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Einnahmen:

Zur Ermittlung der Einnahmen sollten also nicht nur die zu erwartende Pension herangezogen

werden, sondern auch allfällige andere Einkunftsarten. Also zum Beispiel Erträge aus

Geldanlangen (vorsichtig bewertet, da die Erträge je nach Kapitalmarktsituation stark

schwanken können), Mieteinnahmen, Zuwendungen aus Rentenversicherungen oder

Zusatzversicherungen etc.

Dazu gehört, auch etwaige Ansparprodukte dann in eine Verrentung oder Auszahlvariante zu

transformieren.

Ausgaben:

Auch die Ausgabenseite ändert sich mit Pensionsantritt. Zu berücksichtigen hierbei sind

beispielsweise Aufwendungen die berufsbedingt anfallen. Zum Beispiel Fahrtkosten, Berufs-

kleidung, Verpflegung tagsüber und dergleichen.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man den Wegfall von Sparleistungen zur Abdeckung der

Pensionslücke, eventuell Kreditraten für die Schaffung von Immobilieneigentum und

dergleichen.

Beispiel:

Hat man sich für seine Pension ein Haus finanziert und gleichzeitig 200 Euro monatlich für

die Altersvorsorge zurückgelegt und entfällt beides kann dies die Pensionslücke erheblich

verändern.

Einfaches Rechenbeispiel:

Entfällt eine Hausfinanzierung in Höhe von 800 Euro plus die Altersvorsorgerate von 200

Euro so sinkt der Geldbedarf in der Pension um rund 12.000 Euro im Jahr.

Zieht man die Grafik der BAWAG PSK für diese individuelle Situation heran, so ergäbe sich

für 1989 keine Pensionslücke, für 2011 eine um 64% kleinere Lücke von 6.625 Euro pro Jahr.

Anders ausgedrückt: im Jahr 2011 wäre die Pensionslücke nicht 43%, was optisch eine

Katastrophe für den Verbraucher bedeutet, sondern 15,8%.

Noch nicht berücksichtigt sind jetzt dabei die 200 Euro, die in die Altersvorsorge geflossen

sind. Hat man dies für 20 Jahre geschafft, hat sich ohne Zinsen hier ein Kapital von rund

48000 Euro angesammelt. Sollte dieses Kapital ab Pensionsantritt mit 3 Prozent verzinst

werden, verringert sich die Pensionslücke um weitere 1.440 Euro pro Jahr - ohne das Kapital

anzugreifen.

Entfällt jetzt noch das tägliche pendeln mit dem Auto zur Arbeit (Rechenbeispiel 20km

einfach) oder die Jahreskarte für die ÖBB, kann man die Deckungslücke nochmals kleiner

ansetzen.

Auch zu berücksichtigen ist, dass Kinder nicht unerhebliche Kosten verursachen. Bis zum

Pensionsantritt schafft der Nachwuchs allerdings dann normalerweise schon eigene Werte und

Vermögen und auch das kann eine willkommene Entlastung des eigenen Budgets bedeuten.

4.1 Pensionslücke – trifft das jeden?

Die Bezeichnung „Pensionslücke“ ist erst in den vergangenen zehn bis 20 Jahren so richtig zu

Ruhm und Unehren gekommen. Tatsächlich ist sie so alt wie das Pensionsversicherungs-

system selbst. Landläufig wird mit der „Pensionslücke“ der Unterschied zwischen dem letzten

Aktivbezug und der Rente bezeichnet, und diese waren auch in der weiter zurückliegenden

Vergangenheit bei der Mehrzahl der Bezieher nicht gleich hoch.