernen

W

enn Eltern ratlos sind, können

praxiserprobte Tipps von Fachleu-

ten Abhilfe schaffen. Beim kostenlosen

Infoabend

„Eltern als Lernbegleiter“

am

Dienstag, dem 14. April, um 19.30

Uhr in der AK Telfs

erklärt Dr. Astrid

Freienstein-Torggler vom Pädagogischen

Institut in Bozen, wie Sie Ihr Kind beim

Lernen unterstützen können. Lassen Sie

sich überraschen, mit welchen Kniffen

es funktionieren kann! Erfahren Sie von

der Expertin, wie Sie die Erkenntnisse

der Lernforschung daheim anwenden

und Ihr Kind optimal begleiten können!

Anmeldung erforderlich unter der

kostenlosen Hotline

0800/22 55 22

– 3850

oder

telfs@ak-tirol.com

WETTBEWERB

INFOABEND TELFS

BROSCHÜRE ANFORDERN

S

eid ihr bereit für die Reise ins Zauber-

land? Dann kommt zum kostenlosen AK

Kindertheater mit „Herbert & Mimi“ (Bild),

bei dem Kinder ab 4 Jahren viele spannende

Abenteuer erleben. Danach spendiert die AK

eine Jause, für die Begleiter – Eltern, Großel-

tern etc. – gibts Kaffee und Kuchen.

DIE TERMINE

Mo. 13. April, Landeck,

Stadtsaal

Mi. 15. April, Höfen,

Hahnenkammhalle

Do. 16. April, Wattens,

Haus Marie Swarovski

Di. 28. April, Schwaz,

SZentrum

Mi. 29. April, Kufstein,

Stadtsaal

Do. 30. April, Telfs,

Rathaussaal

Mo. 4. Mai, Innsbruck,

Messe Forum 2

Do. 7. Mai, Reith b. Kitzbühel,

Kulturhaus

Beginn jeweils 15 Uhr.

Anmeldung erforderlich. Einfach gleich

anrufen unter

0800/22 55 30

.

Weitere Details unter ak-tirol.com

AK Kindertheater

auf großer Tour

10

M

öchten

Arbeitneh-

merinnen nach der

Geburt nicht sofort

wieder arbeiten gehen,

sondern das Kind selbst betreuen,

so müssen sie grundsätzlich inner-

halb des Mutterschutzes nach der

Geburt des Kindes eine Karenz

beim Arbeitgeber anmelden.

Was ist Karenz?

Unter Karenz

versteht man die Freistellung von

der Arbeitsleistung unter Entfall

des Entgeltes. Sie muss mindes-

tens zwei Monate dauern und kann

längstens bis zum Ablauf des 2.

Lebensjahres des Kindes in An-

spruch genommen werden. Der

mit der Karenz verbundene Kün-

digungs- und Entlassungsschutz

endet vier Wochen nach Ende

der Karenz. Die Karenzzeit kann

auch zwischen den Eltern geteilt

werden, wobei auch hier ein Teil

mindestens zwei Monate betragen

muss. Die einzelnen Teile müssen

unmittelbar aneinander gereiht

werden.

Unterschiede beachten.

In der

Praxis kommt es immer wieder zu

Verwechslung bzw. Gleichsetzung

der Karenz mit dem Be-

zug des Kinderbetreu-

ungsgeldes. Während es

sich bei der Karenz um

einen arbeitsrechtlich-

en Anspruch handelt,

ist der Anspruch auf

Kinderbetreuungs-

geld eine Familien-

leistung, die unab-

hängig von der Karenz

gebührt.

Kinderbetreuungsgeld.

Eltern steht das Kinderbe-

treuungsgeld zu, wenn be-

stimmte Voraussetzungen,

wie etwa Anspruch auf

Familienbeihilfe, gemein-

samer Haushalt mit dem

Kind und Einhaltung der

Zuverdienstgrenze erfüllt

sind. Es gibt zwei Systeme

des Kinderbetreuungsgeldes

zur Auswahl. Zum einen das

einkommensabhängige Kinderbe-

treuungsgeld, dessen Höhe 80 %

des Wochengeldes, höchstens ca.

2.000 Euro im Monat beträgt, und

zum anderen vier Pauschalmodel-

le. Dabei stehen unabhängig von

einer früheren Erwerbstätigkeit be-

stimmte Pauschalbeträge zur Ver-

fügung, je nachdem, wie lange

das Kinderbetreuungsgeld

in Anspruch genom-

men wird. Geht auch

der Vater in Karenz,

kann es länger bean-

sprucht werden. Für Eltern,

die Kinderbetreuungsgeld

beziehen, besteht ein Kran-

kenversicherungsschutz.

Elternteilzeit.

Nach der

Karenz möchten viele

Eltern ihre Arbeitszeit

reduzieren, um Familie

und Beruf besser vereinbaren

zu können. Die Elternteilzeit soll

einerseits die Betreuung der Kin-

der sicherstellen, und andererseits

die Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Grundsätzlich besteht einAnspruch

auf Elternteilzeit, wenn in einem

Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer

beschäftigt sind und das Arbeits-

verhältnis ununterbrochen drei

Jahre gedauert hat. Spätestens drei

Monate vor dem Beginn der Eltern-

teilzeit muss sie dem Arbeitgeber

schriftlich mitgeteilt werden. Der

Kündigungsschutz beginnt grund-

sätzlich mit der Bekanntgabe der

Elternteilzeit, frühestens jedoch

vier Monate vor dem beabsichtig-

ten Beginn und dauert bis vier Wo-

chen nach dem Ende der Eltern-

teilzeit, längstens jedoch bis vier

Wochen nach dem Ablauf des 4.

Lebensjahres des Kindes.

Ein Baby kommt.

Anlässlich der Geburt eines Kindes gehören finanzielle Absicherung,

Karenz, Wiedereinstieg und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überlegt und geplant.

Schwanger.

Sicherheit schafft

Vertrauen, bei Mutter und Kind.

AK Hotline

Z

u rechtlichen Fragen anrufen bei

den AK Hotlines 0800/22 55 22

DW1414 bzw. DW1616.

Foto: Heinz Hanuschka

Foto:neirfy/Fotolia.com

Foto: detailblick/Fotolia.com