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Die Betriebspension muss zumindest die lebenslange Alters- und Hinterbliebenen-
versorgung vorsehen.
Das Guthaben darf den Arbeitnehmern nicht wieder weggenommen werden, außer der
Mitarbeiter wechselt das Unternehmen vor Ende eines vereinbarten Zeitraums
Das Gesetz ermöglicht aber auch einen großen Freiraum zur Gestaltung von Firmen-
pensionen, wie zum Beispiel:
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Alter für den Pensionsantritt
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Festlegung, welche Arbeitnehmer in den Genuss der Pensionsregelung kommen
o
Höhe der Beiträge bzw. Leistungen
o
Höhe der Pension für die Hinterbliebenen
o
Vereinbarung über eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension)
Für Pensionskassenregelungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass bei
Betriebspensionen keine willkürlichen und unsachlichen Unterscheidungen zwischen den
Arbeitnehmern getroffen werden dürfen (z. B. bei der Auswahl der begünstigten Mitarbeiter
und der Beitragshöhe).
Gebräuchliche Kriterien für die Entscheidung, welche Mitarbeiter eine Zusatzpension
bekommen und welche nicht, sind beispielsweise:
Dienstzeit im Unternehmen
Alter
Unterscheidung in befristete und unbefristete Dienstverträge
Mitarbeiter, die nach einem vom Unternehmen festgelegten Zeitpunkt eingetreten sind
Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Einstufung laut Kollektivvertrag
Die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge besteht für alle Unternehmensgrößen — für
den Großbetrieb und das Konzernunternehmen ebenso wie für Klein- und Mittelbetriebe oder
sogar für Betriebe mit einem Mitarbeiter.
Für diese unterschiedlichen Bedürfnisse bestehen zwei verschiedene Arten von Pensions-
kassen:
BETRIEBLICHE PENSIONSKASSEN. Betriebliche Pensionskassen sind für einen großen
Arbeitgeber oder Konzern tätig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses einen Unternehmens
zahlen Beiträge und nur ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens erhalten von dort eine
Pension.
ÜBERBETRIEBLICHE PENSIONSKASSEN. Überbetriebliche Pensionskassen sind sowohl
für kleine als auch große Unternehmen geeignet. In eine überbetriebliche Pensionskasse
zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen ein und erhalten daraus
ihre Pension. Um für die Arbeitnehmer größtmögliche Stabilität sicherzustellen, muss eine
überbetriebliche Pensionskasse eine Mindestgröße aufweisen. Diese beginnt bei tausend
Berechtigten und einem Grundkapital von 5 Mio. Euro. Im Jahr 2012 gibt es in Österreich
sechs überbetriebliche Pensionskassen.
Jeder Pensionskasse entstehen für die Veranlagung der Gelder durch Experten und die
Verwaltung auch Kosten. Diese Aufwände werden den Berechtigen bzw. den Arbeitgebern
verrechnet. Da die oberste Aufgabe der Pensionskassen eine für die Arbeitnehmer möglichst
ertragreiche Veranlagung des Geldes ist, setzen die Pensionskassen auf schlanke und
sparsame Verwaltungsstrukturen.