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RBEIT
&
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ECHT
AK
iNFO
TIPPS
So viel Urlaub steht zu
Rund um den Patienten
Ausspannen.
Je nach anrechenbaren Arbeitsjahren stehen Beschäftigten fünf oder
sechs Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Reste aus dem Vorjahr verfallen nicht.
Vor den Vorhang.
Nichtärztliche Gesundheitsberufe gewährleisten eine optimale
Patientenversorgung. Trotzdem stehen sie oft im Schatten des ärztlichen Personals.
D
er Urlaub dient der Er-
holung. Während des
Arbeitsverhältnisses darf
Urlaub nicht in Geld aus-
bezahlt werden. Aber: Bei einer
Kündigung muss nicht verbrauch-
ter Urlaub ausbezahlt werden, die
Urlaubstage aus den Vorjahren zur
Gänze, aus dem laufenden Jahr an-
teilig.
So erging es auch Sandra. Als
sie die Firma wechselte, hatten
sich drei Wochen unverbrauchten
Urlaubs angehäuft. Den bekam
sie von ihrem früheren Chef aus-
bezahlt. Künftig will Sandra ihren
Urlaub übers Jahr verbrauchen. Sie
hat wie jeder andere Arbeitnehmer
(auch Lehrlinge) Anspruch auf
mindestens fünf Wochen bezahl-
ten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das
sind bei einer 6-Tage-Woche (inkl.
Samstage) 30 Werktage. Bei einer
5-Tage-Woche (Mo bis Fr) wird
oft in „Arbeitstagen“ gezählt, dann
sind es 25 Arbeitstage (5 Wochen
x 5). In den ersten sechs Monaten
ihres neuen Arbeitsverhältnisses
hat Sandra nur einen anteiligen
Anspruch auf Urlaub: Sie arbeitet
Vollzeit, hat also in den ersten Mo-
naten einen Urlaubsanspruch von
etwa 2 Arbeitstagen pro Monat.
Würde Sandra Teilzeit an nur
einzelnen Wochentagen arbeiten,
gilt: Einfach die Arbeitstage pro
Woche mal 5 rechnen. Bei drei Ar-
beitstagen pro Woche hätte sie 15
Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Nach mehr als 25 Dienstjahren
gibt es sechs Wochen Urlaub (36
Werktage bzw. 30 Arbeitstage).
Gut zu wissen.
Während des
Urlaubs wird Urlaubsentgelt ge-
zahlt: Das ist grundsätzlich jenes
Entgelt, das man erhalten würde,
wenn man nicht auf Urlaub wäre
(Grundgehalt inklusive Prämien,
Provisionen, mancher Zulagen
und Geld für Überstunden im
Durchschnitt der letzten 13 voll
gearbeiteten Wochen). Und noch
ein ganz wichtiger Punkt: Restur-
laube aus dem Vorjahr
verfallen nicht einfach,
sie müssen dem lau-
fenden Urlaubskonto
gutgeschrieben bzw.
bei einer Beendigung
des Arbeitsverhältnis
ses ausbezahlt werden.
Urlaub beginnt erst zu
verjähren, wenn man
den Anspruch von drei
Arbeitsjahren
ange-
sammelt hat und der
Urlaub für ein viertes
Arbeitsjahr anfällt. Es wird immer
der älteste noch offene Urlaub ver-
braucht.
Termin beim Chef anmelden.
Beschäftigte können ihren Urlaub
nicht einfach dann nehmen, wenn
sie möchten. Der Urlaub muss
zwischen Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer vereinbart werden, und
zwar unter Rücksicht auf die Erho-
lungsmöglichkeiten des Beschäf-
tigten und die Erfordernisse des
Betriebes. Dabei ist möglichst da-
rauf zu achten, dass Arbeitnehmer
ihren gesamten Urlaubsanspruch
in einem Arbeitsjahr verbrauchen
können. Jugendliche unter 18 Jah-
ren müssen auf Verlangen minde-
stens zwölf Werktage Urlaub zwi-
schen 15. Juni und 15. September
bekommen.
Beihilfe zu
Fahrtkosten
Endlich faire
Gehälter zahlen!
S
eit 1. Jänner 2015 kann beim Land
Tirol (Sachgebiet Arbeitsmarktförde-
rung) um Fahrtkostenbeihilfe rückwir-
kend für 2014 angesucht werden. Mit
dieser Beihilfe werden Berufspendler
mit geringem Einkommen unterstützt,
denen das Verwenden von öffentli-
chen Verkehrsmitteln nicht oder nur
abschnittsweise zumutbar ist. Teilzeitbe-
schäftigte sind ebenso berechtigt, wie
Lehrlinge.
Voraussetzung für die Förderung ist,
dass die Strecke zwischen Wohnort und
Arbeitsort bei Tagespendlern minde-
stens 20 km, bei Wochenendpendlern
mindestens 50 km beträgt. Das Dienst-
verhältnis muss im Jahr 2014 minde-
stens 6 Monate gedauert haben. Außer-
dem ist anzugeben, warum öffentliche
Verkehrsmittel auf demWeg zur Arbeit
nicht oder nur auf einer Teilstrecke zu-
mutbar waren. Die Einkommensgrenzen
für einen Anspruch auf die Förderung
richten sich nach den jeweils geltenden
Ausgleichszulagenrichtsätzen nach dem
ASVG, wobei das Haushaltseinkommen
entscheidend ist. Anträge müssen bis
spätestens 30. April beim Land Tirol
eingereicht werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei
der Arbeitsmarktförderung der Tiroler
Landesregierung oder bei der AK Tirol.
S
eit Anfang März läuft eine von AK
Tirol, den Betriebsräten der Kran-
kenhäuser Tirols und der Gewerkschaft
organisierte Unterschriftenaktion,
mit der rund 12.000 nichtärztliche
Krankenhaus-Mitarbeiter von Landesrat
Bernhard Tilg bessere Arbeitsbedingun-
gen und eine faire Bezahlung fordern.
„Bei den Löhnen und Gehältern für das
nichtärztliche Personal hinken wir weit
hinter Vorarlberg oder Niederösterreich
hinterher“, so die Betriebsratsvorsitzen-
de im BKH Schwaz und Kammerrätin
Petra Grössl-Wechselberger und der
Zentralbetriebsratsvorsitzende der Tilak
und Kammerrat Gerhard Hödl. Auch AK
Präsident Erwin Zangerl betont, dass alle
Beschäftigten in den Spitälern enormen
Belastungen ausgesetzt sind und
deshalb alle Anspruch auf eine gerechte
Entlohnung haben.
Die Unterschriftenlisten liegen ab
sofort bei den Betriebsräten auf!
ANTRAG STELLEN
D
en Urlaub rechtzeitig und schrift-
lich beimArbeitgeber anmelden
und früh genug eine konkrete Verein-
barung über den Termin treffen. Bei
Fragen an die AK Hotline
Arbeitsrecht
unter 0800/22 55 22 – 1414 wenden.
D
as österreichische Ge-
sundheitssystem besteht,
so möchte man auf Grund
der derzeit geführten Dis-
kussionen meinen, lediglich aus
der Berufsgruppe der Ärzte. Tat-
sächlich bedarf es jedoch für das
gute Funktionieren und vor allem
auch für die Gewährleistung einer
sicheren und guten Patientenver-
sorgung einer Vielzahl weiterer
Mitarbeiter, wobei es sich nicht nur
um Angehörige anderer Gesund-
heitsberufe handeln muss. Das fol-
gende Beispiel soll demonstrieren,
welche Bedeutung allen Mitarbei-
tern im Krankenhausalltag bei der
Betreuung der Patienten zukommt.
Breite Palette.
Schönes Winter-
wetter verleitet zum Skifahren auf
und oft passiert es – der Skifahrer
verunglückt. Begleitet durch einen
Sanitäter gelangt der Verletzte mit
der Rettung in die Unfallambulanz
eines Krankenhauses und wird in
weiterer Folge operiert und stationär
aufgenommen. Es muss ein Röntgen
durchgeführt und Blut abgenom-
men, der Operationssaal vorbereitet,
eine Anästhesie gemacht und even-
tuell ein Gips angelegt werden. Aus
der Narkose erwacht, wird der Pati-
ent auf die Station gebracht, wo er
weiter versorgt wird. Es wird Blut-
druck gemessen, der Wundverband
kontrolliert, vielleicht beginnt man
auch bereits mit einer Physiothera-
pie – bis zur Entlassung haben eine
Vielzahl von Mitarbeitern nicht
ärztlicher Gesundheitsberufe, sei
es direkt am Patienten oder patien-
tenfern, zur Genesung beigetragen.
Es handelt sich hierbei um Berufe,
wie die medizinische Assistenz
(z. B. Operations- oder Gipsassi-
stenz), den medizinisch-technischen
Fachdienst, die Gesundheits- und
Krankenpflege oder den gehobenen
medizinisch-technischen Dienst. Zu-
sätzlich gibt es aber noch eine Reihe
von Mitarbeitern aus den Bereichen
der Haustechnik, des Küchenperso-
nals, der Gebäudereinigung, der Ad-
ministration, des Sekretariats oder
der Informatik usw., die ebenfalls zu
einem reibungslosenAblauf des Kli-
nikbetriebes beitragen.
Diesem nichtärztlichen Team, das
rund um die Uhr um den Patienten
bemüht ist, gebührt ebenfalls unsere
Wertschätzung. Dasselbe gilt für die
Mitarbeiter in den Altenwohn- und
Pflegeheimen sowie im Sozial- und
Gesundheitssprengel.
Im Fokus.
Um einmal die nicht
ärztlichen Gesundheitsberufe ent-
sprechend ihrer Leistungen in den
Vordergrund zu rücken, sollen die
einzelnen Berufsbilder, beginnend
mit der wohl größten Gruppe, dem
Gesundheits- und Krankenpfle-
gepersonal, in den nächsten Aus-
gaben der Tiroler Arbeiterzeitung
vorgestellt werden.
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Nr. 72, März 2015
Wertvolle Hilfe.
Das nichtärztliche Team ist entscheidend für den Klinikbetrieb.
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Erholung.
Mit der Familie ausspannen macht wieder fit für den Alltag.
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UNTERSCHRIFTENAKTION