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A

RBEIT

&

R

ECHT

AK

iNFO

TIPPS

So viel Urlaub steht zu

Rund um den Patienten

Ausspannen.

Je nach anrechenbaren Arbeitsjahren stehen Beschäftigten fünf oder

sechs Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Reste aus dem Vorjahr verfallen nicht.

Vor den Vorhang.

Nichtärztliche Gesundheitsberufe gewährleisten eine optimale

Patientenversorgung. Trotzdem stehen sie oft im Schatten des ärztlichen Personals.

D

er Urlaub dient der Er-

holung. Während des

Arbeitsverhältnisses darf

Urlaub nicht in Geld aus-

bezahlt werden. Aber: Bei einer

Kündigung muss nicht verbrauch-

ter Urlaub ausbezahlt werden, die

Urlaubstage aus den Vorjahren zur

Gänze, aus dem laufenden Jahr an-

teilig.

So erging es auch Sandra. Als

sie die Firma wechselte, hatten

sich drei Wochen unverbrauchten

Urlaubs angehäuft. Den bekam

sie von ihrem früheren Chef aus-

bezahlt. Künftig will Sandra ihren

Urlaub übers Jahr verbrauchen. Sie

hat wie jeder andere Arbeitnehmer

(auch Lehrlinge) Anspruch auf

mindestens fünf Wochen bezahl-

ten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das

sind bei einer 6-Tage-Woche (inkl.

Samstage) 30 Werktage. Bei einer

5-Tage-Woche (Mo bis Fr) wird

oft in „Arbeitstagen“ gezählt, dann

sind es 25 Arbeitstage (5 Wochen

x 5). In den ersten sechs Monaten

ihres neuen Arbeitsverhältnisses

hat Sandra nur einen anteiligen

Anspruch auf Urlaub: Sie arbeitet

Vollzeit, hat also in den ersten Mo-

naten einen Urlaubsanspruch von

etwa 2 Arbeitstagen pro Monat.

Würde Sandra Teilzeit an nur

einzelnen Wochentagen arbeiten,

gilt: Einfach die Arbeitstage pro

Woche mal 5 rechnen. Bei drei Ar-

beitstagen pro Woche hätte sie 15

Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.

Nach mehr als 25 Dienstjahren

gibt es sechs Wochen Urlaub (36

Werktage bzw. 30 Arbeitstage).

Gut zu wissen.

Während des

Urlaubs wird Urlaubsentgelt ge-

zahlt: Das ist grundsätzlich jenes

Entgelt, das man erhalten würde,

wenn man nicht auf Urlaub wäre

(Grundgehalt inklusive Prämien,

Provisionen, mancher Zulagen

und Geld für Überstunden im

Durchschnitt der letzten 13 voll

gearbeiteten Wochen). Und noch

ein ganz wichtiger Punkt: Restur-

laube aus dem Vorjahr

verfallen nicht einfach,

sie müssen dem lau-

fenden Urlaubskonto

gutgeschrieben bzw.

bei einer Beendigung

des Arbeitsverhältnis­

ses ausbezahlt werden.

Urlaub beginnt erst zu

verjähren, wenn man

den Anspruch von drei

Arbeitsjahren

ange-

sammelt hat und der

Urlaub für ein viertes

Arbeitsjahr anfällt. Es wird immer

der älteste noch offene Urlaub ver-

braucht.

Termin beim Chef anmelden.

Beschäftigte können ihren Urlaub

nicht einfach dann nehmen, wenn

sie möchten. Der Urlaub muss

zwischen Arbeitgeber und Arbeit-

nehmer vereinbart werden, und

zwar unter Rücksicht auf die Erho-

lungsmöglichkeiten des Beschäf-

tigten und die Erfordernisse des

Betriebes. Dabei ist möglichst da-

rauf zu achten, dass Arbeitnehmer

ihren gesamten Urlaubsanspruch

in einem Arbeitsjahr verbrauchen

können. Jugendliche unter 18 Jah-

ren müssen auf Verlangen minde-

stens zwölf Werktage Urlaub zwi-

schen 15. Juni und 15. September

bekommen.

Beihilfe zu

Fahrtkosten

Endlich faire

Gehälter zahlen!

S

eit 1. Jänner 2015 kann beim Land

Tirol (Sachgebiet Arbeitsmarktförde-

rung) um Fahrtkostenbeihilfe rückwir-

kend für 2014 angesucht werden. Mit

dieser Beihilfe werden Berufspendler

mit geringem Einkommen unterstützt,

denen das Verwenden von öffentli-

chen Verkehrsmitteln nicht oder nur

abschnittsweise zumutbar ist. Teilzeitbe-

schäftigte sind ebenso berechtigt, wie

Lehrlinge.

Voraussetzung für die Förderung ist,

dass die Strecke zwischen Wohnort und

Arbeitsort bei Tagespendlern minde-

stens 20 km, bei Wochenendpendlern

mindestens 50 km beträgt. Das Dienst-

verhältnis muss im Jahr 2014 minde-

stens 6 Monate gedauert haben. Außer-

dem ist anzugeben, warum öffentliche

Verkehrsmittel auf demWeg zur Arbeit

nicht oder nur auf einer Teilstrecke zu-

mutbar waren. Die Einkommensgrenzen

für einen Anspruch auf die Förderung

richten sich nach den jeweils geltenden

Ausgleichszulagenrichtsätzen nach dem

ASVG, wobei das Haushaltseinkommen

entscheidend ist. Anträge müssen bis

spätestens 30. April beim Land Tirol

eingereicht werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei

der Arbeitsmarktförderung der Tiroler

Landesregierung oder bei der AK Tirol.

S

eit Anfang März läuft eine von AK

Tirol, den Betriebsräten der Kran-

kenhäuser Tirols und der Gewerkschaft

organisierte Unterschriftenaktion,

mit der rund 12.000 nichtärztliche

Krankenhaus-Mitarbeiter von Landesrat

Bernhard Tilg bessere Arbeitsbedingun-

gen und eine faire Bezahlung fordern.

„Bei den Löhnen und Gehältern für das

nichtärztliche Personal hinken wir weit

hinter Vorarlberg oder Niederösterreich

hinterher“, so die Betriebsratsvorsitzen-

de im BKH Schwaz und Kammerrätin

Petra Grössl-Wechselberger und der

Zentralbetriebsratsvorsitzende der Tilak

und Kammerrat Gerhard Hödl. Auch AK

Präsident Erwin Zangerl betont, dass alle

Beschäftigten in den Spitälern enormen

Belastungen ausgesetzt sind und

deshalb alle Anspruch auf eine gerechte

Entlohnung haben.

Die Unterschriftenlisten liegen ab

sofort bei den Betriebsräten auf!

ANTRAG STELLEN

D

en Urlaub rechtzeitig und schrift-

lich beimArbeitgeber anmelden

und früh genug eine konkrete Verein-

barung über den Termin treffen. Bei

Fragen an die AK Hotline

Arbeitsrecht

unter 0800/22 55 22 – 1414 wenden.

D

as österreichische Ge-

sundheitssystem besteht,

so möchte man auf Grund

der derzeit geführten Dis-

kussionen meinen, lediglich aus

der Berufsgruppe der Ärzte. Tat-

sächlich bedarf es jedoch für das

gute Funktionieren und vor allem

auch für die Gewährleistung einer

sicheren und guten Patientenver-

sorgung einer Vielzahl weiterer

Mitarbeiter, wobei es sich nicht nur

um Angehörige anderer Gesund-

heitsberufe handeln muss. Das fol-

gende Beispiel soll demonstrieren,

welche Bedeutung allen Mitarbei-

tern im Krankenhausalltag bei der

Betreuung der Patienten zukommt.

Breite Palette.

Schönes Winter-

wetter verleitet zum Skifahren auf

und oft passiert es – der Skifahrer

verunglückt. Begleitet durch einen

Sanitäter gelangt der Verletzte mit

der Rettung in die Unfallambulanz

eines Krankenhauses und wird in

weiterer Folge operiert und stationär

aufgenommen. Es muss ein Röntgen

durchgeführt und Blut abgenom-

men, der Operationssaal vorbereitet,

eine Anästhesie gemacht und even-

tuell ein Gips angelegt werden. Aus

der Narkose erwacht, wird der Pati-

ent auf die Station gebracht, wo er

weiter versorgt wird. Es wird Blut-

druck gemessen, der Wundverband

kontrolliert, vielleicht beginnt man

auch bereits mit einer Physiothera-

pie – bis zur Entlassung haben eine

Vielzahl von Mitarbeitern nicht­

ärztlicher Gesundheitsberufe, sei

es direkt am Patienten oder patien-

tenfern, zur Genesung beigetragen.

Es handelt sich hierbei um Berufe,

wie die medizinische Assistenz

(z. B. Operations- oder Gipsassi-

stenz), den medizinisch-technischen

Fachdienst, die Gesundheits- und

Krankenpflege oder den gehobenen

medizinisch-technischen Dienst. Zu-

sätzlich gibt es aber noch eine Reihe

von Mitarbeitern aus den Bereichen

der Haustechnik, des Küchenperso-

nals, der Gebäudereinigung, der Ad-

ministration, des Sekretariats oder

der Informatik usw., die ebenfalls zu

einem reibungslosenAblauf des Kli-

nikbetriebes beitragen.

Diesem nichtärztlichen Team, das

rund um die Uhr um den Patienten

bemüht ist, gebührt ebenfalls unsere

Wertschätzung. Dasselbe gilt für die

Mitarbeiter in den Altenwohn- und

Pflegeheimen sowie im Sozial- und

Gesundheitssprengel.

Im Fokus.

Um einmal die nicht­

ärztlichen Gesundheitsberufe ent-

sprechend ihrer Leistungen in den

Vordergrund zu rücken, sollen die

einzelnen Berufsbilder, beginnend

mit der wohl größten Gruppe, dem

Gesundheits- und Krankenpfle-

gepersonal, in den nächsten Aus-

gaben der Tiroler Arbeiterzeitung

vorgestellt werden.

9

Nr. 72, März 2015

Wertvolle Hilfe.

Das nichtärztliche Team ist entscheidend für den Klinikbetrieb.

Foto: Africa Studio/Fotolia.com

Erholung.

Mit der Familie ausspannen macht wieder fit für den Alltag.

Foto: Norman Pogson/Fotolia.com

Foto: JackF/Fotolia.com

UNTERSCHRIFTENAKTION