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3.2

Die 2. Säule – die „betriebliche“ Pension

Derzeit ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich noch kein fest verankerter Bestandteil

des Rentensystems: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten zurzeit noch nicht zur

betrieblichen Altersvorsorge - es gibt allerdings Steuervorteile. Für 11 Prozent der

Dienstnehmer in der Privatwirtschaft wird betrieblich vorgesorgt. (Zum Vergleich: in

manchen EU-Ländern mit anderen Pensionssystemen werden Anteile bis zu 65 Prozent

erreicht).

Im Wesentlichen gibt es folgende Arten der betrieblichen Vorsorge:

Pensionskassenlösungen

direkte Pensionszusagen ("Firmenpensionen")

Versicherungen zugunsten der ArbeitnehmerInnen bzw. ihrer Angehörigen (Beiträge zu

Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen, Pensionskassen)

"Abfertigung neu"

3.2.1

Pensionskassen

(aus

: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/BankVersicherung/Pensionskassen-- Fachverband/Allgemeine-Informationen/Aufbau-einer- Pensionskasse/Home_Aufbau_einer_Pensionskasse_Aufbau_einer_Pensionskasse.html :

)

Eine Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die eine oder mehrere Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften (VRG) verwaltet. Eine VRG ist eine in der Pensionskasse gebildete

Gruppe von Berechtigten, in der das Kapital für alle in der gleichen Form angelegt wird.

Außerdem haben die in einer VRG zusammengefassten Arbeitnehmer und Pensionisten

ähnliche Eigenschaften (Berufsunfähigkeitsrisken, Lebenserwartung etc.). Innerhalb einer

VRG findet der Ausgleich der Risken statt. Jede VRG umfasst mindestens tausend Personen

und setzt sich aus Mitarbeitern mehrerer — auch kleinerer — Betriebe oder eines

Großbetriebs zusammen.

Bei Betriebspensionen werden zwei Phasen unterschieden: die Phase vor Pensionsantritt

(„Anwartschaftsphase“) und die Zeit ab dem Pensionsantritt („Leistungsphase“). In der

Anwartschaftsphase zahlt das Unternehmen bzw. der Mitarbeiter in die Pensionskasse ein. Ab

dem

vertraglich

vereinbarten

Pensionsantritt

wird

der

Mitarbeiter

zum

„Leistungsberechtigten“ und erhält, entsprechend der vertraglichen Regelung, die vereinbarte

Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt. Das Unternehmen stellt in der Regel

gleichzeitig seine Zahlungen für den betreffenden Mitarbeiter an die Pensionskasse ein. Es

besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide wird. In

diesem Fall erhält er, wenn in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für

Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität vorgesehen ist, eine so genannte Berufsunfähigkeits-

/Invaliditätspension. Im Falle des Todes eines Berechtigten in der Anwartschafts- oder in der

Leistungsphase erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensions-

vereinbarung.

Das Betriebspensionsgesetz garantiert Sicherheit und Gerechtigkeit betrieblicher Pensions-

vereinbarungen. Folgende Rahmenbedingungen sind fix: