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Steuerlich werden Arbeitgeberbeiträge nicht als Betriebsausgabe anerkannt — Eigen-
leistungen sind bis zu tausend Euro pro Jahr prämienbegünstigt oder können als Sonder-
ausgaben geltend gemacht werden (siehe dazu auch in diesem Kapitel — „Beiträge der
Arbeitnehmer“).
Die Vorteile einer Zusatzpension für Arbeitgeber im Überblick:
hohe Erträge durch Gruppenverträge und Steuervorteile
hohe Einlagensicherheit, exekutionssicher und unverfallbar
Absicherung für die Familie
lebenslange Zusatzpension
Die unterschiedlichen Rechnungszinssätze
Mit dem Rechnungszins werden die zu erwartenden Pensionsleistungen bzw. die notwendigen
Beiträge errechnet. Der Rechnungszins wird bei Abschluss der Pensionsvereinbarung
festgelegt. Er ist aber kein garantierter Wert. Der Rechnungszins entspricht unter anderem
jenem Ergebnis, das pro Jahr erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionsleistungen gleich
bleiben (beitragsorientiertes Modell) bzw. bei gleich bleibendem Pensionsanspruch keine
zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge erforderlich sind (leistungsorientiertes Modell).
Pensionsanpassungen im beitragsorientierten Modell sind im Wesentlichen vom Veran-
lagungsergebnis und vom gewählten Rechnungszins abhängig.
Wenn die Pensionskasse in einem Jahr diesen Prozentsatz erwirtschaftet, dann wird in der
Regel im folgenden Jahr die gleiche Pension wie im Vorjahr ausgezahlt.
Wird ein höheres Ergebnis als der Rechnungszins erwirtschaftet, dann werden mit diesen
„Überschüssen“ entweder die Pensionen erhöht oder die Rückstellungen für schwierigere
Veranlagungsjahre aufgestockt („Schwankungsrückstellung“).
Liegt das erwirtschaftete Ergebnis eines Jahres unter dem vereinbarten Rechnungszins, kann
es zu einer Verringerung der Pension kommen. Im Idealfall können Pensionskürzungen
vermieden werden, weil die in guten Veranlagungsjahren zurückgelegten Gelder aus der
Schwankungsrückstellung genutzt werden (siehe — „Sicherheit in der Pension").
Das gilt auch für die Zeit vor Antritt der Pension: Mit „Überschüssen“ werden die Reserven
für schwierigere Veranlagungsjahre aufgestockt oder die zukünftig zu erwartende Pension
entsprechend erhöht. In Jahren mit einem Ergebnis unter dem Rechnungszins können die
zukünftig zu erwartenden Pensionen sinken, wenn in der Schwankungsrückstellung keine
ausreichenden Reserven vorhanden sind.
Bei der Auswahl eines Rechnungszinses sollte folgender Grundsatz bedacht werden: Je
niedriger der Rechnungszins ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die angestrebte
Wertanpassung der Pension erreicht werden kann. Dadurch ist auch das Risiko geringer, dass
es zu Pensionskürzungen kommt.
Beim leistungsorientierten Modell sind die Pensionshöhe und allenfalls eine jährliche
Wertanpassung in der Pensionsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
festgelegt. Das Veranlagungsergebnis, das während der Berufszeit des Arbeitnehmers
erwirtschaftet wird, wirkt sich auf die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers aus. Liegt das