11
3.2
Die 2. Säule – die „betriebliche“ Pension
Derzeit ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich noch kein fest verankerter Bestandteil
des Rentensystems: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten zurzeit noch nicht zur
betrieblichen Altersvorsorge - es gibt allerdings Steuervorteile. Für 11 Prozent der
Dienstnehmer in der Privatwirtschaft wird betrieblich vorgesorgt. (Zum Vergleich: in
manchen EU-Ländern mit anderen Pensionssystemen werden Anteile bis zu 65 Prozent
erreicht).
Im Wesentlichen gibt es folgende Arten der betrieblichen Vorsorge:
Pensionskassenlösungen
direkte Pensionszusagen ("Firmenpensionen")
Versicherungen zugunsten der ArbeitnehmerInnen bzw. ihrer Angehörigen (Beiträge zu
Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen, Pensionskassen)
"Abfertigung neu"
3.2.1
Pensionskassen
(aus
: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/BankVersicherung/Pensionskassen-- Fachverband/Allgemeine-Informationen/Aufbau-einer- Pensionskasse/Home_Aufbau_einer_Pensionskasse_Aufbau_einer_Pensionskasse.html :)
Eine Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die eine oder mehrere Veranlagungs- und
Risikogemeinschaften (VRG) verwaltet. Eine VRG ist eine in der Pensionskasse gebildete
Gruppe von Berechtigten, in der das Kapital für alle in der gleichen Form angelegt wird.
Außerdem haben die in einer VRG zusammengefassten Arbeitnehmer und Pensionisten
ähnliche Eigenschaften (Berufsunfähigkeitsrisken, Lebenserwartung etc.). Innerhalb einer
VRG findet der Ausgleich der Risken statt. Jede VRG umfasst mindestens tausend Personen
und setzt sich aus Mitarbeitern mehrerer — auch kleinerer — Betriebe oder eines
Großbetriebs zusammen.
Bei Betriebspensionen werden zwei Phasen unterschieden: die Phase vor Pensionsantritt
(„Anwartschaftsphase“) und die Zeit ab dem Pensionsantritt („Leistungsphase“). In der
Anwartschaftsphase zahlt das Unternehmen bzw. der Mitarbeiter in die Pensionskasse ein. Ab
dem
vertraglich
vereinbarten
Pensionsantritt
wird
der
Mitarbeiter
zum
„Leistungsberechtigten“ und erhält, entsprechend der vertraglichen Regelung, die vereinbarte
Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt. Das Unternehmen stellt in der Regel
gleichzeitig seine Zahlungen für den betreffenden Mitarbeiter an die Pensionskasse ein. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide wird. In
diesem Fall erhält er, wenn in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für
Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität vorgesehen ist, eine so genannte Berufsunfähigkeits-
/Invaliditätspension. Im Falle des Todes eines Berechtigten in der Anwartschafts- oder in der
Leistungsphase erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensions-
vereinbarung.
Das Betriebspensionsgesetz garantiert Sicherheit und Gerechtigkeit betrieblicher Pensions-
vereinbarungen. Folgende Rahmenbedingungen sind fix: