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LTERN
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Nr. 72, März 2015
Karenz, Kindergeld & Co.
D
u bist Lehrling und möchtest eine
GoPro Hero 4 oder einen Polaroid
Cube gewinnen? Dann mach mit beim
AK Selfie-Wettbewerb. Und so einfach
funktionierts: Mach ein Selfie von dir
bei der Arbeit. Du und dein Lehrberuf
müssen erkennbar sein. Überleg dir was.
Schick das Foto samt Namen und Tele-
fonnummer bis
15. April an jugend@
ak-tirol.com
. Die zehn besten Selfies
werden ab 22. April auf
www.facebook.
com/futureatwork präsentiert. Das Foto
mit den meisten „Likes“ gewinnt.
Wir freuen uns auf originelle und
kreative Einsendungen. Achtung: Aus-
geschlossen sind Selfies mit mehreren
Personen und Videos.
W
enn ein Baby unterwegs ist, bricht
für die künftigen Eltern eine
spannende Zeit an: Neben der Vorfreude
bringen Schwangerschaft und Geburt
auch viel Neues mit sich und es stellen
sich einige Fragen. Was muss wem
und wann gemeldet werden? Welche
Anträge sind zu stellen, welche Termine
und Fristen einzuhalten? Da gibt es
einiges zu klären. Einen Überblick bietet
der handliche AK Falter
„Elternfahrplan“
.
Hier finden Sie alle wichtigen Termine
samt Anlaufstellen – praktisch auf einen
Blick zusammengefasst.
AK Mitglieder können ihn kostenlos
anfordern unter
0800/22 55 22 – 1633
oder herunterladen auf
www.ak-tirol.comSelfie #IchBeiDerArbeit
Termine für werdende Eltern
Besser lernen
W
enn Eltern ratlos sind, können
praxiserprobte Tipps von Fachleu-
ten Abhilfe schaffen. Beim kostenlosen
Infoabend
„Eltern als Lernbegleiter“
am
Dienstag, dem 14. April, um 19.30
Uhr in der AK Telfs
erklärt Dr. Astrid
Freienstein-Torggler vom Pädagogischen
Institut in Bozen, wie Sie Ihr Kind beim
Lernen unterstützen können. Lassen Sie
sich überraschen, mit welchen Kniffen
es funktionieren kann! Erfahren Sie von
der Expertin, wie Sie die Erkenntnisse
der Lernforschung daheim anwenden
und Ihr Kind optimal begleiten können!
Anmeldung erforderlich unter der
kostenlosen Hotline
0800/22 55 22
– 3850
oder
telfs@ak-tirol.comWETTBEWERB
INFOABEND TELFS
BROSCHÜRE ANFORDERN
S
eid ihr bereit für die Reise ins Zauber-
land? Dann kommt zum kostenlosen AK
Kindertheater mit „Herbert & Mimi“ (Bild),
bei dem Kinder ab 4 Jahren viele spannende
Abenteuer erleben. Danach spendiert die AK
eine Jause, für die Begleiter – Eltern, Großel-
tern etc. – gibts Kaffee und Kuchen.
DIE TERMINE
Mo. 13. April, Landeck,
Stadtsaal
Mi. 15. April, Höfen,
Hahnenkammhalle
Do. 16. April, Wattens,
Haus Marie Swarovski
Di. 28. April, Schwaz,
SZentrum
Mi. 29. April, Kufstein,
Stadtsaal
Do. 30. April, Telfs,
Rathaussaal
Mo. 4. Mai, Innsbruck,
Messe Forum 2
Do. 7. Mai, Reith b. Kitzbühel,
Kulturhaus
Beginn jeweils 15 Uhr.
Anmeldung erforderlich. Einfach gleich
anrufen unter
0800/22 55 30
.
Weitere Details unter ak-tirol.com
AK Kindertheater
auf großer Tour
10
M
öchten
Arbeitneh-
merinnen nach der
Geburt nicht sofort
wieder arbeiten gehen,
sondern das Kind selbst betreuen,
so müssen sie grundsätzlich inner-
halb des Mutterschutzes nach der
Geburt des Kindes eine Karenz
beim Arbeitgeber anmelden.
Was ist Karenz?
Unter Karenz
versteht man die Freistellung von
der Arbeitsleistung unter Entfall
des Entgeltes. Sie muss mindes-
tens zwei Monate dauern und kann
längstens bis zum Ablauf des 2.
Lebensjahres des Kindes in An-
spruch genommen werden. Der
mit der Karenz verbundene Kün-
digungs- und Entlassungsschutz
endet vier Wochen nach Ende
der Karenz. Die Karenzzeit kann
auch zwischen den Eltern geteilt
werden, wobei auch hier ein Teil
mindestens zwei Monate betragen
muss. Die einzelnen Teile müssen
unmittelbar aneinander gereiht
werden.
Unterschiede beachten.
In der
Praxis kommt es immer wieder zu
Verwechslung bzw. Gleichsetzung
der Karenz mit dem Be-
zug des Kinderbetreu-
ungsgeldes. Während es
sich bei der Karenz um
einen arbeitsrechtlich-
en Anspruch handelt,
ist der Anspruch auf
Kinderbetreuungs-
geld eine Familien-
leistung, die unab-
hängig von der Karenz
gebührt.
Kinderbetreuungsgeld.
Eltern steht das Kinderbe-
treuungsgeld zu, wenn be-
stimmte Voraussetzungen,
wie etwa Anspruch auf
Familienbeihilfe, gemein-
samer Haushalt mit dem
Kind und Einhaltung der
Zuverdienstgrenze erfüllt
sind. Es gibt zwei Systeme
des Kinderbetreuungsgeldes
zur Auswahl. Zum einen das
einkommensabhängige Kinderbe-
treuungsgeld, dessen Höhe 80 %
des Wochengeldes, höchstens ca.
2.000 Euro im Monat beträgt, und
zum anderen vier Pauschalmodel-
le. Dabei stehen unabhängig von
einer früheren Erwerbstätigkeit be-
stimmte Pauschalbeträge zur Ver-
fügung, je nachdem, wie lange
das Kinderbetreuungsgeld
in Anspruch genom-
men wird. Geht auch
der Vater in Karenz,
kann es länger bean-
sprucht werden. Für Eltern,
die Kinderbetreuungsgeld
beziehen, besteht ein Kran-
kenversicherungsschutz.
Elternteilzeit.
Nach der
Karenz möchten viele
Eltern ihre Arbeitszeit
reduzieren, um Familie
und Beruf besser vereinbaren
zu können. Die Elternteilzeit soll
einerseits die Betreuung der Kin-
der sicherstellen, und andererseits
die Erwerbstätigkeit ermöglichen.
Grundsätzlich besteht einAnspruch
auf Elternteilzeit, wenn in einem
Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer
beschäftigt sind und das Arbeits-
verhältnis ununterbrochen drei
Jahre gedauert hat. Spätestens drei
Monate vor dem Beginn der Eltern-
teilzeit muss sie dem Arbeitgeber
schriftlich mitgeteilt werden. Der
Kündigungsschutz beginnt grund-
sätzlich mit der Bekanntgabe der
Elternteilzeit, frühestens jedoch
vier Monate vor dem beabsichtig-
ten Beginn und dauert bis vier Wo-
chen nach dem Ende der Eltern-
teilzeit, längstens jedoch bis vier
Wochen nach dem Ablauf des 4.
Lebensjahres des Kindes.
Ein Baby kommt.
Anlässlich der Geburt eines Kindes gehören finanzielle Absicherung,
Karenz, Wiedereinstieg und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überlegt und geplant.
Schwanger.
Sicherheit schafft
Vertrauen, bei Mutter und Kind.
AK Hotline
Z
u rechtlichen Fragen anrufen bei
den AK Hotlines 0800/22 55 22
DW1414 bzw. DW1616.
Foto: Heinz Hanuschka
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