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Einnahmen:
Zur Ermittlung der Einnahmen sollten also nicht nur die zu erwartende Pension herangezogen
werden, sondern auch allfällige andere Einkunftsarten. Also zum Beispiel Erträge aus
Geldanlangen (vorsichtig bewertet, da die Erträge je nach Kapitalmarktsituation stark
schwanken können), Mieteinnahmen, Zuwendungen aus Rentenversicherungen oder
Zusatzversicherungen etc.
Dazu gehört, auch etwaige Ansparprodukte dann in eine Verrentung oder Auszahlvariante zu
transformieren.
Ausgaben:
Auch die Ausgabenseite ändert sich mit Pensionsantritt. Zu berücksichtigen hierbei sind
beispielsweise Aufwendungen die berufsbedingt anfallen. Zum Beispiel Fahrtkosten, Berufs-
kleidung, Verpflegung tagsüber und dergleichen.
Ebenfalls berücksichtigen sollte man den Wegfall von Sparleistungen zur Abdeckung der
Pensionslücke, eventuell Kreditraten für die Schaffung von Immobilieneigentum und
dergleichen.
Beispiel:
Hat man sich für seine Pension ein Haus finanziert und gleichzeitig 200 Euro monatlich für
die Altersvorsorge zurückgelegt und entfällt beides kann dies die Pensionslücke erheblich
verändern.
Einfaches Rechenbeispiel:
Entfällt eine Hausfinanzierung in Höhe von 800 Euro plus die Altersvorsorgerate von 200
Euro so sinkt der Geldbedarf in der Pension um rund 12.000 Euro im Jahr.
Zieht man die Grafik der BAWAG PSK für diese individuelle Situation heran, so ergäbe sich
für 1989 keine Pensionslücke, für 2011 eine um 64% kleinere Lücke von 6.625 Euro pro Jahr.
Anders ausgedrückt: im Jahr 2011 wäre die Pensionslücke nicht 43%, was optisch eine
Katastrophe für den Verbraucher bedeutet, sondern 15,8%.
Noch nicht berücksichtigt sind jetzt dabei die 200 Euro, die in die Altersvorsorge geflossen
sind. Hat man dies für 20 Jahre geschafft, hat sich ohne Zinsen hier ein Kapital von rund
48000 Euro angesammelt. Sollte dieses Kapital ab Pensionsantritt mit 3 Prozent verzinst
werden, verringert sich die Pensionslücke um weitere 1.440 Euro pro Jahr - ohne das Kapital
anzugreifen.
Entfällt jetzt noch das tägliche pendeln mit dem Auto zur Arbeit (Rechenbeispiel 20km
einfach) oder die Jahreskarte für die ÖBB, kann man die Deckungslücke nochmals kleiner
ansetzen.
Auch zu berücksichtigen ist, dass Kinder nicht unerhebliche Kosten verursachen. Bis zum
Pensionsantritt schafft der Nachwuchs allerdings dann normalerweise schon eigene Werte und
Vermögen und auch das kann eine willkommene Entlastung des eigenen Budgets bedeuten.
4.1 Pensionslücke – trifft das jeden?
Die Bezeichnung „Pensionslücke“ ist erst in den vergangenen zehn bis 20 Jahren so richtig zu
Ruhm und Unehren gekommen. Tatsächlich ist sie so alt wie das Pensionsversicherungs-
system selbst. Landläufig wird mit der „Pensionslücke“ der Unterschied zwischen dem letzten
Aktivbezug und der Rente bezeichnet, und diese waren auch in der weiter zurückliegenden
Vergangenheit bei der Mehrzahl der Bezieher nicht gleich hoch.