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Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Pensionskassen sind das Pensions-
kassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG) - beide finden Sie unter
www.ris.bka.gv.atzum Downloaden.
Zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter wird eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Wenn
das Unternehmen einen Betriebsrat hat, dann wird dies mit einer Betriebsvereinbarung
gemacht, andernfalls werden einzelne Vereinbarungen mit den Mitarbeitern getroffen. In
dieser Pensionsvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Beiträgen für
den Arbeitnehmer.
Ein inhaltlich gleicher Pensionskassenvertrag, der die Pensionsvereinbarung umsetzt, wird
zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse abgeschlossen.
Damit Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzpension kommen können, muss
das Unternehmen auf Basis der betriebsinternen Pensionsvereinbarung einen Vertrag mit
einer Pensionskasse abschließen (Checkliste „Der Weg zur Pensionskassenregelung“). Die
Pensionskassen verfügen über Musterverträge und erstellen den Pensionskassenvertrag.
Leistungen der Pensionskassen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können von einer Pensionskasse folgende Leistungen
beziehen:
Alterspension
Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension
Hinterbliebenenpension
Die Beiträge und die Leistungen sind voneinander abhängig. Dabei gibt es für den Vertrag
mit einer Pensionskasse zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Höhe der Beiträge oder die
von der Pensionskasse zu erbringende Leistung (Pensionshöhe) vereinbart.
Das beitragsorientierte Pensionskassenmodell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Zahlung an die Pensionskasse
(„Beitrag“), die entweder ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz des Gehalts sein kann. Die
Pensionskasse errechnet die aus den Beiträgen zu erwartende Pensionshöhe, die sich aber
ändern kann: In guten Jahren am Kapitalmarkt kann die Pension deutlich stärker steigen als
beim leistungsorientierten Modell. Allerdings besteht in schlechten Veranlagungsjahren auch
ein Risiko, das der Arbeitnehmer trägt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich in der
Pensionsvereinbarung lediglich, für seine Dienstnehmer die Beiträge an die Pensionskasse zu
zahlen. Die Leistungen für den Arbeitnehmer werden laufend nach der Entwicklung der
Veranlagung des Pensionsvermögens berechnet.
Das leistungsorientierte Pensionskassenmodell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Pension („Leistung“). Die
Pensionskasse errechnet aufgrund der vereinbarten Pensionshöhe die notwendigen Beiträge,
die sich aber ändern können. Je nach Entwicklung der Kapitalmärkte und der Änderung des
Pensionsanspruchs können die Beiträge steigen oder sinken. Der Arbeitgeber muss jedenfalls
so viel einzahlen, dass die Pensionskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann. Der