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Die Betriebspension muss zumindest die lebenslange Alters- und Hinterbliebenen-

versorgung vorsehen.

Das Guthaben darf den Arbeitnehmern nicht wieder weggenommen werden, außer der

Mitarbeiter wechselt das Unternehmen vor Ende eines vereinbarten Zeitraums

Das Gesetz ermöglicht aber auch einen großen Freiraum zur Gestaltung von Firmen-

pensionen, wie zum Beispiel:

o

Alter für den Pensionsantritt

o

Festlegung, welche Arbeitnehmer in den Genuss der Pensionsregelung kommen

o

Höhe der Beiträge bzw. Leistungen

o

Höhe der Pension für die Hinterbliebenen

o

Vereinbarung über eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension)

Für Pensionskassenregelungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass bei

Betriebspensionen keine willkürlichen und unsachlichen Unterscheidungen zwischen den

Arbeitnehmern getroffen werden dürfen (z. B. bei der Auswahl der begünstigten Mitarbeiter

und der Beitragshöhe).

Gebräuchliche Kriterien für die Entscheidung, welche Mitarbeiter eine Zusatzpension

bekommen und welche nicht, sind beispielsweise:

Dienstzeit im Unternehmen

Alter

Unterscheidung in befristete und unbefristete Dienstverträge

Mitarbeiter, die nach einem vom Unternehmen festgelegten Zeitpunkt eingetreten sind

Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Einstufung laut Kollektivvertrag

Die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge besteht für alle Unternehmensgrößen — für

den Großbetrieb und das Konzernunternehmen ebenso wie für Klein- und Mittelbetriebe oder

sogar für Betriebe mit einem Mitarbeiter.

Für diese unterschiedlichen Bedürfnisse bestehen zwei verschiedene Arten von Pensions-

kassen:

BETRIEBLICHE PENSIONSKASSEN. Betriebliche Pensionskassen sind für einen großen

Arbeitgeber oder Konzern tätig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses einen Unternehmens

zahlen Beiträge und nur ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens erhalten von dort eine

Pension.

ÜBERBETRIEBLICHE PENSIONSKASSEN. Überbetriebliche Pensionskassen sind sowohl

für kleine als auch große Unternehmen geeignet. In eine überbetriebliche Pensionskasse

zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen ein und erhalten daraus

ihre Pension. Um für die Arbeitnehmer größtmögliche Stabilität sicherzustellen, muss eine

überbetriebliche Pensionskasse eine Mindestgröße aufweisen. Diese beginnt bei tausend

Berechtigten und einem Grundkapital von 5 Mio. Euro. Im Jahr 2012 gibt es in Österreich

sechs überbetriebliche Pensionskassen.

Jeder Pensionskasse entstehen für die Veranlagung der Gelder durch Experten und die

Verwaltung auch Kosten. Diese Aufwände werden den Berechtigen bzw. den Arbeitgebern

verrechnet. Da die oberste Aufgabe der Pensionskassen eine für die Arbeitnehmer möglichst

ertragreiche Veranlagung des Geldes ist, setzen die Pensionskassen auf schlanke und

sparsame Verwaltungsstrukturen.