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1,78 Prozent der Beitragsgrundlagen eines jeden Jahres werden am Pensionskonto
gutgeschrieben. Das ist die
Teilgutschrift
.
Die Teilgutschriften aller Jahre werden zusammengezählt. Man spricht von der
Gesamtgutschrift
. Die Gesamtgutschrift wird jedes Jahr aufgewertet. Die
Aufwertung richtet sich nach der durchschnittlichen Entwicklung der Löhne und
Gehälter.
Für Personen, die schon vor 2005 versichert waren, startet das Pensionskonto mit einer
Kontoerstgutschrift
.
Diese
wird
aus
allen
Versicherungszeiten
und
Beitragsgrundlagen bis 2013 berechnet. Für Personen welche ab 2005 erstmals
versichert waren, startet das Pensionskonto mit der Teilgutschrift für das erste
Versicherungsjahr.
Aus der Gesamtgutschrift, die bei Pensionsbeginn am Konto steht, wird die Pension
berechnet.
Die Bruttopension wird folgendermaßen berechnet: Die Pensionsberechnung beginnt mit der
Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift, die bei Pensionsbeginn im Pensionskonto steht, wird
durch 14 geteilt.
Für Personen die mit dem Regelpensionsalter in die Alterspension gehen, ist dieses
Ergebnis die Bruttopension.
Personen die nach dem Regelpensionsalter in Pension gehen, erhalten einen Zuschlag
(„Bonifikation“).
Personen die vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird von diesem Betrag
ein Abschlag abgezogen.
Die Abschläge sind für die einzelnen Pensionsarten unterschiedlich. Für eine Korridorpension
mit 62 Jahren (Mindestversicherungszeit 40 Versicherungsjahre) beträgt der Abschlag
grundsätzlich 5,1 Prozent für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter, das sind 0,425 Prozent
für jeden Monat. Für Langzeitversicherte („Hackler“) mit mindestens 45 Beitragsjahren ist
der Abschlag geringer (4,2 Prozent pro Jahr, 0,35 Prozent pro Monat).
Anmerkungen zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift:
Die Kontoerstgutschrift zum 01.01.2014 ist das „Startkapital“ im Pensionskonto.
Achtung!! Nicht jede Person, die eine Kontoerstgutschrift erhalten hat, hat auch die
Voraussetzungen (Mindestversicherungszeit, Alter) für die Zuerkennung einer Pension zum
Regelpensionsalter bereits erfüllt.
Auf die Zukunft bezogen erhöht sich das Kontoguthaben und damit auch die zu erwartende
Bruttopension noch durch 2 Faktoren.
1.
Die noch zu erwartenden Leistungen. Jährlich erfolgt eine Gutschrift auf das Konto in
Höhe von 1,78 % der Beitragsgrundlage.
Bei einem Jahresgehalt von 30.000 Euro erfolgt also eine jährliche Gutschrift von 534
Euro. Dies erhöht die Pension um rund 38 Euro.
Hat man also noch 20 Jahre bis zum Pensionsantritt vor sich und rechnet nur die
jeweilige aktuelle Gutschrift hoch ergibt sich ein zusätzliches Guthaben von 10.680
Euro oder eine Erhöhung des Pensionsanspruches (aus heutiger Sicht) von 762,85
Euro.
2.
Die jährliche Aufwertung des Kontoguthabens
Die Aufwertungszahl berechnet sich aus der
durchschnittlichen
Beitragsgrundlage
des vorvorigen Jahres geteilt durch die durchschnittliche Beitragsgrundlage des Jahres
davor.
Also für 2014: Beitragsgrundlage 2012 / Beitragsgrundlage 2011