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1,78 Prozent der Beitragsgrundlagen eines jeden Jahres werden am Pensionskonto

gutgeschrieben. Das ist die

Teilgutschrift

.

Die Teilgutschriften aller Jahre werden zusammengezählt. Man spricht von der

Gesamtgutschrift

. Die Gesamtgutschrift wird jedes Jahr aufgewertet. Die

Aufwertung richtet sich nach der durchschnittlichen Entwicklung der Löhne und

Gehälter.

Für Personen, die schon vor 2005 versichert waren, startet das Pensionskonto mit einer

Kontoerstgutschrift

.

Diese

wird

aus

allen

Versicherungszeiten

und

Beitragsgrundlagen bis 2013 berechnet. Für Personen welche ab 2005 erstmals

versichert waren, startet das Pensionskonto mit der Teilgutschrift für das erste

Versicherungsjahr.

Aus der Gesamtgutschrift, die bei Pensionsbeginn am Konto steht, wird die Pension

berechnet.

Die Bruttopension wird folgendermaßen berechnet: Die Pensionsberechnung beginnt mit der

Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift, die bei Pensionsbeginn im Pensionskonto steht, wird

durch 14 geteilt.

Für Personen die mit dem Regelpensionsalter in die Alterspension gehen, ist dieses

Ergebnis die Bruttopension.

Personen die nach dem Regelpensionsalter in Pension gehen, erhalten einen Zuschlag

(„Bonifikation“).

Personen die vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird von diesem Betrag

ein Abschlag abgezogen.

Die Abschläge sind für die einzelnen Pensionsarten unterschiedlich. Für eine Korridorpension

mit 62 Jahren (Mindestversicherungszeit 40 Versicherungsjahre) beträgt der Abschlag

grundsätzlich 5,1 Prozent für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter, das sind 0,425 Prozent

für jeden Monat. Für Langzeitversicherte („Hackler“) mit mindestens 45 Beitragsjahren ist

der Abschlag geringer (4,2 Prozent pro Jahr, 0,35 Prozent pro Monat).

Anmerkungen zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift:

Die Kontoerstgutschrift zum 01.01.2014 ist das „Startkapital“ im Pensionskonto.

Achtung!! Nicht jede Person, die eine Kontoerstgutschrift erhalten hat, hat auch die

Voraussetzungen (Mindestversicherungszeit, Alter) für die Zuerkennung einer Pension zum

Regelpensionsalter bereits erfüllt.

Auf die Zukunft bezogen erhöht sich das Kontoguthaben und damit auch die zu erwartende

Bruttopension noch durch 2 Faktoren.

1.

Die noch zu erwartenden Leistungen. Jährlich erfolgt eine Gutschrift auf das Konto in

Höhe von 1,78 % der Beitragsgrundlage.

Bei einem Jahresgehalt von 30.000 Euro erfolgt also eine jährliche Gutschrift von 534

Euro. Dies erhöht die Pension um rund 38 Euro.

Hat man also noch 20 Jahre bis zum Pensionsantritt vor sich und rechnet nur die

jeweilige aktuelle Gutschrift hoch ergibt sich ein zusätzliches Guthaben von 10.680

Euro oder eine Erhöhung des Pensionsanspruches (aus heutiger Sicht) von 762,85

Euro.

2.

Die jährliche Aufwertung des Kontoguthabens

Die Aufwertungszahl berechnet sich aus der

durchschnittlichen

Beitragsgrundlage

des vorvorigen Jahres geteilt durch die durchschnittliche Beitragsgrundlage des Jahres

davor.

Also für 2014: Beitragsgrundlage 2012 / Beitragsgrundlage 2011