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es für SchwerarbeiterInnen niedrigere Abschläge. Für jedes Jahr vorzeitigen Pensions-
antritt gibt es einen Abschlag von 1,8 Prozent (Kürzung der Pension).
Pensionsberechnung
Mit 1.1.2005 wurde das Pensionskonto für alle unter 50-jährigen eingerichtet. Das Pensions-
konto ist leistungsorientiert, es gilt die Formel „80/65/45“; d.h. Wer mit 65 Jahren und 45
Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80 Prozent seines durchschnittlichen Erwerbs-
einkommens als Pension erhalten.
3.1.1
Berechnung des Pensionskontos
Kontogutschrift (Teilgutschrift)
Für jeden angerechneten Monat werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttoein-
kommen) als Pensionsbeiträge auf diesem Pensionskonto gutgeschrieben. Im Jahr können
Beiträge maximal vom 14-fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gut geschrieben
werden. (Teilgutschrift)
Gesamtgutschrift
Alle bisherigen Gutschriften plus die Gutschrift des laufenden Kalenderjahres. Die Gutschrift
des vergangenen Jahres – inkl. aller darin enthaltenen älteren Gutschriften – wird aufgewertet
entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Aufwertungszahl
Die Aufwertungszahl nach dem APG ist höher als bei der Altpension. Sie entspricht der
Steigerung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage im vorvorigen Jahr gegenüber dem Jahr
davor.
Z.B.: Aufwertungszahl für 2015: durchschnittliche Beitragsgrundlage 2013 / durchschnittliche
Beitragsgrundlage 2012.
Am Ende des Jahres 2014 wird die Gutschrift des Jahres 2013 (darin enthalten alle älteren
Gutschriften) mit der Aufwertungszahl für 2015 multipliziert.
Gutschrift für Zeiten ohne Beschäftigung
-
Zeiten der Kindererziehung von maximal 48 Monaten, bei Mehrlingsgeburten von
maximal 60 Monaten werden mit 1.694,39 Euro pro Monat bewertet
-
Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes, werden mit 1.694,39 Euro pro Monat bewertet
-
Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Wochengeld werden mit der um 17 %
erhöhten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Krankheit bzw. vor Beginn des
Wochengeldbezugs bewertet
-
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden mit 70 Prozent der Beitragsgrundlage
im Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bewertet
-
Zeiten des Bezugs von Notstandshilfe werden mit 92 Prozent der Bemessungs-
grundlage für das Arbeitslosengeld bewertet
-
Zeiten, in denen ein Anspruch auf Notstandshilfe nur deshalb nicht besteht, weil das
Einkommen des (Ehe-)partners auf die Notstandshilfe angerechnet wird, werden wie
Notstandshilfe bewertet (erst ab dem Jahr 2005)
Pensionshöhe
Bei Pensionsantritt wird die Gesamtgutschrift, d.h. die aufgewertete Gutschrift aus den
vergangenen Jahren plus die Gutschrift des laufenden Kalenderjahres durch 14
dividiert. Dieser Betrag wird dann monatlich ausbezahlt.
Abschläge:
Auch im Pensionskonto gibt es Abschläge: