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2. Einleitung
Seit Juni 2014 erhalten Arbeiter und Angestellte, die ab 1955 geboren sind, Post von der
Pensionsversicherungsanstalt. Dieses Schreiben enthält Informationen über die
Kontoerstgutschrift, d.h. es werden die bisher erworbenen Pensionsansprüche mitgeteilt.
Der am Pensionskonto ausgewiesene Betrag gibt Auskunft darüber, wie hoch der bis zum
31.12.2013 erworbene Pensionsanspruch ist, wenn man zum Regelpensionsalter in Pension
geht. Durch das Pensionskonto soll die künftige Pensionshöhe verständlich und nach-
vollziehbar werden.
Der angezeigte Betrag ist eine Momentaufnahme: Wenn ab sofort keine Pensionsbeiträge
mehr eingezahlt würden, dann würde ab Pensionsantritt diese Pension ausbezahlt.
Diese Pensionskontomitteilung hat viele Verbraucher verunsichert. Diese Verunsicherung
wird von Anbietern von Vorsorgeprodukten gerne genutzt, um Verbrauchern Druck zu
machen, schnell ein Vorsorgeprodukt abzuschließen, damit sie ihren Ruhestand nicht in Not
und Elend verbringen müssen.
Es gibt viele Beispiele aus der von Banken und Versicherern, die zeigen, wie sehr
Verbraucher umworben werden, ihre „Pensionslücke“ zu schließen (Beispiele siehe Anhang).
Werden Verbrauchern, die mit ihrer Pensionskontonachricht zu privaten Vorsorgeanbietern
kommen, tatsächlich ohne großes Wenn und Aber, vielleicht sogar mit entsprechendem
Nachdruck, Pensionsprodukte aller Art verkauft oder werden sie doch in der Mehrzahl
umfassend beraten und über ihre Situation aufgeklärt? Testerinnen und Tester, die vor kurzem
ihre Pensionskontoinformation erhalten hatten, wurden im Raum Tirol ausgeschickt, um sich
bei Banken, Versicherern und unabhängigen Vermögensberatern und Versicherungsmaklern
beraten zu lassen.
Im ersten Teil der Studie werden die Grundlagen des Pensionssystems erklärt, im zweiten Teil
wird die praktische Erhebung dargestellt.